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Sommer, Sonne, Recht

Recht auf Sommer - Was ist erlaubt, was verboten?

Strand mit Verbotszeichen
Ihre Rechte für Sommeraktivitäten.

Endlich Sommer! Endlich sind die Freiheits­gefühle zurück, die uns während der kalten Jahreszeit so lange fehlten. Dabei kann die Auslebung bestimmter Sommer­ak­ti­vitäten für andere Menschen störend, oder sogar verboten sein. Laute Grillabende und einkas­sierte Spielbälle in Nachbars Garten, ein Zeltlager im Wald oder Schlauch­boot­fahren auf dem Baggersee – rechtliche Ausein­an­der­set­zungen haben kein hitzefrei. Wir haken uns mit Sonnencreme unter und beantworten die wichtigsten Fragen zu beliebten Sommer­ak­ti­vitäten.


Sommer­ak­ti­vitäten: Ganz allgemein

Allgemeine Regelungen und Vorschriften, die unabhängig von der Jahreszeit zu beachten sind:

  • Gesetzliche Ruhezeiten: Die Nachtruhe in Deutschland ist meist zwischen 22:00 und 6:00 Uhr festgelegt.
  • Umweltschutzbestimmungen: Es gibt bestimmte Schutzgebiete wie Nationalparks, Naturreservate und Naturschutzgebiete, in denen bestimmte Aktivitäten eingeschränkt oder verboten sein können.
  • Straßenverkehrsordnung: Die Straßenverkehrsordnung regelt das Verhalten im Straßenverkehr und gilt natürlich auch im Sommer. Dies beinhaltet Geschwindigkeitsbegrenzungen, Parkregeln, Alkohol am Steuer und andere Vorschriften.
  • Jugendschutzgesetz: Es gibt Beschränkungen für den Verkauf und Konsum von Alkohol, Tabak und bestimmten Filmen, Spielen oder Veranstaltungen, die für bestimmte Altersgruppen ungeeignet sind.

(Nackt im Garten und auf dem Balkon: Lesen Sie hier, was erlaubt ist.)

Recht auf Sommer: Wo darf ich schwimmen?

Die warmen Temperaturen laden Jung und Alt zum Badespaß ein. In Deutschland ertrinken allerdings nach wie vor jedes Jahr zahlreiche Menschen, darunter Erwachsene wie Kinder, erfahrene Schwimmer und Nichtschwimmer. Besonders in Flüssen können sichtbare oder unsichtbare Strömungen eine große Gefahr durch ihre Sogwirkung darstellen, da es meist unmöglich ist, gegen die Kraft des Wassers anzuschwimmen.

Das Bade- und Schwimm­verbot wird im Allgemeinen durch § 8.10 der Binnen­schiff­fahrts­straßen-Ordnung (BinSchStrO) geregelt. Demnach sind Baden und Schwimmen verboten:

  • a) im Bereich bis zu 100m ober- und unterhalb von Brücken, Wehren, Hafeneinfahrten, Liegestellen oder Anlegestellen für Fahrgastschiffe,
  • b) im Bereich von Schleusen,
  • c) im Arbeitsbereich von schwimmenden Geräten.

Darüber hinaus werden Badeverbote an gefähr­lichen Stellen deutlich gekenn­zeichnet. Verbote sollten dringlichst beachtet werden, da die DLRG und die Wasser­schutz­polizei nicht überall präsent sein können, um Menschen in Not aus dem Wasser zu retten. Die Regelungen bezüglich des "Wildbadens" variieren oft von Bundesland zu Bundesland. Es gibt Seen, die zum Baden einladen, aber aufgrund industrieller Nutzung eine schlechte Wasser­qualität aufweisen können, was zu Erbrechen und Hautrei­zungen führen kann.

