Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

schuldig

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GrammatikAdjektiv · Komparativ: schuldiger · Superlativ: am schuldigsten
Aussprache 
Worttrennung schul-dig
formal verwandt mitbeschuldigen
Wortbildung  mit ›schuldig‹ als Erstglied: Schuldiger · schuldigermaßen · Schuldigkeit · schuldigsprechen / schuldig sprechen
 ·  mit ›schuldig‹ als Letztglied: mitschuldig · pflichtschuldig · unschuldig
 ·  mit ›schuldig‹ als Grundform: Schuldige
eWDG

Bedeutungen

1.
die Verantwortung, Schuld tragend
Beispiele:
ein schuldiger Täter
der Angeklagte war schuldig, wurde als schuldig verurteilt
er ist schuldig geworden
an einem Vergehen, Unglück schuldig sein
er ist des Mordes schuldig
sich eines Vergehens, einer Unterlassung schuldig machen
Juradas Gericht erkannte auf schuldig (= fällte einen Schuldspruch)
Jurajmdn. eines Verbrechens für schuldig befinden, erklären
Jurader Angeklagte bekannte sich schuldig
Juradas Schuldig (= Schuldspruch) beantragen, aussprechen
»Ich wurde plötzlich müde …«, sagte sie mit schuldigem (= schuldbewusstem) Gesicht [ A. ZweigClaudia189]
Ich bin an dieser ungeheuren Tat / Nicht schuldig [ SchillerWallenst. TodV 11]
2.
a)
zu zahlen verpflichtet
Beispiele:
den schuldigen Betrag zurückzahlen
jmdm. etw. schuldig sein, bleiben
jmdm. etw. schulden
Beispiele:
jmdm. viel, nichts schuldig sein
was bin ich Ihnen schuldig?
jmdm. Geld, die Zeche schuldig sein
sie blieben die Miete schuldig
übertragen
Beispiele:
jmdm. Dank, Rechenschaft, Gehorsam schuldig sein
er war ihm eine Erklärung schuldig
das ist er seiner Familie, seiner Stellung, sich selbst schuldig
jmdm. die Antwort schuldig bleiben (= nicht geben)
den Beweis für seine Behauptung blieb er uns schuldig
jmdm. nichts schuldig bleiben (= jmdm. scharf antworten)
b)
gebührend, geziemend
Beispiele:
jmdm. die schuldige Achtung, Rücksicht entgegenbringen
jmdm. den schuldigen Respekt erweisen, zollen
es nicht an der schuldigen Ehrerbietung fehlen lassen
jmdn. mit der schuldigen Zuvorkommenheit behandeln

Dieses Wort ist Teil des Wortschatzes für das Goethe-Zertifikat B1.

