3. Säule – private Vor­sorge

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3. Säule: Private Alters­vorsorge als Ergänzung zu gesetz­lichen Leis­tungen

Die Schweizer Altersvorsorge besteht aus insgesamt 3 Säulen: Die erste Säule umfasst die staatlichen Leistungen, die jede Schweizerin und jeden Schweizer vor Armut schützen sollen, also AHV, IV und andere Ergänzungsleistungen. In der zweiten Säule ist die berufliche Altersvorsorge enthalten, dazu gehören zum Beispiel die Pensionskasse oder die berufliche Unfallversicherung. Als dritte Säule wird der Bereich der privaten Vorsorge beschrieben, der verschiedene Möglichkeiten umfasst, die staatliche Vorsorge durch weitere Leistungen im Ruhestand zu ergänzen.

Diese Möglichkeiten teilen sich in zwei verschiedene Bereiche auf: Die sogenannte „gebundene“ Vorsorge in Säule 3a enthält steuerlich begünstigte Vorsorgemöglichkeiten, die aber bestimmten Bedingungen unterliegen. In Säule 3b sind alle Produkte der freien Vorsorge zusammengefasst, die zwar im Vergleich zu Säule 3a weniger steuerliche Vorteile aufweisen, dafür aber frei von Vorgaben und Beschränkungen sind.

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So funktioniert Säule 3a

Die Anlagemöglichkeiten in Säule 3a beschränken sich in der Regel auf zwei mögliche Varianten: Den Abschluss einer Lebensversicherung oder die Eröffnung eines Säule 3a-Kontos bei einer Bank. Beide Formen der Anlage unterliegen denselben gesetzlichen Einschränkungen. Die jährlichen Einzahlungen sind auf eine bestimmte Maximalsumme beschränkt, die nicht überschritten werden darf. Angestellte und Selbstständige, die einer Pensionskasse angehören, dürfen in diesem Jahr 7'056 Franken einzahlen, für Selbstständige ohne Pensionskasse liegt die Grenze bei 20% ihres Nettoeinkommens bis zu einem Betrag von 35'280 Franken.

Neben der Beschränkung auf einen bestimmten Maximalbetrag bietet Säule 3a aber auch bestimmte Vorteile, denn die jährlichen Einzahlungen dürfen Sie in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen, sodass Sie effektiv weniger Steuern zahlen müssen. Besonders bei langer Laufzeit können Sie so über die Jahre eine hohe Steuerersparnis erzielen. Für eine möglichst hohe steuerliche Ersparnis sollten Sie also früh beginnen und den jährlichen Maximalbetrag wann immer möglich ausschöpfen. Halten Sie sich auch über die Entwicklung des Maximalbetrags auf dem Laufenden, da dieser in der Regel alle 1-2 Jahre um ein paar Franken steigt.

Diese Personen dürfen in Säule 3a ein­zahlen

Da die Geldanlage in Säule 3a der Ergänzung der gesetzlichen Leistungen dienen soll, darf nicht jede in der Schweiz wohnhafte Person in Säule 3a einzahlen. Die wichtigste Bedingung für die Einzahlung in eine Säule 3a Anlage ist der Bezug eines AHV-pflichtigen Einkommens. Wer also nicht berufstätig ist oder aus anderen Gründen nicht der AHV-Pflicht unterliegt, hat keine Möglichkeiten, die private Altersvorsorge über Säule 3a zu betreiben. Neben Angestellten und Selbstständigen mit AHV-Pflicht können auch IV-Bezüger mit Resterwerbsfähigkeit Säule 3a nutzen, ebenso Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland, deren Arbeitgeber in der Schweiz ansässig ist.

Für Personen ohne AHV-pflichtiges Einkommen bietet Säule 3b eine gute Alternative, um auch ohne gebundene Vorsorge ein Polster für das Alter zu bilden.

