Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (¹DWB)

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rechtfertigen, verb.

rechtfertigen, verb.
für ein rechtsverfahren bereit stellen; den prozess machen, für recht erklären u. ä., mhd. rehtvertigen, mnd. rechtverdigen.
1)
zunächst, wie das adj. rechtfertig, als bloszes rechtswort, einen rechtsstreit anfangen, oder darin liegen.
a)
im allgemeinen: rechtfertigen, lite cum aliquo decertare, judicio contendere Stieler 407; wer mit fürsten zu schicken haben und sie vor ... dem kaiser rechtfertigen wolle, dasz dieselben fürsten ... durch ihre genossen geladen werden. Hipp. a Lapide dissert. 164; diejenigen, so vor der obrigkeit rechtfertigen, die führen unter sich ein bürgerlichen krieg. Lehmann floril. 1, 929; wer gefallen hat an zank, streit und rechtfertigen, der belustigt sich mit sünden. ebenda; zanken und vor der obrigkeit viel rechtfertigen haben die Römer unziemblich gehalten. ebenda; wann kein himmel oder hölle were, so gedenket doch, was das zanken oder rechtfertigen für unruh mache. Schuppius 280; transitiv, eine sache rechtfertigen, im gerichtlichen verfahren behandeln: wo oder an welchem orth ein jede sache aller obgemelten partheien, ihrer arth und geschicklichkeit, gerechtfertigt sein wolt. abschied des reichstags zu Trier u. Cöln 1512, § 21.
b)
vorzüglich in bezug auf ein strafverfahren, einen rechtfertigen, ihn anklagen, einem den prozess machen: wa ouch dekeiner der gesessen ist in der vorgenant vogty, uszer der vogtye in ein ander vogtye für, dem habend die vögt nichtz nach ze fragenne, noch darumbe nicht ze rechtvertigenne oder ze strafene deheinweg. weisth. 1, 33 (Zürich, von 1347); es ensol ouch nieman enhein silber usz diseme bystuͦme fuͦren, ... und wer das verbrichet, dem sol man das silber gerwe nemmen und zuͦ sime libe und guͦte rihten und rehtvertigen uf den eit. d. städtechron. 9, 999, 41; (richter, die ihre befugnisse überschreiten) mögen darumb vor jhrem nechsten ordentlichen obergericht gerechtfertiget werden. Carolina art. 61; und wo der beschädigt nicht peinlich klagen wolt, so soll dennoch die oberkeit den thäter nichts destoweniger von ampts wegen rechtfertigen, und nach gelegenheit der person und überfarung, strafen lassen. 214; Herodes aber da er jn foddert und nicht fand, lies er die hüter rechtfertigen (ἀνακρίνας τοὺς φύλακας). ap. gesch. 12, 19; es ist auch zuͦ besorgen, man finde deren noch vil yetz zuͦ unseren zeiten, so einen, der in einem laster kaum eines strohalms tief steckt, rechtfertigen und straafen wöllen, und aber sy gar darinn ersoffen sind. Wickram rollw. 187, 15 Kurz; die ubelthäter fleiszig erforschen und rechtfertigen lassen. Kirchhof wendunm. 46ᵃ; selbst nur verhören: rechtfertigen, einen reisenden, inquirere in viatorem, dasz er bescheid geben musz, wer er ist, wo er herkomme. Frisch 2, 97ᶜ;
do funden sie zwo partschen (schiffe) ston ..
uf die hond sie gedrungen hin
und sie rechtfertigt an dem ort.
do gabend sie so zimlich wort ... (konnten sich als ungefährlich ausweisen).
Liliencron volksl. 3, 39, 53.
mundartlich nicht ausgestorben: bair. einen rechtfertigen, gerichtlich verfolgen, behandeln, bestrafen, prozessieren Schm. 2, 28 Fromm.; fränkisch etwas rechtfertigen, vor gericht deswegen anklage erheben: N. N. wird ersucht, seine verläumderischen reden in vereinsangelegenheiten zu unterlassen, auszerdem sein treiben gerichtlich gerechtfertigt wird. bekanntmachung im Würzburger generalanzeiger vom 31. dezember 1883.
2)
in richterlicher thätigkeit einen rechtshandel leiten: (da) ewer kunigklich maiestat Hansen Maltitz, als ain perkhmaister, mit vollem gewalt in die land Österreich Steyr und Kerrendten geschickt und bevolhen hat, all sachen, so bergkwerch beruerend, zu handeln und rechtfertigen, auch darinn urteil und recht ergeen zu lassen. urk. Max. no. 266 s. 398; gerichtlich verurtheilen und strafen: von wem das verachtet und hierüber yemant an seinem leben schaden zufügen wurde, den oder dieselben wil ein erber rate in craft irer obrikeit und regimentz darumb ernstlich rechtvertigen oder strafen lassen an seinem leben oder leib. Nürnb. pol.-ordn. 43; wo dein diener under einander umb slecht sachen unains wurden, daʒ du die strafen und rechtfertigen mögst. urk. Max. no. 62 s. 59; nach weiter bedenken aller umbständt ward der goldschmidt gerechtfertigt und nach befindung hiesz er (der könig) ihn als den selbstschuldigen an galgen henken. Kirchhof wendunm. 1603 7, 91;
nun war ein ketzermeister do
in dem barfüszer orden,
der rechtfertigt die leut also.
