Hilfestellung für Unternehmen – Verwendung des Nutri-Score

Die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung ermöglicht den Unternehmen die freiwillige, rechtssichere Verwendung des Nutri-Score in Deutschland.

Verbraucherinnen und Verbrauchern bietet die erweiterte Nährwertkennzeichnung Nutri-Score Orientierung und Hilfestellung beim Lebensmitteleinkauf – gut sichtbar auf der Vorderseite von Verpackungen. Unternehmen tragen mit der Kennzeichnung ihrer Produkte zu mehr Verbraucherinformation und Transparenz bei.

Der Nutri-Score gibt anhand einer 5-stufigen Farbskala von A bis E Auskunft über den Nährwert eines Lebensmittels. Dabei steht das grüne A für einen eher günstigen, das rote E für einen ungünstigen Nährwert des jeweiligen Produkts. So werden Vergleiche innerhalb der jeweiligen Produktgruppe ermöglicht. Der Nutri-Score ergänzt damit die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben wie Zutatenliste und Nährwerttabelle.

Der Nutri-Score ergibt Sinn – für Verbraucherinnen und Verbraucher wie auch für Unternehmen

Auch Belgien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande sowie die Schweiz empfehlen bereits den Nutri-Score. Andere EU-Staaten wie Portugal und Spanien planen ebenfalls dessen Einführung.

57 Prozent aller Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich für den Nutri-Score im Vergleich zu drei anderen Modellen entschieden.

© Repräsentative Verbraucherbefragung 2019

Schon im Vorfeld seiner Einführung in Deutschland hatte eine repräsentative Studie gezeigt, dass die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland den Nutri-Score anderen erweiterten Nährwertkennzeichnungssystemen gegenüber deutlich bevorzugt. Ein Grund hierfür: Das Label ist auf einen Blick verständlich.

Was bedeutet die Nutri-Score für Unternehmen?

Die Nutzung des Nutri-Score ist für die Lebensmittelunternehmen freiwillig und kostenfrei. Es ist lediglich eine Anmeldung und die Zustimmung zu den Benutzungsbedingungen bei der französischen Markeninhaberin, der "Santé publique France", einer Behörde im Geschäftsbereich des französischen Gesundheitsministeriums, erforderlich.

Um den Nutri-Score direkt zu nutzen, können sich Unternehmen und ihre Marke(n), die mit dem Nutri-Score gekennzeichnet werden sollen, selbstständig auf dem Onlineportal registrie­ren. Unternehmen, die eine Marke registrieren wollen, die ausschließlich in Frankreich vertrieben wird, können sich unter dem folgenden Link registrieren. Die Registrierung erfolgt in fünf einfachen Schritten.

Rund 890 Unternehmen mit mehr als 1300 Marken haben sich aktuell für eine Verwendung des Nutri-Score in Deutschland bei der zuständigen Markeninhaberin registriert. © BMEL, Stand Juli 2024

Je mehr Unternehmen den Nutri-Score verwenden, desto besser können Verbraucherinnen und Verbraucher die Nährwerte von Lebensmitteln einer Produktgruppe vergleichen und das ernährungsphysiologisch günstigere Lebensmittel auswählen.

Seit dem 1. März 2023 ist die RAL LOGO LIZENZ vom BMEL mit der Aufgabe des sog. Regulators für den Nutri-Score in Deutschland betraut. Als Regulator prüft die RAL LOGO LIZENZ aus der Sicht des Markenrechts die ordnungsgemäße Registrierung, Berechnung und Benutzung des Nutri-Score gemäß den Benutzungsbedingungen.

Zusätzlich steht die RAL LOGO LIZENZ Unternehmen, die an einer Nutzung des Nutri-Score auf dem deutschen Markt interessiert sind oder sich bereits registriert haben, beratend zur Seite. Haben Sie Fragen zum Nutri-Score oder zum Registrierungsprozess? Die RAL LOGO LIZENZ steht Ihnen unter folgendem Kontakt ([email protected]; +49 (0) 228 - 688 95 200) gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Argumente für die Nutzung des Nutri-Score

