Die Vereinigte Bundesversammlung ist zuständig für die Wahlen an die eidgenössischen Gerichte (Bundesgericht, Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundespatentgericht, Militärkassationsgericht), der Bundesanwältin oder des Bundesanwalts, der Stellvertretenden Bundesanwältinnen oder Bundesanwälte und der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft.

Die Gerichtskommission ist mit der Vorbereitung dieser Wahlen beauftragt.

Allgemeine Hinweise für Interessentinnen und Interessenten

Für die Wahl in ein Richteramt an einem eidgenössischen Gericht sowie für die Wahl als Bundesanwalt / Bundesanwältin oder als Stellvertretender Bundesan​wälte / Stellvertretende Bundesanwältin ist die Schweizerische Staatsbürgerschaft erforderlich (vgl. Art. 143 BV; Art. 5 Abs. 2 BGG; Art. 20 Abs. 1bis und Art. 42 Abs. 2 StBOG; Art. 5 Abs. 2 VGG; Art. 9 Abs. 2 PatGG).

Die Gerichtskommission misst nicht nur der fachlichen und persönlichen Eignung der Kandidierenden, sondern auch einer ausgewogenen Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte an den eidgenössischen Gerichten Bedeutung bei. Bei der Bundesanwaltschaft, ihrer Aufsichtsbehörde und beim Bundespatentgericht spielen politische Kriterien allerdings keine Rolle.