H. Sachs dicht. 1, 160, 10 Gödeke;
und geradezu hinrichten, tödten: einen vom leben zum tod rechtfertigen. Schm. 2, 28 Fromm.; seind sechs mörder auff offem platz gerechtfertigt worden, all mit dem rad gestraft worden. ebenda (von 1514); item den, so man auf bit des anclegers peinlich rechtvertigen will, sol das drei tag zuvor angesagt werden, damit er zu rechter zeit peichten und das heilig sacrament empfahen möge. Bamberger halsger.-ordnung art. 92; dasz er viel solle hin und wider von dem gerechtfertigten Hansen Schanzen reden (den der erzbischof von Mainz hatte hängen lassen). Luther br. 4, 615; do liesz er Mettium fahen und rechtfertigen. Livius von Schöfferlin 11; wie sie darüber (über der verräterei) betroffen, überwiesen und also nach ihrem eigenen verdienst weren gerechtfertigt worden. Schütz Preuszen 100; dort hengen die schelme, die mein vater hat rechtfertigen lassen. Pape bettel- u. garteteufel L 2ᵇ;
edelm. wo ist dein gleit, du bösewicht,
du bist gefangen, hast dus nicht,
oder du must dein leben lassen.
abt. ich hab geleit auf allen straszen;
wann ich bin ein gweichte person.
ir seit auch all im schweren ban,
wo jr wolt rechtfertigen mich.
H. Sachs fastn. sp. 3, 18, 109.
3)
aber auch frei sprechen, unschuldig erklären: rechtfertigen, justum et insontem declarare, absolvere. Haltaus 1520; sich rechtfertigen, se insontem probare 1521; vom gerichte gottes über den sündigen menschen, in der sprache der bibel: ich sage euch aber, das die menschen müssen rechenschaft geben am jüngsten gericht, von einem jglichen unnützen wort, das sie geredt haben. aus deinen worten wirstu gerechtfertiget werden, und aus deinen worten wirstu verdampt werden. Matth. 12, 37; und rechtfertigest den gerechten. 2 chron. 6, 23; dieser (reuige zöllner) gieng hin ab gerechtfertiget in sein haus, fur jenem. Luc. 18, 14; wer gestorben ist, der ist gerechtfertiget von der sünden. Röm. 6, 7; ich bin wol nichts mir bewust, aber darinne bin ich nicht gerechtfertiget, der herr ists aber, der mich richtet. 1 Cor. 4, 4; und danach in geistlicher sprache: wer nun durch das thewer blut Christi erlöset, und jhm der verdienst des leidens Christi zugetheilt und gegeben, der wird alsbald gerechtfertigt, das ist, er findet vergebung seiner sünden, wird von der schuld der ewigen verdamnus erlediget. kais. erklärung wegen der religion, Augsb. 1548, iv, 1; so jemand bewären will, dasz der gottlos allein gerechtfertigt werde durch den glauben. Fischart bienk. 105ᵃ; vgl. dazu rechtfertig werden, machen u. a. unter rechtfertig 2, a.
4)
in bezug auf eine urkunde, rechtsgiltig machen, ausfertigen: das vil briefe koment an das ingesigel (zur siegelung) durch dis bobestes kammer und nüt durch die kanzellarie, do men alle bobestbriefe solte besehen und rehtfertigen e sü an das ingesigel kement. d. städtechron. 9, 600, 22; einen rechtfertigen, mit öffentlicher urkunde versehen: auch sollen alle notarien, so .. nicht examiniert und gerechtfertiget würden, sich jhrer empter zu gebrauchen, verbotten und suspendirt werden. cammergerichtsordn. zu Augsburg 1500, tit. xiii; das lehenrechtfertigen, urkunde über belehnung fordern und erlangen Haltaus 1522.