  • Einfach: Die Berechnung des Nutri-Score ist unkompliziert und erfolgt eigenständig durch die Unternehmen. Sie basiert auf den in Unternehmen ohnehin bekannten Angaben für die Erstellung der Nährwerttabelle und des Zutatenverzeichnisses.
  • Imageförderlich: Unternehmen, die den Nutri-Score nutzen, zeigen den Verbraucherinnen und Verbrauchern, dass sie Verantwortung für die Ernährung ihrer Kundinnen und Kunden übernehmen und gewinnen so an Reputation. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher nehmen den Nutri-Score sehr positiv wahr.
  • Innovationsförderlich: Ernährungsphysiologische Produktvorteile können über den Nutri-Score leicht kommuniziert werden. Mittelbar können Unternehmen Verbraucherinnen und Verbraucher die Ergebnisse aus der Reformulierung von Lebensmitteln ggf. über einen günstigeren Nutri-Score kenntlich machen. Ernährungsphysiologische Unterschiede innerhalb einer Produktgruppe werden transparent.
  • Kostenfrei: Die Anmeldung und Verwendung des Nutri-Score ist für alle Unternehmen kostenfrei möglich.
  • Alternative zu nährwertbezogenen Angaben: Ernährungsphysiologische Unterschiede können künftig rechtssicher und mit geringem Aufwand in Deutschland kommuniziert werden.
  • Praktisch: Unternehmen, die ihre Produkte in Deutschland mit dem Nutri-Score kennzeichnen, können den Nutri-Score auch in Belgien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz verwenden. Weitere europäische Staaten diskutieren gerade über die Einführung des Nutri-Score.
  • Wissenschaftlich fundiert: Die Berechnung des Nutri-Score erfolgt mithilfe eines von unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Frankreich weiterentwickelten Algorithmus, der auf dem von der britischen Food Standards Agency/Office of Communication entwickelten Nährwertprofilmodell beruht. Im Rahmen der Einführung einer erweiterten Nährwertkennzeichnung für Deutschland wurde der Nutri-Score vom Max-Rubner-Institut geprüft und für wissenschaftlich valide bewertet. Mit der Unterstützung unabhängiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der am Nutri-Score beteiligten Staaten Europas wird die Berechnungsgrundlage des Nutri-Score fortwährend gegenüber den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen evaluiert und, sofern aus wissenschaftlicher Sicht erforderlich, angepasst.

Rechtliche und organisatorische Fragen

Der Nutri-Score ist eine freiwillige Angabe auf der Vorderseite eines Lebensmittels. Er ergänzt die bereits bestehenden Pflichtkennzeichnungen, vor allem die Nährwerttabelle. Unter den Anwendungsbereich des Nutri-Score fallen Lebensmittel mit einer verpflichtenden Nährwertdeklaration gemäß der EU-Verordnung Nr. 1169/2011, Lebensmittel-Informationsverordnung, kurz "LMIV". Der Nutri-Score darf auch auf Lebensmitteln verwendet werden, für die die Nährwertdeklaration nicht verpflichtend ist. In diesem Fall muss aber auch eine Nährwertdeklaration gemäß LMIV, also in Form einer Nährwerttabelle, erfolgen.

Übermittlung von Stellungnahmen an das wissenschaft­liche Gremium zur Bewertung des Algorithmus des Nutri-Score

Zur Seite

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMEL bilden gemeinsam mit  Kolleginnen und Kollegen weiterer am Nutri-Score beteiligter oder interessierter Staaten den Nutri-Score-Lenkungsausschusses. Der Ausschuss verfolgt das Ziel einer einheitlichen Anwendung und Weiterentwicklung des Nutri-Score. Dabei soll um Lebensmittelunternehmen die Nutzung des Nutri-Score erleichtert, kleine Unternehmen erreicht und der Kontakt mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern hergestellt werden. Ein international besetztes Wissenschaftlergremium, in dem auch das  Max Rubner-Institut vertreten ist, berät über die wissenschaftliche Notwendigkeit und Sachdienlichkeit von Änderungen am Algorithmus.

Zum Download:
Deutsche nicht amtliche Übersetzungen der Grundsatzvereinbarung des Lenkungsausschusses
Mandat für das Internationale Wissenschaft Gremium

Anmeldung und Verwendung des Nutri-Score

Anmeldung und Verwendung des Nutri-Score sind für Unternehmen kostenfrei. Es fallen keine Lizenzgebühren an. Jedoch ist eine Registrierung und die Zustimmung zu den Benutzungsbedingungen erforderlich.

Mit der Anmeldung erklärt sich jedes Unternehmen damit einverstanden, das Logo  für alle Kategorien von Produkten zu nutzen, die es unter seinem Namen bzw. seinen im Nutri-Score registrierten Marken in den Verkehr bringt. Das Unternehmen hat hierfür  zwei Jahre, in Ausnahmefällen auch drei Jahre, Zeit.

