Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache (WDG)

WDG, 2. Band, 1967

gewahr, Adj.

WDG, 2. Band, 1967
gewa̱hr /Adj./
geh. jmdn., etw., jmds., einer Sache g. werden jmdn., etw. erblicken: als er meiner, mich g. wurde, kam er mir entgegen; Marie wurde zu ihrem Erstaunen gewahr, daß die Türen … offen standen E. T. A. Hoffm. 3,302 (Serapionsbrüder) ; etw. wahrnehmen: wenig vom Lärm der Straßen g. werden; etw. erkennen, feststellen: eines Fehlers, Irrtums g. werden; du wirst es schon noch g. werden

WDG, 2. Band, 1967

Gewähr, die

WDG, 2. Band, 1967
Gewä̱hr, die; -, /ohne Pl./
Garantie, Sicherheit: der Hersteller leistet (für die Ware) ein Jahr G.; das Abkommen bietet die G. für einen regen Handelsaustausch; die Zahlenangaben erfolgten ohne G. /Angabe beim Rundfunk, in der Zeitung bei Bekanntgabe von Toto-, Lotto-, Lotteriegewinnzahlen/ veralt. ich bin verhaftet, du kannst mich aber augenblicklich in Freiheit setzen, wenn du Gewähr (Bürgschaft) leistest E. T. A. Hoffm. 6,84

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Zitationshilfe
„Gewähr“, in: Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache (1964–1977), kuratiert und bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/wdg/Gewähr>.

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