Freie Vor­sorge in Säule 3b

Während sich die Auswahl in Säule 3a auf wenige Produkte beschränkt, bietet die freie Vorsorge in Säule 3b weitaus mehr Möglichkeiten zur Anlage. Möglich sind alle Formen der Investition, die nicht den Bedingungen von Säule 3a unterliegen, zum Beispiel der Handel mit Wertpapieren, der Kauf von Immobilien oder auch die Investition in bestimmte Sachwerte. Mit einer klugen Anlagestrategie lassen sich auch hier Steuern sparen, dies ist allerdings vom gewählten Produkt abhängig. Ideal für die private Altersvorsorge ist eine Kombination von Säule 3a und Säule 3b: Säule 3a bietet eine sichere und langfristige Anlagemöglichkeit, die aber vergleichsweise unflexibel ist. Mit Säule 3b können Sie diese mangelnde Flexibilität ausgleichen, und wer bereit ist, ein gewisses Risiko einzugehen, kann damit die Rendite deutlich erhöhen.

Diese Pro­dukte gehören zur dritten Säule

Viele Versicherungen und Banken bieten Produkte für die Anlage in Säule 3a an. Banken bieten die Wahl zwischen einem klassischen 3a-Sparkonto, das in der Funktionsweise dem klassischen Sparbuch ähnelt. Dies bietet eine hohe Sicherheit, bei der aktuellen Zinslage aber nur sehr wenig Rendite. Eine Alternative dazu sind fondsgebundene 3a-Konten, deren Rendite an die Entwicklung am Aktienmarkt gekoppelt ist. Diese bieten bei nur geringfügig höherem Risiko meist eine bessere Rendite als Sparkonten ohne Fondsbeteiligung.

Bei Versicherungen haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Formen der Lebensversicherung. Diese kombinieren meist die Kapitalbildung mit der Absicherung gegen Risiken wie Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit. Ihre Beiträge fliessen also zu einem bestimmten Teil in die Kapitalbildung, während der andere Teil der Absicherung der Risiken dient. Am Ende der Laufzeit wird Ihnen der kapitalbildende Anteil zusammen mit dem garantierten Mindestzins ausgezahlt, bei guter Lage am Markt erhalten Sie ausserdem eine Überschussbeteiligung. Auch eine Lebensversicherung können Sie mit Fondsbindung wählen. Ebenso wie beim fondsgebundenen 3a-Konto ist dadurch das Risiko leicht erhöht, aber auch eine grössere Rendite möglich. Eine Vorsorgeberatung kann Ihnen dabei helfen, die passende Versicherung für Ihren Bedarf auszuwählen.

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Lebens­versicherungen in Säule 3 – Verschiedene Varianten

Entscheiden Sie sich bei der Wahl des passenden Produkts für die Altersvorsorge für eine Lebensversicherung, können Sie zwischen verschiedenen Varianten wählen. Es gibt Lebensversicherungen, die ausschliesslich der Kapitalbildung dienen, und Lebensversicherungen, die gegen Risiken wie Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit versichern.

Eine beliebte Variante sind auch Mischformen, die einen kapitalbildenden Anteil mit der Absicherung von Risiken kombinieren. Je nach Art der gewählten Versicherung ist eine Lebensversicherung in Säule 3a ebenso möglich wie in Säule 3b. Säule 3a bietet Vorteile in Form von Steuerersparnis, Säule 3b bietet eine höhere Flexibilität. Lebensversicherungen in Säule 3b haben aber besonders für nicht verheiratete Paare Vorteile: Im Gegensatz zu anderen Produkten können Sie in einer solchen Versicherung die begünstigte Person frei wählen und auch nachträglich ändern, wodurch sich diese Absicherung besonders für im Konkubinat lebende Paare und deren Kinder eignet.

Kapital­bildende Lebens­versicherung

Eine kapitalbildende Lebensversicherung funktioniert ähnlich wie ein Sparkonto. Sie zahlen über eine bestimmte Zeit Beiträge ein, am Ende der Laufzeit wird Ihnen die angesparte Summe inklusive eines garantierten Zinssatzes ausgezahlt. Bei guter Marktlage erhalten Sie zudem eine Überschussbeteiligung. Entscheiden Sie sich für eine fondsgebundene Versicherung, unterliegt die Anlage grösseren Schwankungen, kann aber auch einen höheren Gewinn erzielen.