5)
rechtfertigen, in erweiterter anwendung, zur rede stellen, rechenschaft fordern, mit dem beisinne des strafens und rügens: so sprech der hafner. was gat das dich an, du hest mich nit darumb zu rechtfertigen, warumb ich usz einen (lehmklumpen) mach ein unflotgeschirr, und usz dem andern ein lustlich trinkvasz, der leim ist min, ich mag dar usz machen was ich wil. Keisersberg bilg. 78ᶜ; wenn du nun got woltest rechtfertigen, warumb er disen verdampt, und den andern selig macht, so sprech er, was gat das dich an, ich mag mit meinen geschöpfen thun was ich wil. 78ᵈ; die weisheit mus sich rechtfertigen lassen, von jren kindern. Matth. 11, 19 (ἐδικαιώθη ἡ σοφία ἀπὸ τῶν τέκνων αὐτῆς); das ist lächerlich, saget Cnemon, du rechtfertigest mich, dir zu sagen auf deine frage, und hastu noch nit auf meine frag geantwortet. buch d. liebe 188ᵈ; gieng auf den markt, fischte auch daselbst einem becken zwei kreuzer brod ab und asze fein offentlich unterm freien himmel zu mittag .. niemand rechtfertigt mich deszwegen als der durst, den ich aber in eines weinschenken oder gassenwirths keller befriedigte. Simplic. 3, 364 Kurz; überflusz und unmässigkeit rächtfertigen schelten und straafen, luxuriam agere. Maaler 324ᵃ;
sie (die welt) lestert, schmecht, schendt und veracht,
rechtfertigt, spottet und verlacht.
H. Sachs dicht. 2, 52, 124 Tittmann;
und völlig in die bedeutung strafen (mit bezug auf oben 2) übergehend: herr nüt strafe mich in deinem wüten, noch rechtfertig mich nit in deinem zorn. Keisersberg seelenpar. 25ᵇ.
6)
rechtfertigen, recht oder richtigkeit darthun, vertheidigen gegen klage oder vorwurf: rächtfertigen, ein sach wol zerächt legen, dick und vil darvon reden, wol erbütlen, exagitare rem aliquam, justum reddere, efficere, pronunciare Maaler 324ᵃ; rechtfertigen, justificare, defendere Stieler 407; im gegensatz zu den bisher aufgezählten eine bis heute gebliebene bedeutung.
a)
einen, sich rechtfertigen: was sollen wir sagen meinem herrn, oder wie sollen wir reden? und was können wir uns rechtfertigen? gott hat die missethat deiner knechte funden. 1 Mos. 44, 16; er aber wolt sich selbs rechtfertigen. Luc. 10, 29; und er sprach zu jnen, jr seids, die jr euch selbs rechtfertiget fur den menschen, aber gott kennet ewre herzen. 16, 15; der sich rechtfertiget ohne beschuldigung, der macht sich schuldig. Olearius sentenzen 111; er konnte sich nicht rechtfärtigen, se ex culpa eximere non potuit. Steinbach 1, 397; sich gegen einen rechtfärtigen, purgare se alicui. ebenda; musz ich mich nicht also rechtfertigen, wenn man mich nicht für einen menschen halten soll, dem es nur darum zu thun ist, dasz er übersetzt, es mag nun .. erbärmlich oder gut sein? Lessing 3, 262; so rechtfertigte der gerechte landesvater vor allem volke dieses gute kind. Pestalozzi Lienhart u. Gertrud 3, 151; dieser allwissende gott ... braucht sich nicht durch den mund des staubes zu rechtfertigen. Schiller räuber 5, 1; rechtfertigen sie den töpfer gegen den topf, antworten sie, Edwin! hist.-krit. ausg. 2, 352; ich sage diesz alles, nicht um meinen Gustav zu rechtfertigen, sondern nur zu entschuldigen. J. Paul uns. loge 2, 179.
b)
etwas rechtfertigen, erst der neueren sprache geläufig: indem er ... durch die ursache seines zorns, nemlich die geschehene beleidigung, seinen zorn zu rechtfertigen suchet. Chr. Wolff vern. ged. von d. menschen thun u. lassen (1733) 263; wer getrauet sich diesen betrug vor der welt und dem richterstuhle des gewissens zu rechtfertigen? Gellert bei Adelung; mein betragen diesen morgen, ist nicht zu rechtfertigen: zu entschuldigen höchstens. Lessing 2, 154; und in abgeblaszter bedeutung, als richtig oder recht erweisen, ohne weiteren bezug auf eine anklage: musz nicht meine materie die regeln erst rechtfertigen? Gellert 5, 173; wir fühlen neigungen gegen sie (menschen), die ein innerliches bewusztsein bald für gut und edel, bald für unerlaubt und verwerflich erkläret, und die das urtheil des verstandes bald mit gründen rechtfertiget, bald verbeut. 6, 10; die beispiele anderer menschen rechtfertigen das, was wir heimlich als erlaubt wünschen. 152; wie vollkommen rechtfertigen sie, durch solche gesinnungen, meine liebe gegen sie. Lessing 2, 47; wollte also Moses seine sendung rechtfertigen, so muszte er sie durch wunderthaten unterstützen. Schiller hist.-kr. ausg. 9, 121; o ich wäre auch für diese von gräbern zerstückte erde vielleicht gar zu glücklich, ich dürfte für ein so junges, mit so kleinen verdiensten gerechtfertigtes leben vielleicht ein zu groszes Eden bewohnen. J. Paul Hesp. 2, 111;
es glückte aber nicht, und so begann
aufs neu das blutge kriegesspiel. hier endlich
rechtfertigte der fürst den alten ruhm.
