​​​Gesuche für die Aufhebung der Immunität von Ratsmitgliedern und von der Bundesversammlung gewählten Behördenmitgliedern (Art. 17 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 ParlG, Art. 14 Abs. 1 VG) werden von den zuständigen Kommissionen beider Räte behandelt. Im Nationalrat ist eine eigens zu diesem Zweck geschaffene Immunitätskommission (IK) zuständig; im Ständerat werden die Gesuche von der Kommission für Rechtsfragen (RK-S) behandelt. Die IK setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen; für jedes Mitglied wird eine ständige Stellvertreterin oder ein ständiger Stellvertreter gewählt.

Mitglieder der IK-N

Stellvertreter/innen

 

 

Kommissionssekretariat

​Funktion​Name​Telefon / Mail
AuskunftNadia Bürgy
T +41 58 322 91 36​
[email protected]
KommissionssekretärinTheres KohlerT +41 58 322 97 61
stv. KommissionssekretärINAnne Benoit T +41 58 322 97 76