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Beirat für Gesundheitsmonitoring und Gesundheitsberichterstattung

Beirat für Gesundheitsmonitoring und Gesundheitsberichterstattung. Quelle: © Annett Klingner/RKIBeirat für Gesundheitsmonitoring und Gesundheitsberichterstattung. Quelle: © Annett Klingner/RKI

Der Beirat für Gesundheitsmonitoring und Gesundheitsberichterstattung hat folgende Aufgaben:

  • Begleitung bei der Gestaltung und konzeptionellen Weiterentwicklung des Gesundheitsmonitorings und der Gesundheitsberichterstattung.
  • Beratung bei der Auswahl und Schwerpunktsetzung zu Public Health-Themen und relevanten Inhalten des Gesundheitsmonitorings und der Gesundheitsberichterstattung.
  • Austausch zur Zusammenarbeit mit Länderbehörden und anderen Einrichtungen des öffentli­chen Gesundheitsdienstes, wissenschaftlichen Institutionen, Fachverbänden, Standes- und Berufsorganisationen, insbesondere mit den Nutzern und Haltern der für die Gesundheitsberichterstattung relevanten Daten.
  • Auf Anfrage Beratung im Vorfeld von Entscheidungen.
  • Beratung bei der Entwicklung mittel- und langfristiger Ziele des Gesundheitsmonitorings und der Gesundheitsberichterstattung.

Der Beirat besteht aus 21 Mitgliedern, die über breite fachliche Expertise unter anderem in den Bereichen Public Health, Epidemiologie und Sozialepidemiologie, Versorgungsforschung, körperliche Gesundheit, Mental Health, Öffentlicher Gesundheitsdienst und Gesundheitsberichterstattung sowie Prävention und Gesundheitsförderung. Die Mitglieder sind in Wissenschaft und Praxis tätig. Durch die Zusammensetzung wird sichergestellt, dass die Gesundheitsberichterstattung und das Gesundheitsmonitoring von wichtigen Partnerinnen und Partnern aus dem Gesundheitswesen Impulse zur Weiterentwicklung bekommen. Der Beirat wurde für eine Amtszeit von vier Jahren berufen.

Stand: 08.07.2024

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