Zusammen­fassend gilt: An ausgewiesenen Badestellen in Flüssen oder Seen darf man baden. Verbote gelten gemäß § 8.10 sowie an gekenn­zeichneten Verbots­stellen. An anderen möglichen Stellen sollte man das Gefahren­risiko sorgfältig abwägen, bevor man ins Wasser springt. Im Allgemeinen gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Weitere Informa­tionen sind auf der Website des Umwelt­bun­desamtes verfügbar. Bei Missachtung eines Badeverbotes in einem Naturschutz­gebiet können Geldstrafen von bis zu 2.000 € verhängt werden. In anderen allgemeinen Badever­botszonen drohen Strafen von bis zu 5.000 €.

Recht auf Sommer: Wo darf man Paddelboote benutzen?

In Deutschland ist das Paddeln nahezu überall erlaubt, mit einigen Ausnahmen. Rechts­anwalt Oliver Fouquet, Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV): „Grundsätzlich stehen natürliche Gewässer im Allgemein­ge­brauch und dürfen daher auch für Freizeit­ak­ti­vitäten genutzt werden. Einschrän­kungen ergeben sich durch Verord­nungen für bestimmte Gewässer aufgrund von Umwelt­schutz o.ä. Daher muss vor Ort im jeweiligen Bundesland geprüft werden, welche Aktivitäten dort möglich sind.“ Ausnahmen können beispielsweise Privatseen oder besonders geschützte Naturre­servate sein, in denen Vögel brüten oder ähnliche Schutz­maß­nahmen gelten. Paddler müssen außerdem die Berufs­schifffahrt berück­sichtigen und entsprechend Rücksicht nehmen. Ergänzend dazu erklärt Dr. Barbara Wachmuth, Rechts­an­wältin für Umweltrecht: „Boote, Surfbretter etc. dürfen nicht im 10m-Uferbereich des Bodensees gelagert werden, Grillstellen, Campen und Biwaks sind im Bereich des Gewässer­rand­streifens- ohne Genehmigung der unteren Wasser­behörde nicht gestattet.

(In den Urlaub mit der Bahn: alle Informa­tionen zu Ihren Fahrgast­rechten.)

Auto, Fahrrad, Boot und E-Scooter: Wieviel Alkohol ist erlaubt?

In Deutschland gelten für das Führen von Fahrzeugen unterschiedliche Promil­le­grenzen bezüglich Alkohol:

  • Autofahren: Die allgemeine Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille. Das bedeutet, dass das Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr untersagt ist, wenn der Alkoholgehalt im Blut 0,5 Promille oder höher beträgt. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren gilt eine Null-Promille-Grenze, das heißt, sie dürfen keinerlei Alkohol im Blut haben. Ab 1,1 Promille handelt es sich bei der alkoholisierten Fahrt um eine Straftat.
  • Boot (deutsche Binnen- und Küstengewässer): 0,5 Promille, gilt für motorisierte Boote wie für Muskelkraft-getriebene. Die Wasserschutzpolizei überprüft regelmäßig und ahndet Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern zwischen 350-2.500€.
  • Fahrrad: für Radfahrer gilt eine hohe Promillegrenze von 1,6. Dann liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor und wer erwischt wird, muss mit einer Strafverfolgung wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen. Bitte nicht ausprobieren.
  • E-Scooter: Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille eine Straftat.

Dass diese Grenzen nicht der einzige Richtwert sein müssen, erklärt Rechts­anwalt Christian Janeczek, Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht: „Insgesamt gilt für Fahrräder, Autos und E-Scooter, dass bei einem alkohol­be­dingten Fahrfehler bereits ab 0,3 Promille eine relative Fahrun­tüch­tigkeit und damit eine Straftat vorliegen kann.

Recht auf Sommer: Camping erlaubt?

Weil es sich so einfach aufstellt, ist das Camping­er­lebnis gerade dort verlockend, wo kein Campingplatz ist. Freie Natur und grüne Privat­sphäre locken viele Deutsche in die Wälder und auf Wiesen. Dabei gelten in Deutschland ganz unterschiedliche Regelungen in Bezug auf das sogenannte „Wildcampen“. Im Allgemeinen herrscht bei uns ein "Camping­verbot" oder "Wildcam­ping­verbot". Das bedeutet, dass das Aufstellen von Zelten oder das Übernachten außerhalb von ausgewiesenen Camping­plätzen in der Regel nicht erlaubt ist. Generell verboten ist das Zelten im Wald zudem in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nieder­sachsen, NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt.

