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Epidemiologisches Bulletin 6/2015

Krebserkrankungen in Deutschland – Wie sieht die aktuelle Entwicklung aus?

In den letzten Jahrzehnten zeigt sich für Krebserkrankungen insgesamt eine steigende Tendenz in den absoluten Erkrankungszahlen. Wesentlicher Grund dafür ist der zunehmende Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung. Rechnet man diesen Effekt heraus („altersstandardisierte Raten“), sind Zahlen in Deutschland zumindest seit dem Jahr 2000 in der Summe relativ stabil. Bei den einzelnen Krebsarten zeigen sich allerdings zum Teil deutliche Veränderungen nach oben oder nach unten. Der Beitrag im Epidemiologischen Bulletin 6/2015 gibt einen Überblick über die wichtigsten Trends. So steigt die Zahl der Neuerkrankungen an Lungenkrebs bei Frauen weiterhin an. Detaillierte Informationen und eine Datenbank für individuelle statistische Auswertungen sind auf der RKI-Subsite www.krebsdaten.de verfügbar.

Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 6/2015 (PDF, 108 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stand: 09.02.2015

    RKI veröffentlicht "Fachwörterbuch Infektionsschutz und Infektionsepidemiologie"

    In einem neuen, vom Robert Koch-Institut herausgegebenen Fachwörterbuch soll ein Beitrag zum einheitlichen Gebrauch der Fachsprache geleistet werden. Darin werden rund 850 Begriffe oder Bezeichnungen aus den Themenbereichen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes definiert und z.T. interpretiert, berichtet das Epidemiologische Bulletin 6/2015. Das Fachwörterbuch kostet 9,67 Euro, gemäß der Senkung der MwSt und kann bei der Pressestelle des RKI bestellt werden. Es ist auch im Internet unter www.rki.de/fachwoerterbuch abrufbar.

    Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 6/2015 (PDF, 108 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

    Stand: 12.08.2020

      Vorgehensweise zur Übermittlung einer Tuberkulose bei Patienten, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten

      In Bezug auf Tuberkulose-Patienten, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten (z.B. als Tourist, Besuch bei Freunden/Verwandten, Aufenthalt als Au-Pair oder im Rahmen eines Studiensemesters) und bei denen während ihres Aufenthaltes in Deutschland eine Tuberkulose (TB) diagnostiziert wird, kommt es immer wieder zu der Frage, ob solche Fälle auch zu melden bzw. zu übermitteln seien. Das RKI erläutert im Epidemiologischen Bulletin 6/2015, dass das Labor/der behandelnde Arzt einen solchen Fall IMMER an das Gesundheitsamt melden muss, das für den vorübergehenden Aufenthaltsort des Patienten zuständig ist. Eine Übermittlung vom Gesundheitsamt über die Landesstelle an das RKI sollte ebenfalls IMMER erfolgen.

      Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 6/2015 (PDF, 108 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

      Stand: 09.02.2015

        Meldepflichtige Infektionskrankheiten

        Aktuelle Statistik 3. Woche 2015 (Datenstand: 4.2.2015)

        Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 6/2015 (PDF, 108 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

        Stand: 09.02.2015

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