Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (¹DWB)

gebung, f., subst. verb.

gebung, f. subst. verb.
zu geben, die handlung des gebens, jetzt auszer gebrauch, durch gabe mit vertreten, das jenes doch nicht ganz ersetzen kann, wie es denn in zusammensetzung wie vergebung, ergebung, umgebung, namengebung, gesetzgebung u. a. noch allein herscht und unentbehrlich ist, während es in hingebung, angebung, eingebung, übergebung u. a. schon mit gabe wechselt, doch theils mit (willkürlichem) unterschied der bedeutung theils auch da von gabe bedrängt und verdrängt; es ist wie mit nahme und nehmung, die beide uns noch in zusammensetzung bestehen, aber so dasz nahme vordringt, wie z. b. die theilnahme noch im vorigen jahrh. theilnehmung hiesz, während vernahme statt vernehmung noch nicht versucht wird (aber entnahme). das einfache gebung findet sich von mhd. zeit her bis ins 18. jh., obwol nicht häufig: gâbe des heiligen geistes ist ein wirdelîch gebunge gotis. myst. 1, 181, 35; mit gebung der hand. alte weisen 98ᵇ; gebung groszer streich. Aimon Z 1, austheilung; wie es damals mit der confirmation, gebung des pallii .. gehalten worden. Hahn hist. 1721 1, 258; es darf weder die gebung noch die abschaffung eines gesetzes vorgeschlagen werden, wenn nicht .. F. L. Stolberg 3, 175, jetzt kaum noch sagbar trotz gesetzgebung.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 9 (1877), Bd. IV,I,I (1878), Sp. 1902, Z. 9.

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Zitationshilfe
„gebung“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Erstbearbeitung (1854–1960), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb/gebung>.

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