Schiller Piccol. 2, 7.
c)
ungewöhnlich einen von etwas rechtfertigen, lossprechen (vgl. dazu oben 3): 'aber wie kommst du zu diesem blatt?' es rechtfertigt mich von der that, mehr sollt es nicht. Klinger 7, 174.
7)
rechtfertigen, nach dem adj. rechtfertig 2, b, eine sache richtig erstellen, richtig machen; nur in der älteren sprache.
a)
in bezug auf ein naturgesetz: diu natürleich hitz rehtvertigt die leib der tier, und dar umb ist der mensch ains aufgerihten leibes gegen dem himel, wan er mêr pluots und hitz hât nâch seiner grœʒen denn andreu tier. Megenberg 30, 11, und danach: die natürlich hitz rechtfertigt die leib der thier und darumb ist der mensch eines aufgerichten leibes gegen dem himel. Dryander arznei (1542) 16ᵇ.
b)
in bezug auf gesetzliche vorschrift: doch das sie der stat gerechtvertigte gewicht und elen zu solichem iren aussneiden und auswegen haben und gebrauchen. Nürnb. pol.-ordn. 130; daʒ ein iclich man, der gelöt oder wage hat, daʒ er daʒ rehtvertigen sulle ... zu sant Walpurg messe, und zu sant Michels messe, durch daʒ niemant ze schaden chome. 155, durch obrigkeitliche untersuchtung; es wäre hoch vonnothen, dasz man den zinskauf rechtfertiget (gesetzlich feststellt) in allen landen, aber ganz und gar abzuthun ist auch nicht recht. Luther br. 2, 520.
c)
von beschädigten oder in unordnung befindlichen sachen: den prunnen im wald ... hab ich zu zweien mollen lassen pessern und rechtfertigen. Tucher baumeisterb. 196, 19; die slosz rechtfertigen. 248, 33; (Cäsar) hat zwai püecher, wie man recht reden, die sprach rechtfertigen, in ordnung und mas bringen sol, ... geschriben. Aventin. chron. 1, 590, 7 Lexer; wiewol ... pabst Leo der zehent und kaiser Maximilianus sich ser gemüet haben, den kalender wider zu rechtfertigen. 590, 35; der heilig sand Jeronymus .. rechtfertiget den psalter auf das kriechisch und jüdisch. 1097, 12; ist aber die nasz erkaltet und verändert, da gebüt Heinricus, dʒ sy heisz gemacht werde mit hitz der hüner, und werde gerechtfertiget, mag sy aber nit gerechtfertiget werden, so nimm sy ab. H. Braunschweig chirurgia (1539) 51; das erst erbieten ist gewest, er wölle alles das, so er je ausgehen hab lassen, unserm allerheiligsten vater, dem bapst uberreichen, daran zu rechtfertigen alles so seiner h. geliebt, und so es jr gefiel, alles auszutilgen. Conr. Adelman bei Luther 1, 123ᵇ; ir nement euch an, das reich zuͦ rechtfertigen, aber zerstören (zerstört) das reich umb miet und gaben. Schade sat. u. pasqu. 2, 89, 2; dasz ir rechtvertigen und gut machen, üwere weg und handlung. 3, 15, 6.
8)
gewöhnlich ist rechtfertigen untrennbare zusammensetzung, doch wird es auch als trennbare gebraucht: den selben graben auszzuwerfen und den rechtzuvertigen. Tucher baumeisterb. 218, 1; wie man dasjenig, so im psalter gefelscht und unrecht was, solt nach dem hebreischen rechten grund und kriechischen psalter .. wider rechtgefertigt, in sein ersten rechten verstand gebracht (haben). Aventin. chron. 1, 1097, 18.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 3 (1887), Bd. VIII (1893), Sp. 411, Z. 78.

verrechtfertigen, verb.

verrechtfertigen, verb.
durch rechtfertigung befreien: der volkstribun Titus Labienus (zog) im j. 691 den alten mann, der vor 38 jahren den volkstribun Lucius Saturninus erschlagen hatte oder haben sollte, vor dasselbe hochnothpeinliche halsgericht, kraft dessen, wenn die chronik recht berichtete, der könig Tullus den schwestermörder Horatius verrechtfertigt hatte. Mommsen röm. gesch. 3, 153 (1856).
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 6 (1895), Bd. XII,I (1956), Sp. 997, Z. 62.

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Zitationshilfe
„rechtfertigen“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Erstbearbeitung (1854–1960), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb/rechtfertigen>.

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