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Insolvenzverfahren, das

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GrammatikSubstantiv (Neutrum) · Genitiv Singular: Insolvenzverfahrens · Nominativ Plural: Insolvenzverfahren
Aussprache  [ɪnzɔlˈvɛnʦfɛɐ̯ˌfaːʀən]
Worttrennung In-sol-venz-ver-fah-ren
Wortzerlegung Insolvenz Verfahren
ZDL-Vollartikel

Bedeutung

Recht Verfahren zur Befriedigung der Gläubiger im Falle der Unfähigkeit eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen
Das Insolvenzverfahren ist in Deutschland in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Im Verlauf des Insolvenzverfahrens wird entweder das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.
Weiterführende enzyklopädische Informationen: § 1 Insolvenzordnung, in: Gesetze im Internet
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: ein vorläufiges, laufendes, drohendes, geordnetes, gerichtliches Insolvenzverfahren
als Akkusativobjekt: ein Insolvenzverfahren beantragen, eröffnen, einleiten, aufheben, abwenden, überstehen
in Präpositionalgruppe/-objekt: von einem Insolvenzverfahren betroffen sein
als Genitivattribut: die Eröffnung, Einleitung, Aufhebung, der Abschluss des Insolvenzverfahrens
Beispiele:
Das Insolvenzverfahren dient formal der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger durch die Verwertung des Vermögens, durch die Erlösverteilung oder Sanierung des Unternehmens. [Die Welt, 02.01.2010]
»Im eröffneten Insolvenzverfahren geht es jetzt darum, das Vermögen der insolventen Unternehmen zu verwerten und am Ende an die Gläubiger zu verteilen«, sagte Insolvenzverwalter Rüdiger W[…] im April. [Die Welt, 03.05.2019]
Schuldig macht sich […], wer bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit Vermögen beiseiteschafft, das im Falle eines Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehört. [Süddeutsche Zeitung, 15.04.2016]
Die Firma kündigte am Freitag ihre Zahlungsunfähigkeit und einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren an. [Die Zeit, 22.11.2013 (online)]
Der überschuldete Verbraucher kann nach dem Scheitern einer außergerichtlichen Einigung mit seinen Gläubigern die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Restschuldbefreiung beantragen. In den folgenden sechs Jahren muß der Schuldner einen Teil seiner Einkünfte an die Gläubiger überweisen, danach greift die Restschuldbefreiung. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.03.2006]
Das Insolvenzverfahren ist so konzipiert, daß für Schuldner und Gläubiger eine außergerichtliche Einigung vorteilhafter ist. Kommt eine außergerichtliche Einigung nicht zustande, schließt sich das gerichtliche Verfahren an. Der Schuldner kann binnen sechs Monaten einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzgericht stellen. [C’t, 1998, Nr. 5]
Ein künftiges Insolvenzrecht soll ein einheitliches Insolvenzverfahren vorsehen, bei dem die Sanierung des notleidenden Unternehmens oder Einzelkaufmanns im Vordergrund steht. [Die Zeit, 06.08.1982]

letzte Änderung:

Typische Verbindungen zu ›Insolvenzverfahren‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Insolvenzverfahren‹.

Zitationshilfe
„Insolvenzverfahren“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Insolvenzverfahren>.

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