Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (¹DWB)

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ausreufen

ausreufen,
s. ausraufen.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 4 (1852), Bd. I (1854), Sp. 934, Z. 79.

ausruf, m.

ausruf, m.
exclamatio, nnl. uitroep:
du nennest immer deinen namen,
dein ausruf handelt nur von dir.
Hagedorn 3, 99.
der pl. lautet ausrufe, doch liest man bei Göthe 22, 61: nach solchen und ähnlichen ausrüfen kam es endlich unter beiden zur aufklärung.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 4 (1852), Bd. I (1854), Sp. 940, Z. 62.

ausrufen

ausrufen,
exclamare, proclamare, nnl. uitroepen. man kann das schwanken zwischen starker und schwacher form längst nicht mehr auf den unterschied intransitiver und transitiver bedeutung zurückführen, da schon in frühster zeit jede form in beiden bedeutungen erscheint (s. rufen), auch die intransitivbedeutung hier, wie sonst oft, durch annahme eines ausgefallnen acc. transitiv gestellt werden darf. beispiele der formen bieten die folgenden belege genug an hand.
1)
ist kein acc. ausgedrückt, so läszt sich der inhalt des ausrufs als solcher betrachten oder ergänzen die worte. er rief aus, ich sterbe unschuldig; liesz vor im her ausrufen, der ist der landesvater. 1 Mos. 41, 43; liesz ausrufen und sprach, morgen ist des herren fest. 2 Mos. 32, 5; und sie lieszen ausrufen zu allen kindern, die gefangen waren gewesen, das sie sich gen Jerusalem versamleten. Esra 10, 7; und fieng an auszurufen, wie grosze wolthat im Jesu gethan hätte. Marc. 5, 20.
2)
acc. der sache, öffentlich, feierlich ausrufen (vgl. ausblasen 3): und solt disen tag ausrufen, denn er sol unter euch heilig heiszen. 3 Mos. 23, 21; soltu dis gesetz ausrufen lassen fur iren ohren. 5 Mos. 31, 11; darnach liesz er ausrufen alle wort des gesetzes vom segen und fluch. Jos. 8, 34; nach dem wort des herrn, das der mann gottes ausgerufen hatte. 2 kön. 23, 16; liesz eine fasten ausrufen unter ganz Juda. 2 chron. 20, 3; das herz des narren rüfet seine narrheit aus. spr. Sal. 12, 23; ein freijar auszurufen. Jer. 34, 8; und liesz lesterliche gebot ausrufen. 1 Macc. 1, 25; oder wie woltestu leiden, das ein ander auch also dein bosheit ausrüfte? Luther 1, 85ᵃ;
sölt ich ihr namen rüfen aus,
die päszlich leben in dem saus,
vil liefen wider mich zu praus.
und leszt ein hof ausrüfen und schreien.
fastn. sp. 761, 10;
nach dem tanz so rueft des wirts knecht den wein aus. 449, 6;
woltestu mir den wein rüefen aus,
ich wolt dir zu trinken geben aus der kraus.
484, 12;
set hin, frau, und schenket ein,
wann es ist der allerpest wein,
als ich in nie ausgerüeft habe.
487, 32;
der wein ist genug ausgerufen. Garg. 102ᵇ; geferbt hütlin oder gebrochen gläser ausrufen. 189ᵇ; jemanden den wein ausrufen. Frank lob der thorheit 21;
wie war mir, als ich frei, in nie empfundner luft,
mit ungeübtem ton, mein schicksal ausgeruft?
Lessing 1, 188;
lauter als alles rief vor ihm etwas die scheidungen des lebens aus, der vom leichentuch erstickte trommelschlag. J. Paul Tit. 2, 82.
3)
acc. oder im passivum nom. der person: wenn sie (die fürsten) banket, fullerei und prassen anrichten, werden sie kost- und gastfrei ausgerufen. Kirchhof wendunm. 50ᵇ; nit dergestalt, das ich von ir gelaufen, wie ich dazumal lügenhaftiger weis ausgerufen worden bin. Thurneisser notgedr. ausschr. 1, 65;
gut wein darf kein zeichen vorm haus,
dann solcher rüft sich selber aus.
Kirchhof wendunm. 187ᵃ;
so unempfindlich für eure reizungen man sich ausruft. Wieland 13, 38.
4)
für etwas ausrufen, öffentlich ausgeben: wie der wahn vom ablasz gar ein ungewis ding ist, den doch die ablaszprediger für ganz gewis ausrufen und halten. Luther 1, 7ᵇ; bis endlich sich dis hellische kind nicht allein für ein vitzthumb Jesu Christi, sonder auch für einen irdischen gott liesz halten und ausrüfen. Mathesius 92ᵇ; für eine satire ausrufen. Wieland 14, 248. man sagt aber einen zum könig oder als könig ausrufen, regem proclamare.
5)
das part. praet. hatte sonst die bedeutung von öffentlich bekannt, berühmt: ein statt von allerlei gebeuw und kaufmanschatz fürbündig und ausgerüft. Frank weltb. 72ᵃ.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 4 (1852), Bd. I (1854), Sp. 940, Z. 68.

ausrufen, n.

ausrufen, n.
proclamatio: es ist fürwar ein groszes ausrufen um ein klein gelt, das die arme leut, was not oder krankheit sie anstosz, zur stund wissen, wo sie ein guten triakelskrämer finden sollen, der ihnen aus nöten helfe. Fischart bienenk. 184ᵇ.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 4 (1852), Bd. I (1854), Sp. 941, Z. 61.

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Zitationshilfe
„ausruf“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Erstbearbeitung (1854–1960), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb/ausruf>.

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