Die Tierhaltungskennzeichnung erfolgt in mehreren Schritten. Der Aufwand für tierhaltende Betriebe soll möglichst gering sein. Deshalb müssen Angaben, die der Behörde schon vorliegen, nicht erneut gemacht werden. Das gilt auch für Aufzeichnungen, die bereits aufgrund anderer rechtlicher Vorschriften zu führen sind. Neue Anforderungen an die Tierhaltung sind mit der Kennzeichnung nicht verbunden.
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben finden sich häufig auf Lebensmitteletiketten oder in der Werbung. Die EU-Verordnung 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (sogenannte Health Claims-Verordnung) über Lebensmittel legt europaweit einheitliche Anforderungen bei der Verwendung dieser Angaben fest.
Anfang 2021 haben sich die am Nutri-Score beteiligten oder interessierten Staaten innerhalb Europas auf eine gemeinsame Koordination verständigt, um die Verwendung des Nutri-Score europaweit einheitlich zu gestalten und die Berechnungsgrundlage des Nutri-Score auf Grundlage wissenschaftlicher …
Inhaberin der beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) registrierten Marke „Nutri-Score“ ist die Santé publique France, eine nachgeordnete Behörde des französischen Gesundheitsministeriums. In den dort hinterlegten Benutzungsbedingungen ist geregelt, wer den Nutri-Score-Logos verwenden …
Nein. Der Nutri-Score basiert auf den für den Nährwert sowie dem Erkrankungsrisiko ernährungsmitbedingter Erkrankungen auf wissenschaftlicher Basis entscheidenden Parametern. Die Informationen hierüber sind in der Regel der Nährwerttabelle und dem Zutatenverzeichnis zu entnehmen, weshalb der …
Das derzeit geltende EU-Recht sieht für die Verwendung von erweiterten Nährwertkennzeichnungen auf nationaler Ebene keine verpflichtende Anwendung vor. Daher kann die Nutzung des Nutri-Score durch Unternehmen in Deutschland nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Auch in Frankreich oder Belgien gilt …
Beim Nutri-Score zeigt eine fünfstufige, farbige Skala von A bis E, welchen Nährwert bzw. Nährstoffzusammensetzung ein Lebensmittel in der Gesamtschau hat. Dazu werden der Energiegehalt sowie die Gehalte ernährungsphysiologisch günstiger und ungünstiger Nährstoffe miteinander verrechnet und der …
Nein. Eine willkürliche Kennzeichnung nur einzelner Lebensmittel einer angemeldeten Marke ist nicht möglich. Im Rahmen der für die Nutzung des Nutri-Score erforderlichen Registrierung hat das antragstellende Unternehmen detaillierte Informationen für jede seiner Marken anzugeben, für die das …
Nein, Resgistrierung und Verwendung sind kostenfrei. Es fallen keine Lizenzgebühren an. Es ist lediglich eine kostenlose Registrierung bei der zuständigen Markeninhaberin, der Santé publique France, und eine Anerkennung der von ihr veröffentlichten Nutzungsbedingungen für den Nutri-Score …
Fragen und Antworten wissenschaftlicher und technischer Art finden Sie in diesem Dokument zusammengestellt. Für eine zusätzliche Beratung steht Ihnen auch die RAL Logo Lizenz als Ansprechpartner für Anwendungsfragen beratend zur Seite ([email protected]).
Der Nutri-Score erleichtert es Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lebensmittel einer bestimmten Gruppe, also ähnliche Lebensmittel hinsichtlich ihres Nährwertes bzw. ihrer Nährstoffzusammensetzung zu vergleichen. Auf diese Weise wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher, sich im Alltag …