Wenn man mit einem Wohnmobil oder Camper unterwegs ist, kann man im öffent­lichen Raum für eine Nacht rasten, um die Fahrtüch­tigkeit wieder­her­zu­stellen. Allerdings sollte man auch hier darauf achten, dass keine Regeln oder Bestim­mungen für bestimmte Parkplätze oder Bereiche verletzt werden.

Das illegale Wildcampen wird als Ordnungs­wid­rigkeit geahndet, wenn man dabei erwischt wird. Je nach Schwere des Verstoßes, wie zum Beispiel Müll, Feuer oder Beschä­digung der Natur in einem Naturschutz­gebiet, können Geldstrafen von bis zu 5.000€ verhängt werden.

Das Biwakieren, also das Übernachten ohne Zelt, ist nicht ausdrücklich verboten und könnte somit eine Alternative darstellen, wenn man eine Nacht in der Natur verbringen möchte. Ob Wetterlage und Ungeziefer das attraktiv machen, muss jeder für sich entscheiden.

Recht auf Sommer: darf ich ein Feuer machen?

Für viele gehört das Lagerfeuer zum Sommer­feeling wie das Besteck zum Essen. Licht und Wärme, Musik und Geschichten über die Welt finden sich hier zusammen. Grundsätzlich ist das Anzünden eines Feuers im Freien außerhalb von dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Feuerstellen nicht erlaubt. Das bedeutet, dass das Entzünden von Feuern beispielsweise in Wäldern, Feldern oder anderen natürlichen Umgebungen normalerweise verboten ist. Da es die letzten Jahre immer wärmere und damit trockenere Sommer gegeben hat, ist auch die Waldbrand­gefahr gestiegen. Vielerorts sind Feuer somit strengstens verboten. Eine genaue Übersicht über die Bußgelder, die von Bundesland zu Bundesland variieren, finden Sie hier. Sie reichen von 25€ bis 5000€.

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen das Anzünden eines Feuers erlaubt sein kann. Dazu gehören beispielsweise das Grillen auf ausgewiesenen Grillplätzen, das Entfachen eines Feuers zu bestimmten festge­legten Anlässen (wie zum Beispiel Lagerfeuer auf genehmigten Veranstal­tungen oder beim Osterfeuer) oder das Feuermachen auf privatem Grundstück mit Zustimmung des Eigentümers. Allgemein gilt, dass von Feuern keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen darf.

Recht auf Sommer: Grillen im Garten oder auf dem Balkon

Gärten sind ja gerade in Großstädten ein rares Luxusgut – daher stellt sich für Viele die Frage, ob das Grillen auf dem Balkon der Mietwohnung erlaubt ist. Die Anwtort: Jein. Ein „Recht aufs Grillen“ gibt es nicht. Dennoch spricht nichts dagegen, auf seinem Balkon zu grillen. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen. Beispielsweise kann im Mietvertrag oder der Hausordnung explizit geschrieben stehen, dass Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse verboten ist. Es könnte ebenso sein, dass Rauch in umliegende Wohnungen zieht und die Lebens­qualität der Nachbarn massiv verschlechtert. Diese Beurteilung liegt im Zweifel dann bei den Gerichten. Um es so weit nicht kommen zu lassen, empfehlen Mietrechts­ex­perten vom Holzkohle- zum Gas- oder Elektrogrill zu wechseln, da sie weniger Rauch produzieren.

Kann Grillen im eigenen Garten verboten werden?

Grundsätzlich schon – doch ist ein Verbot auf einem allein­ste­henden Grundstück unwahr­schein­licher als bei einem Mehrfa­mi­li­enhaus. Und da ein Garten in der Regel Teil eines Grundstücks inklusive Haus ist, sind die Nachbarn allein deshalb schon in größerem „Sicher­heits­abstand“ zum Grill, als in einem Mietshaus in einer Innenstadt. Insofern das Grundstück dem Betroffenen gehört, kann demnach auch kein Mietvertrag das Grillen verbieten. Die Strafen bei unerlaubtem Grillen reichen von Hinweisen des Vermieters, über Verwar­nungen bis hin zu Geldbußen und der fristlosen Kündigung. Es gilt das Gebot der Rücksichtnahme, an dem sich Gerichts­ent­schei­dungen im Zweifel orientieren.