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Schuld · schuld · schulden · schuldig · 1schuldigen · 1Schuldiger · 2schuldigen · 2Schuldiger · beschuldigen · anschuldigen · entschuldigen · Schuldner · Unschuld · unschuldig
Schuld f. ‘Zahlungsverpflichtung, Vergehen, Unrecht, Ursache (von etw. Bösem), Verantwortung (für etw.)’, ahd. sculd ‘(Zahlungs)verpflichtung, Vergehen, Missetat, Buße, Verdienst, Ursache’ (8. Jh.), mhd. schulde, schult, scholt, asächs. skuld, mnd. schult, mnl. scult, nl. schuld, aengl. scyld, anord. schwed. skuld (germ. *skuldi-) ist ein mit ti-Suffix zu dem unter sollen (s. d.) behandelten Präteritopräsens gebildetes Abstraktum. Verwandt sind lit. skolà und kaltė͂ ‘Schuld’, apreuß. skallīsnan (Akkusativ Sing. Fem.) ‘Pflicht’. Schuld bezeichnet zunächst eine ‘Verpflichtung oder Leistung’, die einem obliegt, dann speziell die ‘Verpflichtung zu einer Geldzahlung, die aus einem Darlehen erwächst’ und steht sowohl für ‘entliehenes, zurückzuzahlendes Geld’ als auch (vom Gläubiger her gesehen) für ‘verliehenes Geld, Guthaben’. Bereits im Ahd. nimmt Schuld (unter kirchlichem Einfluß) über ‘Verpflichtung zur Buße’ die Bedeutung ‘Missetat, Vergehen, begangenes Unrecht’ an. Daraus entwickelt sich in rechtssprachlicher Verwendung ‘Anklage, Anschuldigung, zur Last gelegtes Verbrechen, Beschuldigung’ (vgl. mhd. schult geben), ‘Ursache, Grund’ (für die Konsequenzen und Folgen eines Vergehens, vgl. mhd. einer sache schulde hān, nhd. Schuld haben an etw., mhd. einem schulde geben, nhd. die Schuld geben). Aus Wendungen wie er hat (die) Schuld entwickelt sich (etwa im 16. Jh.) prädikatives schuld Adj. Adv. ‘schuldig’. schulden Vb. ‘jmdm. zu einer Leistung, besonders zur Rückzahlung eines Geldbetrags, verpflichtet sein, jmdm. etw. verdanken’, ahd. sculdōn ‘verschulden, verdienen’ (10. Jh., gisculdōn, 9. Jh.), sculden ‘verschulden, verdienen, schuldig sprechen’ (9. Jh.), mhd. schulden ‘schuldig sein, bleiben, sich schuldig machen, verpflichtet sein, beschuldigen, anklagen’. schuldig Adj. ‘verpflichtet (etw. zu leisten oder zu zahlen), Urheber, Ursache, Anlaß für etw. darstellend’, ahd. sculdīg ‘schuldend, verpflichtend, verpflichtet, zugehörig, geeignet’ (8. Jh.), mhd. schuldic, schuldec. 1schuldigen Vb. ‘anklagen, bezichtigen’, ahd. sculdigōn (um 1000), mhd. schuldigen. Davon abgeleitet 1Schuldiger m. ‘Beschuldigender, Ankläger, Gläubiger’, mhd. schuldigære, schuldiger. Daneben (selten) 2schuldigen Vb. ‘Schuld tragen, schuldig sein’, ahd. sculdigen (10. Jh.). Davon abgeleitet 2Schuldiger m. ‘wer Schuld auf sich geladen hat, Straffälliger, Missetäter, Beklagter’, ahd. sculdiger (11. Jh.), mhd. schuldigære, schuldiger. Biblisch: … wie auch wir vergeben unsern Schuldigern Vaterunser (Matth. 6, 12), mhd. … als wir tuon unsern schuldigæren, in der Übersetzung von lat. dēbitōribus nostris (Vulgata), griech. opheilétais ḗmōn (ὀφειλέταις ἡμῶν). beschuldigen Vb. ‘die Schuld geben, anklagen, bezichtigen’, mhd. beschuldigen ‘anklagen’; vgl. ahd. sculdī̌gōn ‘beschuldigen’ (um 1000). anschuldigen Vb. ‘die Schuld geben, bezichtigen’, mhd. aneschuldigen. entschuldigen Vb. ‘verzeihen, erklären und damit um Verständnis bitten’, mhd. entschuldigen ‘von der Schuld befreien, lossagen, freisprechen’. Schuldner m. ‘wer einem Gläubiger Geld zurückzahlen muß’, frühnhd. schuldener ‘Schuldner’ und ‘Gläubiger’ (15. Jh.). Unschuld f. ‘Schuldlosigkeit, moralische Reinheit’, ahd. unsculd (8. Jh.), mhd. unschult, -schulde. unschuldig Adj. ‘schuldlos, moralisch untadelig’, ahd. unsculdīg (8. Jh.), mhd. unschuldic, -schuldec ‘frei von Schuld, schuldlos, unverschuldet, nicht gebührend’.

Bedeutungsverwandte Ausdrücke

(sich etwas) zu Schulden kommen lassen · (sich etwas) zuschulden kommen lassen · schuld (sein) · schuldtragend (sein) · verantwortlich (sein)  ●  (etwas) können für ugs. · haftbar (sein) fachspr., juristisch · schuldig (sein) fachspr., juristisch
Assoziationen

Typische Verbindungen zu ›schuldig‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›schuldig‹.

Verwendungsbeispiele für ›schuldig‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Wer gewunken hat, ist in den meisten Fällen dennoch schuldig. [Spoerl, Alexander: Mit dem Auto auf Du, Berlin u. a.: Dt. Buchgemeinschaft 1961 [1953], S. 114]
Die Mutter der erwachsenen Tochter ist sich eine andere Note ihrer Kleidung und ihres Auftretens schuldig. [Goetz von Schüching, Ruth: Durch gute Lebensart zum Erfolg, Leipzig: Hesse & Becker 1932 [1925], S. 134]
Das glaubte man ihrem Begriff, wie ihn die moderne Wissenschaft herausgearbeitet hatte, schuldig zu sein. [Hirschberger, Johannes: Geschichte der Philosophie, Bd. 2: Neuzeit und Gegenwart. In: Bertram, Mathias (Hg.) Geschichte der Philosophie, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1952], S. 1546]
Aber Sie wollen diese Harmonie genießen, und die Dichter dieser Zeit, möchte es Ihnen manchmal scheinen, bleiben sie Ihnen schuldig. [Hofmannsthal, Hugo von: Der Dichter und diese Zeit. In: Bertram, Mathias (Hg.) Deutsche Literatur von Lessing bis Kafka, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1907], S. 23039]
Das sind wir auch denjenigen Deutschen schuldig, die sich damals, als es darauf ankam, gerecht verhalten haben. [Archiv der Gegenwart, 2001 [2000]]
Zitationshilfe
„schuldig“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/schuldig>.

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