Bauwesen­versicherung

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Was ist eine Bauwesen­versicherung?

Die Tätigkeit als Bauherr erfordert viel Aufmerksamkeit. Ausser auf die Handwerker muss der Bauherr seine Aufmerksamkeit auch auf die Absicherung seines Vorhabens durch die passenden Versicherungspolicen richten. Bei Renovierung, Umbau oder Neubau sind unvorhersehbare Zwischenfälle an der Tagesordnung. Eine Bauwesenversicherung schützt vor den Kosten eines Schadens, die beträchtlich sein können. Nicht selten geschieht es, dass eine Baugrube voll Wasser läuft, dass der Rohbau von Vandalismusschäden betroffen ist oder dass statische Probleme auftreten, die kostspielige Massnahmen nach sich ziehen und den Baufortschritt gefährden. In solchen Fällen profitieren Sie von einer Bauwesenversicherung. Sie kann für die Dauer der Baumassnahme abgeschlossen werden.

Die Bauwesenversicherung, vergleichbar mit einer Kaskoversicherung, deckt Zerstörung und Beschädigung des Gebäudes während der Bauzeit. Auch bei unvorhergesehenen Bauunfällen und anderen Widrigkeiten, Ärgernissen und Katastrophen greift der Schutz.

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Die Leis­tungen der Bauwesen­versicherung

Der Geltungsbereich einer Bauwesenversicherung ist eindeutig definiert: Sie ist ausschliesslich am Ort der Baustelle gültig. Dieser muss in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein liegen. Die gebotenen Leistungen können hingegen – je nach abgeschlossenen Zusatzversicherungen – variieren:

1. Ver­sicherte Personen: Bauherr & Bauunternehmer

Der Eigentümer des Bauwerks, der Bauherr also, ist die zentrale Person. Wenn Schäden am Bauwerk entstehen oder es gar zerstört wird, kommt die Versicherung für die Kosten der Wiederherstellung auf. Dabei zählt der Zustand des Bauwerks direkt vor dem Eintreten der Gefahr. Die Bauwesenversicherung umfasst auch alle Unternehmen, die am Bau beteiligt sind sowie deren Mitarbeiter. Im Wesentlichen sind das: Bauhandwerker, Bauingenieure, Architekten. Planungsfehler eines Architekten oder Bauingenieurs sowie Fehler bei der statischen Berechnung können im Baugewerbe schwerwiegende Auswirkungen haben.

Wenn beispielsweise eine Decke einstürzt, können erhebliche materielle Schäden und auch Personenschäden die Folge sein. Zwar ist zunächst die Berufshaftpflicht der Verantwortlichen zuständig. Diese deckt jedoch nicht alle Bauunfälle. Noch dazu reicht die versicherte Schadenshöhe, die Garantiesumme, bei grossen Baustellen möglicherweise nicht aus, um alle entstandenen Schäden zu begleichen. Diese Lücke in der Absicherung wird von der Bauwesenversicherung geschlossen.

Für Bauhandwerksunternehmer und Bauunternehmer ist die Bauwesenversicherung wichtig, weil sie das volle Risiko für die Ausführung ihrer erbrachten Leistungen tragen. Für Beschädigungen oder die Zerstörung ihrer Arbeit am Bau müssen sie selbst eintreten, ausser wenn sie Andere dafür haftbar machen können. Das gilt bis zum Moment der Bauabnahme durch den Bauherrn.

2. Die versicherte Sache

Das versicherte Bauwerk ist in der Police beschrieben. Dazu gehören alle Bauteile und Baustoffe. Versicherbar ist zum einen die Errichtung von Hochbauten. Das sind beispielsweise Schulen, Kirchen, Bibliotheken, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser, Türme etc. Auch entstehende Tiefbauten sind in der Bauwesenversicherung versicherbar: Strassen, Kanalisation, Tunnel, Brücken, Staumauern, Schienenanlagen u.Ä.

Tipp
Die Kosten der Bauwesen­versicherung werden zumeist geteilt

Der Bauherr schliesst normalerweise die Bauwesenversicherung ab. Deshalb zahlt er auch die Prämie an die Versicherungsgesellschaft. Da aber auch die Unternehmen, die am Bau beteiligt sind, von der Versicherung profitieren, beteiligen sie sich üblicherweise an den Kosten. Bei der Auftragsvergabe wird meistens vereinbart, dass die am Bau arbeitenden Unternehmer dem Bauherrn einen Teil der Prämienkosten erstatten. Je nachdem, wie gross ihr Anteil am Bauvolumen ist, wird die Höhe dieser Beteiligung ermittelt und festgelegt.

Was kostet eine Bauwesen­versicherung?

