Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (¹DWB)

landtafel, f.

landtafel, f.
1)
landkarte: da Josua das gelobte land auf einer mappa oder landtafel, nach der gelerten landschreiber kunst, abrisz und ausztheilet. Mathesius Sar. 141ᵇ; (im krieg) eine mappam oder gewisse (zuverlässige) landtafel .. gebrauchen. Kirchhof mil. discipl. 100; als wollen wir noch die mühe auf uns nehmen, und erstlich in beigefügter geographischer tafel .. denenselben, so keiner alten landtafeln sonst können mächtig werden, die gelegenheit der örter fürlegen. Micrälius 1, 111; alle in Pommerland belegene städte, flecken, stifte, dörfer, stehende und flieszende wasser, und was dergleichen mehr ist, neben aller adelicher geschlechte nahmen und wapen, in eine grosze zierliche landtafel zu bringen. 4, 68; der ein ding ausz büchern weisz, der ist wie einer, der aus der landtafel reisen lernt. Lehmann 1, 207.
2)
matrikel über geschlechts-, eigenthums- und lastverhältnisse eines landes: landtafel, in Böhmen, catastrum publicum, worein man alles schreibt, was zum publico gehört, von privilegien, bündnissen etc. Frisch 1, 571ᵃ, vgl. Haltaus 1185 fg.; die bayrische landtafel, ehemalige landeshauptmatrikel. Schm. 1, 587 Fromm.; unsern vorfahren fehlte nichts, als eine landtafel, worin alle adliche güter wären aufgeführt, und die brautschätze unter allen zufälligen umständen bestimmt gewesen. Möser patr. phant. 4, 240; vorher aber hatten dieselben (ritterschaften) fast überall landesvereinigungen errichtet, oder landtafeln ausgehangen, um sich gegen die vorerwähnte neue art von rittern und den briefadel zu schlieszen, und ihre alten bekannten geschlechter von diesem abzusondern. 289.
3)
in einer solchen matrikel verzeichnetes öffentliches eigenthum an land: der zeitpunkt .. ist ein viel jüngerer, wo diese landtafel zu ungeheurer grösze angewachsen war. Niebuhr 2, 153 (vom ager publ. des römischen staates); an orten, deren feldmark als mit dem schwerdt genommen, zur römischen landtafel geschlagen war. 3, 616.
4)
die archivbehörde eines landes; in Böhmen, dem fürstenthume Troppau, in Wien. Adelung; früher auch mit richterlichen functionen, landgericht. Lexer mhd. handwb. 1, 1830.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 1 (1877), Bd. VI (1885), Sp. 145, Z. 53.

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Zitationshilfe
„landtafel“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Erstbearbeitung (1854–1960), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb/landtafel>.

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