Risiko­lebens­versicherung

Risiko­lebens­versicherungen dienen dazu, finanzielle Notlagen in Krisenzeiten zu überwinden. Tritt der versicherte Fall ein, wird eine vorher vereinbarte Summe ausgezahlt. Bei einem Todesfall wird die Versicherungssumme in der Regel auf einmal an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Versicherungen gegen Erwerbsunfähigkeit funktionieren meist über die monatliche, vierteljährliche oder jährliche lebenslange Zahlung einer bestimmten Summe. Die Höhe dieser Summe ist abhängig vom Grad der Erwerbsunfähigkeit, die meist in drei Stufen unterteilt wird. Bei einer Erwerbsunfähigkeit von bis zu 25% erhalten die Versicherten keine Rente, bei einer Erwerbsunfähigkeit zwischen 25 und 67% eine Teilrente, da die Versicherung in diesem Fall davon ausgeht, dass ein Teil des Lebensunterhalts noch selbst erwirtschaftet werden kann. Die volle Rente erhalten Versicherte, wenn der Grad der Erwerbsunfähigkeit mindestens 67% beträgt.

Allerdings ist die Absicherung einer Erwerbsunfähigkeit nicht automatisch Bestandteil einer Risiko­lebens­versicherung. Es existieren sowohl Tarife, die Erwerbsunfähigkeit und Todesfall absichern, als auch Tarife, die nur dem Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall oder der Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit dienen.

So viel Steuern können Sie in Säule 3 sparen

Durch die steuerliche Begünstigung von Säule 3a Konten und Versicherungen können Sie vor allem in der Einzahlungsphase eine grosse steuerliche Ersparnis erzielen. Die jährlichen Einzahlungen können Sie komplett von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Je länger Sie in Säule 3a einzahlen, desto mehr Steuern können Sie sparen. Wer kann, sollte immer die jährliche Maximalsumme ausnutzen, um die maximale steuerliche Ersparnis zu erreichen. Bei der Auszahlung von Säule 3a wird ein reduzierter Steuersatz fällig, sodass Sie auch hier eine gewisse Ersparnis erzielen können. In Kantonen mit progressiver Besteuerung kann sich die Aufteilung auf mehrere 3a-Anlagen mit unterschiedlichem Auszahlungszeitpunkt lohnen, da so die Steuerlast nicht nur auf mehrere Jahre verteilt, sondern insgesamt gesenkt werden kann.

Bei den vielfältigen Anlagemöglichkeiten in Säule 3b ist eine pauschale Aussage über die anfallenden Steuern kaum möglich. Hier ist es vor allem vom gewählten Produkt abhängig, ob und wieviel Steuern Sie damit sparen können. Immobilienbesitzer haben zum Beispiel die Möglichkeit, die anfallenden Steuern für Mieteinnahmen oder den Eigenmietwert zu reduzieren, indem sie die Kosten für den Unterhalt der Immobilie oder Schuldzinsen geltend machen.

Ein­zahlungen in Säule 3: Wann und wieviel Sie in Säule 3a ein­zahlen sollten

Bei der privaten Altersvorsorge gilt der Grundsatz: Je früher Sie beginnen, desto höher fallen die Rendite und die steuerliche Ersparnis aus. Wer bereits in jungen Jahren mit der Altersvorsorge beginnt, kann sich über ein grosses finanzielles Polster im Alter freuen. Der Beginn in jungen Jahren lohnt sich auch, wenn das aktuelle Einkommen nur eine geringe Sparsumme möglich macht. Denn in Säule 3a sparen Sie auch bei geringen Einzahlungen Steuern und können bereits mit kleinen Summen eine vernünftige Vorsorge aufbauen, wenn diese über einen langen Zeitraum läuft. Wir empfehlen für junge Anleger neben Säule 3a auch eine flexible Geldanlage in Säule 3b: Diese können Sie individuell anpassen, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, also bei steigendem Einkommen mehr einzahlen oder eine Pause von den Einzahlungen machen, wenn es finanziell einmal eng wird.

Natürlich ist auch ein späterer Beginn der Altersvorsorge möglich und allemal besser, als aus Altersgründen auf die Vorsorge zu verzichten. Wichtig sind dann vor allem die gewünschte Sparsumme und der gewünschte Auszahlungszeitpunkt. Abhängig von diesen beiden Faktoren können Sie berechnen, welche Laufzeit Sie für Ihre Geldanlage wählen und wie hoch Ihre Einzahlungen ausfallen müssen, um die anvisierte Sparsumme zu erreichen.

