überlassen
GrammatikVerb · überlässt, überließ, hat überlassen
Aussprache
Worttrennung über-las-sen
Rechtschreibregel § 25 (E1)
Wortbildung
mit ›überlassen‹ als Erstglied:
Überlassung
Mehrwortausdrücke
jmdm. das Feld überlassen
Bedeutungsübersicht
- 1. ⟨jmdm. etw. überlassen⟩ auf den Besitz von etw. zugunsten eines anderen verzichten, indem man es ihm (dauernd) zur Verfügung stellt
- 2. jmdn., etw. jmdm. anvertrauen
- 3. etw. jmdm. anheimstellen, etw. jmdn. tun, entscheiden lassen
- 4. jmdn. einem Zustand preisgeben
- ⟨sich einer Empfindung überlassen⟩ sich einer Empfindung hingeben
eWDG
Bedeutungen
1.
⟨jmdm. etw. überlassen⟩auf den Besitz von etw. zugunsten eines anderen verzichten, indem man es ihm (dauernd) zur Verfügung stellt
Beispiele:
jmdm. etw. (un)gern, freiwillig, käuflich, leihweise, billig, kostenlos überlassen
er hat ihr den Brief als Pfand, das Bild zur Erinnerung überlassen
sein Bruder hat ihm das Fahrrad, Auto für das Wochenende überlassen
2.
jmdn., etw. jmdm. anvertrauen
Beispiele:
sie überlässt ihren Sohn oft der Großmutter
sie waren oft, zu viel sich [Dativ] selbst überlassen (= ohne Anleitung, Betreuung)
3.
etw. jmdm. anheimstellen, etw. jmdn. tun, entscheiden lassen
Beispiele:
die Erziehung der Kinder den Eltern überlassen
überlass das bitte mir! (= mische dich hier nicht ein!)
sie hat ihm die Verantwortung, Entscheidung, Initiative (für etw.) überlassen
ich überlasse es deinem Ermessen
er überlässt alles dem Zufall, Selbstlauf
4.
jmdn. einem Zustand preisgeben
Beispiele:
jmdn. der Gefahr, Willkür, dem Verderben, Elend überlassen
jmdn. seinem Schicksal überlassen (= im Stich lassen)
⟨sich einer Empfindung überlassen⟩sich einer Empfindung hingeben
Beispiele:
sich seinem Schmerz, seinen Gedanken, Träumen überlassen
sich der Freude, Trauer überlassen
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Etymologie
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
lassen · ablassen · unablässig · anlassen · Anlasser · Anlaß · anläßlich · veranlassen · auslassen · ausgelassen · einlassen · Einlaß · entlassen · Entlassung · erlassen · Erlaß · unerläßlich · hinterlassen · Hinterlassenschaft · nachlassen · Nachlaß · nachlässig · vernachlässigen · niederlassen · Niederlassung · überlassen · unterlassen · Unterlaß · verlassen · Verlaß · verläßlich · zulassen · zulässig
lassen Vb. ‘dulden, erlauben, bitten, veranlassen, daß etw. geschieht, unterlassen, aufhören mit etw., überlassen, geben, aufgeben’. Das gemeingerm., ehemals reduplizierende Verb ahd. lāʒan (8. Jh.), Kurzform lān, mhd. lāʒen, lān, asächs. lātan, mnd. mnl. lāten, nl. laten, aengl. lǣtan, engl. to let, anord. lāta, schwed. låta, got. lētan ist mit den unter lasch und lässig (s. d.) angegebenen Formen und außergerm. mit griech. lēdé͞in (ληδεῖν) ‘träge, müde sein’, lat. lassus (aus *lədto-) ‘laß, matt, müde, abgespannt’, alban. lodh ‘er ermüdet jmdn.’ und lit. léisti ‘(los)lassen, freilassen’ auf eine Wurzelerweiterung ie. *lē(i)d-, *ləd- der Wurzel ie. *lē(i)- ‘nachlassen’ rückführbar. – ablassen Vb. ‘von etw., jmdm. abstehen, aufgeben, entweichen lassen, herniederlassen, (käuflich) überlassen’, ahd. oblāʒan (für gewöhnliches aba-) ‘erlassen, Nachlaß gewähren’ (8. Jh.), mhd. abelāʒen, auch ‘aufgeben, Abstand nehmen, losgehen lassen, entweichen lassen, niederlassen’; s. Ablaß; unablässig Adj. ‘nicht ablassend, andauernd, ohne Unterbrechung’ (16. Jh.). anlassen Vb. ‘(Kleidung) nicht ablegen, eine Vorrichtung nicht ausschalten, einen Motor in Gang setzen’, reflexiv ‘beginnen, in Betrieb kommen’; vgl. ahd. analāʒan ‘hineinlassen, etw. über jmdn. (sich) kommen lassen’ (8. Jh.), mhd. anelāʒen ‘erfinden, angeben, loslassen, in Bewegung setzen’; Anlasser m. ‘Vorrichtung zum In-Gang-Setzen eines Motors, einer Maschine’ (älter Anlaßhebel, 19. Jh.), bei Elektromotoren ‘vorgeschalteter Widerstand, der ein langsames Anlaufen gewährleistet’ (um 1900); Anlaß m. ‘Ursache, Grund’, mhd. ane-, anlāʒ ‘Anfang, Beginn, Punkt, von dem ein Wettrennen ausgeht, Anreiz, Gelegenheit, Kompromiß’; anläßlich Präp. ‘bei Gelegenheit, aus Anlaß’ (19. Jh.), älter (selten) auch adjektivisch und adverbial (15. Jh.); veranlassen Vb. (schwach flektierend) ‘anregen, anordnen, bewirken’, frühnhd. ‘etw. auf jmdn. schieben, jmdn. für etw. auswählen’ (15. Jh.). auslassen Vb. ‘loslassen, weglassen, nicht beachten, (Kleider) verlängern, (Ärger, Zorn) Unschuldige entgelten lassen’, ahd. ūʒlāʒan ‘fortschicken, ausschütten, freilassen, nicht zurückhalten, vergießen, aussprechen, beenden’ (9. Jh.), mhd. ūʒlāʒen; ausgelassen Part.adj. ‘unbändig, hemmungslos’ (vgl. in älterer Sprache ausgelassener Trotz, ausgelassene Leidenschaft), ‘sehr fröhlich’, eigentlich ‘freigelassen’ (16. Jh.). einlassen Vb. ‘herein-, hineinlassen, einfügen’, reflexiv ‘auf etw. eingehen, mit jmdm. verkehren’, ahd. inlāʒan ‘hineinwerfen, einlassen’ (8. Jh.), mhd. īnlāʒen; Einlaß m. ‘das Hineinlassen, Öffnen, Eintritt, Tür’ (16. Jh., Einlaß begehren). entlassen Vb. ‘freigeben, verabschieden, (aus einem Amt) wegschicken, jmds. (Arbeits)vertrag aufkündigen’, ahd. intlāʒan ‘nachlassen, verzeihen, loslassen, lösen, entspannen, weichen’ (8. Jh.), mhd. entlāʒen ‘loslassen, fahrenlassen’, reflexiv ‘sich entfalten’; Entlassung f. ‘Freilassung, Verabschiedung, Entfernung aus einem Amt’ (17. Jh.). erlassen Vb. ‘in Kraft treten lassen, anordnen, von etw. befreien, eine Anordnung aufheben’, ahd. irlāʒan ‘unterlassen, befreien von’ (9. Jh.), mhd. erlāʒen ‘wovon freilassen’, reflexiv ‘auseinandergehen, sich enthalten, unterlassen’; Erlaß m. ‘Verfügung, Anordnung, Aufhebung’ (18. Jh.); unerläßlich Adj. ‘unbedingt erforderlich, nicht aufhebbar’ (17. Jh.). hinterlassen Vb. ‘(einem anderen) zurücklassen, etw. vererben’ (16. Jh.); Hinterlassenschaft f. ‘Zurückgelassenes, Erbe’ (19. Jh.). nachlassen Vb. ‘Spannung lockern, vermindern, schlechter werden, zurücklassen, Preise herabsetzen’, spätmhd. nāchlāʒen; Nachlaß m. ‘das Nachlassen’ (16. Jh.), ‘Hinterlassenschaft’ (18. Jh.), literarischer Nachlaß (19. Jh.); nachlässig Adj. ‘säumig, unzuverlässig, unordentlich’ (15. Jh.); vernachlässigen Vb. ‘nicht gehörig betreuen oder beachten’ (18. Jh., durch Lessing und Goethe verbreitet). niederlassen Vb. ‘von oben herunterlassen’, reflexiv ‘sich ansiedeln, einen festen Wohnsitz, ein Geschäft, eine Firma einrichten’, ahd. nidarlāʒan ‘sinken lassen, nach unten wenden, hinab-, herablassen, versenken’ (9. Jh.), mhd. niderlāʒen; Niederlassung