Tipps zur Reiseplanung mit Tieren

Wenn der Urlaub vor der Tür steht und die Planung für die freien Tage beginnt, dann sollten sich Tierbesitzer folgende Fragen stellen: Nehme ich mein Haustier mit auf Reisen oder gebe ich es für die Zeit in andere Hände? Was muss ich beachten, wenn ich aus meinem Urlaubsland ein Haustier mit in die Heimat bringe?

Frühzeitig, am besten im Zuge der Urlaubsplanungen, sollte geklärt werden, ob die Haustiere mitreisen können oder wer sich um die Tiere während der Abwesenheit der Besitzer kümmert.

Wenn die Tiere mitreisen, müssen sich die Tierhalter an zahlreiche rechtliche Bestimmungen halten.

Bei Reisen innerhalb Europas benötigt Ihr Tier den EU-Heimtierausweis. Er enthält u.a. die Chipnummer des Tieres sowie den Nachweis der Tollwutimpfung. Den Ausweis stellt jeder dazu berechtigte Tierarzt aus.

Was ist noch zu beachten?

  • Maximal fünf Tiere dürfen mitgeführt werden, die nicht zur Abgabe an einen neuen Besitzer gedacht sind.
  • Informieren Sie sich vor der Ausreise in ein Nicht-EU-Land über die Wiedereinreisebedingungen in die EU bzw. nach Deutschland.
  • Informieren Sie sich vor Reisebuchung über die Einzelbestimmungen des Reiselandes. Leinen- und Maulkorbpflicht sowie ggf. verbotene Hunderassen ("Kampfhunde") variieren in den einzelnen Ländern. Die jeweiligen Botschaften und die ansässigen Touristenauskünfte informieren darüber.
  • Mitnahme im Auto: In Deutschland und anderen EU-Ländern müssen die Tiere im Auto gesichert sein, z.B. durch Absperrgitter, Transportboxen oder Autogurte (§ 23 StVO).
  • Mitnahme im Flugzeug: Bei einigen Fluggesellschaften dürfen Tiere bis max. 5 kg Körpergewicht in einer Transporttasche zum Reisenden in die Kabine. Größere Tiere werden in Transportboxen im Gepäckraum untergebracht und sind frühzeitig anzumelden. Nähere Informationen bieten die jeweiligen Fluggesellschaften.
  • Die Tiere sollten durch eine vorherige Trainingsphase an die Transportboxen gewöhnt werden.
  • Mitnahme in der Bahn: Je nach Tiergröße ist ggf. ein zusätzliches Ticket nötig.

Ein paar weitere Tipps

  • Klären Sie, ob Ihre Reiserücktrittsversicherung im Rücktrittsfall auch die Kosten für Ihr Tier (z. B. Flugkosten) übernimmt.
  • Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung bzw. eine private Haftpflichtversicherung, die auch andere Tiere vorsieht, ist zu empfehlen.
  • Versehen Sie das Halsband/Marke mit Urlaubsadresse und Heimatanschrift oder einer Mobilnummer.
  • Während der Reise bzw. des Transportes muss das Tier mit ausreichend Wasser versorgt sein.
  • Halten Sie saugfähige Tücher, Kotbeutel und ggf. eine Notfalltierapotheke bereit.
  • Fahren Sie ggf. nachts, um dem Tier Strapazen durch Stau und Hitze zu ersparen.
  • Das Tier darf wegen der Gefahr eines Hitzschlages bei hohen Temperaturen keinesfalls im parkenden Auto zurückgelassen werden!
  • Das Verabreichen von Beruhigungsmitteln im Zusammenhang mit einem Tiertransport (v. a. bei unbeaufsichtigten Reisen im Gepäckraum von Flugzeugen) sollte grundsätzlich unterbleiben, da das Auftreten einer unerwünschten Wirkung nicht sicher ausgeschlossen werden kann und damit unter Umständen ein lebensbedrohlicher Zustand erreicht wird.
  • Stellen Sie besonders bei längeren Reisen sicher, dass Ihr Tier gesund und fit genug für den Transport ist. Eine entsprechende Untersuchung kann Ihre Haustierärztin oder Ihr Haustierarzt vornehmen und die Transportfähigkeit, u. a. auch im EU-Heimtierausweis, bescheinigen.

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