Die Höhe der Prämien wird von diesen Gegebenheiten und Bedingungen beeinflusst:

Eine Faustregel für die Prämienermittlung besagt, dass beim Hochbau ungefähr 2 Promille der Versicherungssumme anzusetzen sind, beim Tiefbau sind es 3 bis 7 Promille.

Rechen­beispiel Einfamilienhaus

Bei einer Bausumme (= Versicherungssumme) von 700’000 Franken beläuft sich die Prämie auf 1’400 Franken (entspricht 2 Promille von 700’000 Franken). Die Prämie wird in der Regel als einmalige Prämie bei Versicherungsabschluss erhoben. Nach Fertigstellung des Bauwerks, wenn die endgültige Bausumme feststeht, werden entsprechend Korrekturen berechnet und vorgenommen.

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Eine Bauwesen­versicherung ab­schliessen

Zwei Faktoren sind bei der Auswahl der passenden Bauwesenversicherung für Ihr Bauvorhaben besonders wichtig: Die Versicherungssumme sowie die gebotenen Versicherungsleistungen. Beide sollten bestmöglich auf Ihr Bauprojekt abgestimmt sein, um ausreichenden Schutz während der Bauphase zu bieten:

1. Versicherungs­summe

In der Bauwesenversicherung als einer Vollwertversicherung sind die Kosten abgesichert, die dazu ausreichen, ein vollständiges zerstörtes Bauwerk wiederherzustellen. Deshalb muss die Versicherungssumme dem Ersatzwert des Bauwerks entsprechen. Die Versicherungsgesellschaft schätzt beim Abschluss des Vertrages eine provisorische Versicherungssumme, denn vor Baubeginn steht der genaue Wert noch nicht fest. Die Schätzung beruht auf den bekannten geschätzten Kosten für die Bauleistungen.

Die monatliche Prämie ist abhängig von der provisorischen Versicherungssumme

Anhand der provisorischen Versicherungssumme wird die Höhe der Prämie berechnet. Diese ist für die gesamte Bauzeit gültig. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die endgültige Versicherungssumme festgestellt. In die Berechnung geht der Wert aller für den Bau erbrachten Leistungen ein. Meist ergibt sich eine Differenz zu den geschätzten Kosten:

2. Versicherungsleistung

Die Versicherungsleistung soll den Vermögensbedarf für die Wiederherstellung des Baustands bereitstellen. Eine Bauwesenversicherung versichert die Summe, die für die Wiederherstellung des beschädigten oder zerstörten Bauwerks benötigt wird. Dabei orientiert sie sich am Baustand unmittelbar vor dem Schadenseintritt. Allerdings leistet sie nicht, wenn die Haftpflichtversicherung des für den Schaden Verantwortlichen eintritt.

Das bedeutet im Einzelnen:

Tipp
Unter­stützung für Bau­herren

Auf einer Baustelle können schnell kostenintensive Schäden entstehen. Dafür werden Sie in jedem Fall haftbar gemacht, auch wenn Sie nicht der Verursacher des Schadens sind oder wenn der Schuldige unerkannt bleibt. In diesen Fällen lohnt sich eine Bauwesenversicherung. Welche Police die passende für Ihr Bauwerk ist, erfahren Sie in einem Angebot der Schweizer Bauwesenversicherungen

Was deckt die Bauwesen­versicherung ab?

Die Bauwesenversicherung ist gewissermassen eine Rundumversicherung, vergleichbar mit der Kaskoversicherung für Automobile. Sie versichert das Bauwerk und alle dazugehörigen Baustoffe und Bauteile gegen Beschädigung und Zerstörung während der Bauzeit. Das gilt prinzipiell für alle Gefahren, die Ursache für eine Beschädigung oder Zerstörung sein können. Gegen Diebstahl sind auch bereits eingebaute Bauteile versichert. Ausgenommen sind lediglich Gefahren, die laut den AVB (allgemeinen Versicherungsbedingungen) ausgeschlossen sind.

Ausgeschlossene Risiken in der Bauwesen­versicherung

Häufig ab­geschlossene Zusatz­versicherungen zur Bauwesen­versicherung

Das Angebot für Zusatzversicherungen, die gemeinsam mit der Bauwesenversicherung abgeschlossen werden können, ist gross. Dies sind die zwei wichtigsten:

Fünf Tipps für den Ab­schluss einer Bauwesen­versicherung

Die beste und günstigste Bauwesenversicherung zu finden ist im Angebotsdschungel der verschiedenen Anbieter nicht immer ganz einfach. Folgende Gesichtspunkte sollten Sie bei der Auswahl der passenden Versicherung aber unbedingt berücksichtigen:

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