Recht auf Sommer: Wie laut darf man sein?

Typischerweise liegen die Ruhezeiten (gesetzliche Nachtruhe) abends ab 22:00 Uhr bis morgens um 06:00 Uhr. Während dieser Zeit sollten Feiern im Garten normalerweise beendet sein oder die Lautstärke auf ein Minimum reduziert werden. Im schlimmsten Fall kann ein Bußgeld für Verstöße gegen die Nachtruhe von bis zu 5.000€ fällig werden. Am besten also vor der nächsten Sause die Nachbarn informieren – oder gegebe­nenfalls einladen ;-).

Recht auf Sommer: Die Kinder spielen zu laut! Was kann ich tun?

In § 22 Absatz 1a des Bundes-Immissi­ons­schutz­ge­setztes ist festge­halten, dass Kinderlärm beim Spielen im Regelfall keine schädliche Umwelt­ein­wirkung darstellt. Bei der Beurteilung des Kinderlärms dürfe daher keine Immissi­ons­grenze (Lärmemission) herangezogen werden. Dann ist es immer ratsam, das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen.

Ball in Nachbars Garten – darf er ihn behalten?

Fliegt der Fußball mal in Nachbars Garten, muss dieser das dulden. Er muss ebenso hinnehmen, dass der Ball zurück­geholt wird und ist sogar verpflichtet, das Spielzeug rauszu­rücken – der Ball ist nicht automatisch Nachbars Eigentum, wenn er in dessen Garten liegt. Allerdings müssen Nachbarn das einsammeln des Balles erlauben, da es sich sonst unter Umständen sogar um Hausfrie­densbruch handeln könnte. Wenn Gegenstände jedoch ständig in Nachbars Garten landen, muss dieser es nicht einfach so hinnehmen – er kann unter Umständen verlangen, ein Fangnetz zu spannen. Im unversöhn­lichen Streit entscheiden die Umstände des Einzelfalls.

Darf ich eine Sandburg bauen und Muscheln mit nachhause nehmen?

In Deutschland ist das Sandburgbauen grundsätzlich erlaubt, bis auf einige Ausnahmen. Zum Beispiel auf Sylt: Sandburgen und Löcher können den Strand lockern und bei Hochwasser ebenjenen leichter wegspülen. Da Sylt jedes Jahr Sand aufschütten muss, werden beim Sandburgbau Bußgelder bis zu 1.000€ fällig. Auch Löcher dürfen nicht gegraben werden. Auf Rügen dürfen Sandburgen nicht höher als 30cm, mit einem Durchmesser von maximal 3,50m sein. Es gibt weitere Ausnahmen, die in den jeweiligen örtlichen Badeord­nungen nachzulesen sind. Das Muschel­sammeln ist in Deutschland erlaubt, solange dies privat und nicht kommerziell erfolgt.

(Darf man Wespen oder Bienen töten? Antworten finden Sie hier.)

 

Im Sommer kann viel passieren – setzen Sie Ihr Recht durch, wenn es mal eng wird. Anwältinnen und Anwälte mit Spezia­li­sierung auf die verschiedenen Rechts­gebiete beraten Sie gerne. Zu finden in Ihrer Nähe unter anwalt­auskunft.de.

Knöllchen im Ausland - Ignorieren oder klagen?

1:26

Auslän­dische Bußgelder ignorieren? Viele wissen nicht, dass hierzulande auch Bußgeld­be­scheide vollstreckt werden können. Wie man sich in solchen Fällen am besten verhält und was bei falschen Bußgeld­be­scheiden zu tun ist, erfahrt Ihr im Video.

Datum
Aktualisiert am
07.06.2024
Autor
red/dav
Bewertungen
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