Logos

Es gibt zwei Logotypen zum Nutri-Score:

  1. Neutrales Logo
  2. Klassifizierungslogo

Logo des Nutri-Score mit den Buchstaben A, B; C; D; E und den jeweiligen Farben Dunkelgrün, Hellgrün, Gelb, Orange, Rot Neutrales Nutri-Score Logo
Neutrales Nutri-Score Logo für allgemeine Kommunikationszwecken ohne Bezug zu einem bestimmten Produkt

Dabei gilt:

  • Für die Darstellung auf den Produkten ist ausschließlich die Verwendung des Klassifizierungslogos zulässig.
  • Das neutrale Logo dient allgemeinen Kommunikationszwecken ohne Bezug zu einem bestimmten Produkt. Unter keinen Umständen darf der Marktteilnehmer das neutrale Logo auf seinen Produkten anbringen.
Die fünf Ausprägungen des Nutri-Score mit der Hervorhebung je eines Buchstabens und der zugehörigen Farbe Klassifizierungslogo des Nutri-Score
Varianten des Nutri-Score-Klassifizierungslogo für die Darstellung auf den Produkten
  • Beide Nutri-Score-Logos können unter den in der Markensatzung festgelegten Bedingungen auch für die allgemeine oder verkaufsfördernde Kommunikation über die Produkte auf den üblichen Kommunikationsträgern (z. B. Broschüren, Preislisten, Produktkataloge, Poster, Webseiten) verwendet werden.

Der Registrierungsprozess: In fünf Schritten zum Nutri-Score

1. Anmeldung

Die Anmeldung für Unternehmen und ihre Marke(n) erfolgt über diese Internetadresse. (Hinweis: Die Internetseite https://www.demarches-simplifiees.fr/commencer/registration-for-brands-distributed-abroad-only wurde durch

https://www.demarches-simplifiees.fr/commencer/ns_international_registration_procedure ersetzt.)

Unternehmen, die eine Marke registrieren wollen, die ausschließlich in Frankreich vertrieben wird, müssen sich unter dem folgenden Link registrieren: https://www.demarches-simplifiees.fr/commencer/enregistrement_nutri-score

Im ersten Schritt erstellt der oder die Antragstellende ein passwortgeschütztes Konto.

2. Identifizierung

Nach dem Einloggen wird der oder die Antragstellende mittels der übermittelten Kontaktdaten identifiziert. Das Konto wird über Bestätigung eines Aktivierungslinks per E-Mail freigeschaltet. Danach werden Daten zur Identität des Antragstellers abgefragt:

  • Unternehmensname
  • Steueridentifikationsnummer/VAT
  • Markenname
  • Markentyp/Produktsegment (Auswahlliste: Zentraleinkauf, Fachhändler, Bio-Fachhändler, Discount, Eigenmarken des Handels, Einstiegspreismarken, Herstellermarken)
  • rechtlicher Vertreter/Kontaktperson

3. Angaben zu Erzeugnissen und dem Vermarktungsland

Für jede Marke des oder der Antragstellenden werden Informationen zu Produktkategorien erfasst, für die das Nutri-Score-Logo verwendet werden soll.

Die Auswahlliste enthält folgende Produktkategorien:

  • Babynahrung (nicht anwendbar)
  • Kräcker
  • Sonstige Produkte
  • Müsliriegel
  • Kuchen und Kekse
  • Erfrischungsgetränke
  • Suppen und Brühen
  • Frühstückscerealien
  • Fleischerzeugnis
  • Schokoladenware
  • Fruchtpürees, Kompotte und Süßspeisen
  • Süßwaren
  • Marmeladen
  • Obstkonserven
  • Käse
  • Speiseeis und Sorbets
  • Fruchtsäfte und Fruchtnektar
  • Säuglingsmilch
  • Margarinen
  • Brotwaren
  • Konservierte Fertiggerichte
  • Frische Fertiggerichte
  • Tiefgekühlte Fertiggerichte
  • Dessert-Mischungen
  • Milchfrischprodukte und Ähnliches
  • Frische Feinkostartikel
  • Verarbeitete Kartoffelerzeugnisse
  • Warme Soßen
  • Kalte Soßen
  • Sirups
  • Tiefgekühlte Snack-Produkte
  • Tiefgekühltes Gebäck und Süßspeisen

Über mehrere Drop-Down-Menüs wird anschließend das Vermarktungsgebiet erfasst, auf dem die Produkte der registrierten Marke vertrieben werden.

