Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Reiseveranstalter

Reisever­an­stalter insolvent: Welche Rechte haben Urlauber?

Da steht man morgens voller Vorfreude auf, um in den Urlaub zu fliegen – und erfährt dann, dass der Reisever­an­stalter insolvent ist. So ist es den Reisenden ergangenen, die ihren Urlaub mit FTI gebucht haben. Das Rechts­portal anwalt­auskunft.de erklärt, was ihnen jetzt zusteht.

Der deutsche Reisever­an­stalter FTI hat Insolvenz angemeldet - Für Urlauber stellen sich damit einige Rechts­fragen in Bezug auf bereits gebuchte oder angetretene Reisen. Was passiert, wenn der Veranstalter meines Urlaubes nicht mehr zahlungsfähig ist?

Ich bin gerade mit FTI im Urlaub. Muss ich auf eigene Kosten zurück­reisen?

Wer in Deutschland eine Pauschalreise bucht, erhält einen sogenannten Reisesi­che­rungs­schein. Der Reisesi­che­rungs­schein befindet sich in der Regel bei den Buchungs­un­terlagen. Darüber sind die Urlauber abgesichert, falls der Reisever­an­stalter Insolvenz anmeldet. Das ist im Bürger­lichen Gesetzbuch festge­halten. Dort heißt es, der Reisever­an­stalter habe "sicher­zu­stellen, dass [...] der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit im Fall der Zahlungs­un­fä­higkeit des Reisever­an­stalters Reiseleis­tungen ausfallen oder der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleis­tungen Zahlungs­auf­for­de­rungen von Leistungs­er­bringern nachkommt, deren Entgelt­for­de­rungen der Reisever­an­stalter nicht erfüllt hat." (§ 651r, BGB). Das soll Kundinnen und Kunden davor schützen, ein finanzielles Risiko einzugehen - Reisende können nicht wissen, wie es um den Veranstalter finanziell bestellt ist.

In Panik verfallen sollten Urlauber sowieso nicht. Wer eine Pauschalreise gebucht hat und derzeit im Urlaub ist, kommt sicher wieder nach Hause. Der Deutsche Reisesi­che­rungsfonds (DRSF) greift im Falle der Zahlungs­un­fä­higkeit des Veranstalters. Anbieter von Pauschal­reisen sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, sich beim DRSF abzusichern. Im Falle einer Insolvenz meldet sich die DSRF bei den Reisenden, um die weiteren Schritte für die sichere Rückreise zu klären.

Auf eigene Faust und Kosten einen Rücktransport zu organi­sieren, ist keine gute Idee. Man bekommt die Kosten dann eventuell nicht erstattet. Wer die Rückreise trotzdem selbst in die Hand nehmen möchte, sollte vorher die Versicherung des Reisever­an­stalters kontak­tieren und sich schriftlich bestätigen lassen, dass diese die Kosten erstattet.

(Erfahren Sie hier, wie verbindlich Reisewar­nungen des Auswärtigen Amtes sind.)

Ich bin im Urlaub, möchte aber noch nicht zurück­fliegen. Was kann ich tun?

Bei einer Insolvenz des Veranstalters haben Urlauber in der Regel keinen Anspruch darauf, länger als bis zur Rückreise am Urlaubsort zu bleiben. „In dem Moment, in dem der Hotelier kein Geld mehr von dem Leistungs­er­bringer, also FTI, bekommt, wird er auch die Leute nicht mehr beherbergen und verpflegen wollen“, sagt Rechts­anwalt Paul Degott, Mitglied des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Sind bereits gebuchte Leistungen nicht mehr durchführbar, muss die Rückreise zum Abflugsort durch den DSRF organisiert werden.

Ich wollte in den nächsten Tagen mit FTI in Urlaub fahren und habe die Reise schon bezahlt. Was passiert jetzt?

Der Veranstalter ist gesetzlich verpflichtet, alle bereits gebuchten Reisen zu stornieren. Über den Reisesi­che­rungs­schein bekommen sie ihr Geld aber zurück beziehungsweise haben Anspruch auf Ersatz, wenn die Reise nicht stattfindet. Der DSRF kontaktiert in dem Fall die betroffenen Kunden und verschickt einen Link zu einem Online-Portal, wo die Möglich­keiten zur Erstattung aufgeführt werden.

(Erfahren Sie hier, welche Rechte Reisende haben: Flugver­spätung, höhere Gewalt, Ausstellung Reisepass, etc.)

Finden Leistungen statt, die nicht vom insolventen Reisever­an­stalter ausgeführt werden?

Alle Leistungen von Anbietern, die nicht über den Veranstalter gebucht wurden und somit nicht von der Insolvenz betroffen sind, sollten wie gewohnt stattfinden. Hier ist es ratsam, sich entsprechend des Einzelfalls bei den zuständigen Dienst­leistern zu erkundigen.

(Preismin­derung: Ist eine Ratte im Hotelzimmer ein Reisemangel?)

Keine Pauschalreise: was gilt für Flug- und Hotelbu­chungen?

FTI erklärt, Leistungen, die nicht im Zuge einer Pauschalreise gebucht wurden, nach Möglichkeit stattfinden zu lassen. Unter den Schutz des Deutschen Reisesi­che­rungsfonds fallen sie nicht.

(Reiserück­tritts­ver­si­cherung: Nicht alles ist versichert)

Flugver­spätung, Reisemangel, Insolvenz des Veranstalters: Anwältinnen und Anwälte für Reiserecht helfen

Sie haben ein Problem mit Ihrem Reisever­an­stalter oder Ihrer Flugge­sell­schaft? Rechtan­wäl­tinnen und Rechts­anwälte für Reiserecht beraten Sie gerne zu allen Fragen rund ums Reiserecht. Kompetente Ansprech­partner in ganz Deutschland finden Sie über unsere Anwaltssuche.

Reisemängel - wann gibt es Entschä­digung?

2:05
Datum
Aktualisiert am
03.06.2024
Autor
vhe/dpa
Bewertungen
1283
Themen
Flug Reisen

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
zur
Startseite