Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (¹DWB)

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vorstrafe, f.

vorstrafe, f.,
fehlt bei Adelung und Campe; zunächst in dem sinne einer strafe, die der eigentlichen bestrafung vorausliegt; in der sprache der gegenwart von gerichtlichen strafen eines beklagten, die vor der gerichtsverhandlung liegen, wobei es nicht nötig ist, dasz nun wiederum eine bestrafung des angeklagten erfolgt: der beklagte hat viele vorstrafen u. ä.; personalien, geschlecht, alter, beruf, vorstrafen hwb. d. staatswiss. (1898) 5, 410. — disz ist eben eine vorstraffe der rechtlosigkeit, ... dasz man gar keine straffe glauben oder fürchten will Er. Francisci d. letzte rechenschafft (1681) 90.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 11 (1939), Bd. XII,II (1951), Sp. 1703, Z. 9.

vorstrafen, verb.

vorstrafen, verb.,
fehlt bei Adelung und Campe; für- et vorstrafen, anticipare mulctam Stieler 2183; nicht gebräuchlich, vgl. dagegen vorbestraft oben sp. 900.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 11 (1939), Bd. XII,II (1951), Sp. 1703, Z. 20.

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Zitationshilfe
„vorstrafen“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Erstbearbeitung (1854–1960), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb/vorstrafen>.

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