4. Verpflichtungserklärung

Der Antragsteller verpflichtet sich...

  • die Wahrhaftigkeit der Angaben zu gewährleisten und diese auf dem neuesten Stand zu halten,
  • nach einer Übergangsfrist das Logo auf allen Produkten zu verwenden, die der oder die Antragstellende unter der/n von ihm/ihr registrierten Marke/n auf den Markt bringt,
  • die Markensatzung zur Verwendung des Nutri-Score-Logos einzuhalten.

 5. Erhalt Empfangsbestätigung und Recht zur Verwendung des Logos

Unmittelbar nach Abschluss erhält der oder die Antragstellende eine elektronische Empfangsbestätigung seiner Registrierung sowie sämtliche Dokumente, die er/sie benötigt, um den Nutri-Score zu verwenden. Dazu zählen auch Bilddateien zum Druck sowie eine Excel-Tabelle zur Ermittlung des Nutri-Score.

Registrierung und Recht zur Verwendung des Logos

5 Schritte bis zur Registrierung des Nutri-Score.

24 Monate bleiben dem Marktteilnehmer in der Regel nach der Registrierung, um die Bedingungen der Markensatzung zu erfüllen.

Rund 890 Unternehmen mit mehr als 1300 Marken haben sich aktuell für eine Verwendung des Nutri-Score in Deutschland bei der zuständigen Markeninhaberin registriert. © BMEL, Stand Juli 2024

Berechnung des Nutri-Score

Unabhängig vom Registrierungsprozess sind die Unternehmen für die Berechnung des Nutri-Score und die damit verbundene Festlegung des Klassifizierungslogos (A-B-C-D-E) selbst verantwortlich. Dafür kann neben den Spezifikationen im Anhang der Benutzungsbedingungen zum Beispiel ein Excel-Tool genutzt werden.

Beim Nutri-Score wird der Nährwert eines Lebensmittels mittels einer 5-stufigen Farb-Buchstaben-Kombination (A-B-C-D-E) bewertet. So können Verbraucherinnen und Verbraucher verschiedene Produkte einer Produktgruppe miteinander hinsichtlich ihres Nährwertes vergleichen – ein grünes A trägt eher zu einer gesunden Ernährung bei als ein rotes E.

Für die Berechnung des Nutri-Score werden der Energiegehalt und die Gehalte verschiedener Nähr- und Inhaltsstoffe miteinander nach einem wissenschaftlich erstellten Algorithmus verrechnet. Die benötigten Angaben können in vielen Fällen mit wenig Aufwand aus der verpflichtenden Nährwerttabelle und dem Zutatenverzeichnis abgeleitet werden.

Die Berechnung des Nutri-Score erfolgt in drei Schritten:

  1. Zuordnung zu einer Lebensmittelgruppe sowie Ermittlung von Punkten für Eigenschaften des Lebensmittels

    • Die Lebensmittel werden einer dieser Gruppen zugeordnet:
      „allgemeine Lebensmittel“, „Fette, Öle, Nüsse und Saaten“ oder „Getränke“. Diese Unterscheidung am Berechnungs-Algorithmus ist erforderlich, um eine ausreichende Differenzierbarkeit sicherzustellen.
    • Für Nähr- und Inhaltsstoffe, deren übermäßiger Verzehr sich negativ auf die Gesundheit ausüben könnte (z. B. Energie, Zucker, Fett und Salz), werden Punkte vergeben.
    • Für Nähr- und Inhaltsstoffe, die einen eher positiven gesundheitlichen Einfluss haben (Ballaststoff- und Eiweißgehalt, Anteil an Obst, Gemüse, Nüssen, Hülsenfrüchten) werden ebenso Punkte vergeben.
  2. Berechnung der Gesamtpunktzahl: Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Summe der Punkte der weniger erwünschten Nähr- und Inhaltsstoffe abzüglich der Punkte der erwünschten Nähr- und Inhaltsstoffe. Es gilt: Je geringer die Gesamtpunktzahl, umso höher ist der Nährwert des Lebensmittels.
  3. Einordnung in den Nutri-Score: Die errechnete Gesamtpunktzahl wird anhand einer vorgegebenen Zuordnung in die einzelnen Stufen von A (grün) über C (gelb) bis E (rot) eingeordnet.

Der Nutri-Score – das steckt dahinter

FAQ Nutri-Score - Hilfe für Unternehmen

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