f. ‘das Senken, Ansiedlung, Gründung eines geschäftlichen Unternehmens, Filiale’ (16. Jh.). überlassen Vb. ‘abtreten, übergeben, anheimstellen’ (15. Jh.). unterlassen Vb. ‘nicht tun, versäumen zu tun’, ahd. untarlāʒan (9. Jh.), mhd. underlāʒen ‘abstehen, nicht tun’; Unterlaß m. nur noch in der Fügung ohne Unterlaß ‘ohne Unterbrechung, unaufhörlich’, ahd. āno untarlāʒ, mhd. āne underlāʒ; vgl. ahd. untarlāʒ ‘Unterbrechung’ (9. Jh.), mhd. underlāʒ ‘das Innehalten, Unterbrechung, Beherbergen’, frühnhd. auch ‘Unterkunft, Lagerplatz’ (16. Jh.). verlassen Vb. ‘sich von einem Ort, von jmdm. entfernen, aufgeben, zurück-, alleinlassen’, reflexiv sich verlassen auf ‘vertrauen’, ahd. firlāʒan ‘entlassen, vorbei-, zurücklassen’ (8. Jh.), mhd. verlāʒen ‘fahrenlassen, fort-, loslassen, anbefehlen, verzeihen, zulassen, anvertrauen, hinterlassen, vertrauen’; Verlaß m. ‘Vertrauen, Zuverlässigkeit’ (19. Jh.), frühnhd. ‘Verabredung, Absprache’, auch ‘Hinterlassenschaft’, mhd. verlāʒ ‘Lässigkeit, Untätigkeit’; heute in der Wendung auf jmdn., etw. ist (kein) Verlaß, wohl aus dem Nd., vgl. dar is nien verlaat to (18. Jh.); verläßlich Adj. ‘zuverlässig’ (19. Jh.), dafür zuvor verlässig (18. Jh.). zulassen Vb. ‘gestatten, erlauben’, ahd. zuolāʒan ‘hinzulassen, zukommen lassen, zuschicken’ (10. Jh.), mhd. zuolāʒen; zulässig Adj. ‘erlaubt, gestattet’ (16. Jh.), ‘annehmbar, möglich’ (18. Jh.).
Bedeutungsverwandte Ausdrücke
beschenken ·
bescheren ·
gewähren ·
hingeben ·
schenken ·
spendieren ·
springenlassen (Geld) ·
widmen ·
zueignen ·
zuwenden ·
überantworten ·
übergeben ·
überlassen ·
überreichen ●
(jemanden mit etwas) bedenken geh. ·
springen lassen (Geld) ugs.
Assoziationen |
|
abtreten ·
vererben ·
vermachen ·
überantworten ·
überlassen ·
überschreiben ·
übertragen ●
übermachen veraltend ·
anheimstellen geh.
Ökonomie
(Schiff/Flugzeug) verchartern ·
in Bestand geben ·
in Pacht geben ·
untervermieten ·
vermieten ·
verpachten ·
überlassen
Typische Verbindungen zu ›überlassen‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›überlassen‹.
allein
alleine
Apanage
Ausgestaltung
Dauerleihgabe
Depositum
Entscheidung
Feld
gern
getrost
Grundstück
Hochzeitsgeschenk
Lehen
leiheweise
Leihgabe
Mannlehen
Markgraf
Mitgift
Pfand
Phantasie
Schenkung
Schicksal
selber
selbst
ungern
Verfall
Vortritt
Zeitarbeitskraft
Zufall
zurückziehen
Verwendungsbeispiele für ›überlassen‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Als sie pünktlich anreiste, überließ ich ihr gern alle Dispositionen.
[Schröter, Heinz: Ich, der Rentnerkönig, Genf: Ariston 1985, S. 164]
Außerdem schien es mir besser, mit ihr zu reden, als sie ihrem Schweigen zu überlassen.
[Schulze, Ingo: Neue Leben, Berlin: Berlin Verlag 2005, S. 633]
Da beschließt er, sich selber vorzuschlagen, sich den Käse im Tausch gegen einen Wurm zu überlassen.
[Rechenberg, Peter: Was ist Informatik?, München: Hanser 1994 [1991], S. 304]
Die Übertragung der weiteren Begriffe ins Relative überlassen wir dem Leser.
[Hausdorff, Felix: Grundzüge der Mengenlehre, Leipzig: Veit 1914, S. 235]
Er will es den Ländern überlassen, das Grüne Band zu sichern.
[Die Zeit, 16.12.1999, Nr. 51]
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