Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache (WDG)

WDG, 3. Band, 1969

kassieren

WDG, 3. Band, 1969
kassi̱e̱ren, kassierte, hat kassiert
1. einen fälligen Rechnungsbetrag, eine festgesetzte Summe einfordern und einnehmen: der Kellner kam und kassierte; die Verkäuferin mußte selbst k.; der Arzt kassierte als Honorar 30 Mark; d. Fahrgeld, Mitgliedsbeiträge k.; der Parkwächter kassierte eine Ordnungsstrafe; d. Zeitungsgeld, Miete k.; umg. heute wird Strom und Gas kassiert; /bildl./ die Schauspieler konnten mehrmals Beifall auf offener Szene k.; wieder schaute er in die Runde, um den Lohn für seine schrankenlose Offenheit zu kassieren M. Walser Ehen 101 jmdn. k. von jmdm. den Pflichtbeitrag, Rechnungsbeitrag einfordern und einnehmen: Seine Gruppe kassiert er pünktlich E. Claudius Menschen 242; so ein Organisationsfeind wurde einige Wochen nicht kassiert und darauf automatisch aus der Mitgliederliste gestrichen Bredel Väter 151; die Kellnerin hatte alle Gäste kassiert;
2. salopp spött. etw. einstecken
a) etw. wegnehmen, an sich nehmen, einkassieren: die Faschisten wollten ganz Europa k.; Professor Waldvogel … hatte es gewagt, ihre Arbeiten zu kassieren Becher 4,183 (Abschied) ; [heimlich] kassierte ich das Schreiben meiner Mutter G. Keller 4,413 (Gr. Heinrich) ; ohne mit der Wimper zu zucken, kassierte er das für seinen Kollegen bestimmte Trinkgeld;
b) etw. wider Willen hinnehmen: nach einem Eckball mußte die Mannschaft ein zweites Tor k.; der Boxer kassierte einen Kinnhaken; er kassierte einen mißbilligenden Blick des Beamten;
3. salopp jmdn. gefangennehmen, schnappen: die Feldgendarmen kassierten den entflohenen Soldaten; Nur ein Mann sei von einem feindlichen Spähtrupp kassiert worden Neue dt. Lit. 1958
4. etw. aufheben, für nichtig erklären
a) Jur. ein Urteil k.: das Gericht hat die gesetzwidrige Entscheidung des Arbeitsgerichts kassiert; als er [der Kaiser] sah, welchen Sturm das Todesurteil erregte, hat er es sofort kassiert Feuchtw. Söhne 26; eine Urkunde k.;
b) etw. zurücknehmen, aufgeben: politische Forderungen k.; ein Versprechen k.; bis Langen von Paris aus den Posten kassierte (strich,) arbeitete ich … als Lektor Th. Mann 12,390; Münzen, Banknoten k. (als ungültig aus dem Verkehr ziehen)
5. veraltend jmdn. bedingungslos aus dem Staats-, Militärdienst entlassen: ein kassierter Offizier wurde nicht wieder in die Armee aufgenommen; Kassiert und mit Schand … vom Regiment gejagt, ists wenigste, was ihm [einem Offizier] widerfahren wird Hacks Kindermörderin 3; [daraufhin] kassierte er [der König] die Richter des Kammergerichts Mehring Lessing-Legende 196

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Zitationshilfe
„kassieren“, in: Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache (1964–1977), kuratiert und bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/wdg/kassieren>.

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