Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Neubearbeitung (²DWB)

erbfolger, m.

Fundstelle: Band 8, Spalte 1598, Zeile 5 [Horlitz, Albrand]
ERBFOLGER m.   mnd. erfvolger; mnl. nnl. erfvolger. zuss. aus erben vb. oder erbe n. mit folger m. ‘nachfolger’. nächster erbberechtigter. rechtlich: ⟨1395⟩ des ich nu ein erfvolger bin van mins vader wegen DRW 3,63. ⟨v1639⟩ wan ein lehenman abgestorben, soll dasselb lehen innerhalb eines vierteljahrs wider empfangen werden, es were dan sach, daß der erbfolger baußen lands were weist. Rheinprovinz 2,1,77. 1775 die genehmigung des pabstes konnten keine rechtmäßige thronfolge hervorbringen, da es zum nachtheil des rechtmäßigen erbfolgers geschahe Berisch Wittekind 49. 1964 als der niederländische zweig des hauses Nassau-Oranien keinen männlichen erbfolger mehr hatte Keesing’s arch. 34,11132b.

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Zitationshilfe
„erbfolger“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Neubearbeitung (1965–2018), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb2/erbfolger>.

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