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Aus­zahlung der dritten Säule: Das gilt es zu beachten

Die Auszahlung von Säule 3a unterliegt bestimmten Beschränkungen, die sichern sollen, dass diese Anlage auch tatsächlich zur privaten Altersvorsorge genutzt wird. So muss die Auszahlung von Säule 3a auf einmal erfolgen, eine gestaffelte Auszahlung ist nicht möglich. Zudem darf die Auszahlung frühestens fünf Jahre vor dem Eintritt ins Rentenalter stattfinden. Der späteste Zeitpunkt für die Auszahlung ist das Erreichen des Rentenalters. Rentnerinnen und Rentner, die über diesen Zeitpunkt hinaus berufstätig sind, können die Auszahlung um maximal fünf Jahre nach hinten verschieben.

Keinerlei Beschränkungen gibt es bei Auszahlungen von Produkten aus Säule 3b. Sowohl den Auszahlungszeitpunkt als auch die Form der Auszahlung können von Ihnen frei gewählt werden.

Vorzeitige Aus­zahlung von Säule 3a

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, das Guthaben in Säule 3a auch in jüngeren Jahren ganz oder teilweise zu beziehen. Dies gilt für alle Situationen, die im weitesten Sinne der Absicherung im Alter dienen. Möglich ist eine vorzeitige Entnahme oder auch die Kündigung des Vertrags, wenn Sie…

Bei langfristiger Planung können Sie ein Säule 3a Produkt auch gezielt für die genannten Ziele nutzen. Mit einem Zeitabstand von fünf Jahren sind auch mehrfache Entnahmen möglich, sofern Sie die Bedingungen für die vorzeitige Entnahme erfüllen.

Bevor Sie aber Kapital vorzeitig entnehmen, sollten Sie sich über eventuell anfallende Gebühren informieren. Bei bestimmten Anlagen ist eine Entnahme nur gegen Gebühren möglich, was die Rendite deutlich schmälern und in manchen Fällen sogar zu Verlusten führen kann. Zudem sollten Sie bedenken, dass die versprochene Rendite in einer Lebensversicherung nur erreicht wird, wenn die Versicherung über den vorher vereinbarten Zeitraum läuft. So kann es passieren, dass eine vorzeitige Entnahme nicht nur Gebühren verursacht, sondern auch die erwartete Rendite schmälert. Planen Sie von vornherein eine frühzeitige Auszahlung, sollten Sie dementsprechend ein Produkt wählen, bei dem dies ohne weitere Kosten möglich ist.

Warum Sie privat vorsorgen sollten

Die private Altersvorsorge sorgt nicht nur für ein zusätzliches Einkommen im Alter, sondern dient immer mehr auch dem Schliessen von Versorgungslücken, die ohne diese Vorsorge entstehen würden. Zwar kann man in der Schweiz im Regelfall davon ausgehen, durch die staatliche Vorsorge etwa 80% des bisherigen Einkommens im Ruhestand zur Verfügung zu haben. Dieser Regelfall tritt jedoch immer seltener ein und kann nur bei einer langjährigen Berufstätigkeit in Vollzeit und ohne nennenswerte Unterbrechungen erreicht werden.

Eine solche Erwerbsbiografie wird jedoch immer seltener, die Gründe dafür sind vielfältig: Der Einstieg ins Berufsleben verschiebt sich durch lange Ausbildungszeiten bei vielen jungen Menschen nach hinten, häufige Wechsel der Arbeitsstelle, befristete Verträge und Neuorientierungen auch im mittleren Alter werden immer mehr zur Normalität. Dazu kommen besonders für Frauen weitere Risiken: Unterbrechungen der Berufstätigkeit durch Mutterschutz und Erziehungszeiten sowie das Ausüben des Berufs in Teilzeit führen häufig zu deutlichen Einbussen bei der Altersvorsorge. So erreichen viele Mütter, die Ihre Arbeitszeit zugunsten der Familie reduziert haben, im Alter nur noch ein Einkommen von 40-60% des bisher erzielten Lohns. Diese Lücken kann nur eine private Altersvorsorge schliessen, die möglichst frühzeitig begonnen wird.

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