Privat­haftpflicht­versicherung

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Was bietet eine Privat­haftpflicht­versicherung?

Jedem passiert einmal ein Missgeschick. Solange kein Dritter dabei verletzt wird oder dessen Eigentum beschädigt wird, ist das nicht weiter tragisch. Andernfalls kann es schnell teuer werden. In diesen Fällen würde eine Privathaftpflichtversicherung einspringen und den Schaden übernehmen. Im schlimmsten Fall bewahrt die Privathaftpflichtversicherung den Versicherten vor dem finanziellen Ruin. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren aufgrund einer ungerechtfertigten Anschuldigung von dritter Seite kommen, deckt die Privathaftpflichtversicherung die Kosten.

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Die Leis­tungen der Haftpflicht­versicherung

Über die Privathaftpflichtversicherung werden Sie gegen Schäden, die Sie an fremden Sachen und dritten Personen verursachen, sowie gegen nicht gerechtfertigte Schadenersatzforderungen versichert. Prinzipiell haben sie einen weltweiten Geltungsbereich. Oft kommt es vor, dass die Privathaftpflichtversicherung in Ergänzung zu einer Hausratversicherung abgeschlossen wird. Ein Wohneigentümer profitiert besonders von einer privaten Haftpflichtversicherung, z.B. wenn Dritte Schäden durch Instandhaltungsmängel oder Baufehler erleiden. Wer Halter eines Kraftfahrzeugs ist, einen Bootsführerschein oder einen Jagdschein besitzt, ist zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet.

Tipp
Trotz ausgedehnter Deckung ist die Prämie moderat

Verursachte Schäden, die zu einer Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung führen, können schnell hohe Kosten verursachen. Bei Sachschäden, Invalidität oder Todesfällen geht das nicht selten in die Millionen. Aus dem Grund sollten Sie in jedem Fall eine private Haftpflichtversicherung abschliessen. Mit einer relativ bescheidenen Prämie können Sie bereits sehr hohe Beträge versichern.

Wie viel kostet eine Haftpflicht­versicherung?

Die Preisunterschiede der verschiedenen Anbieter sind moderat. Dennoch sind hier ein paar wichtige Punkte zu beachten:

Haftpflicht­versicherung Ver­gleich

Beim Vergleich der unterschiedlichen Anbieter von Privathaftpflichtversicherungen sollten Sie nicht ausschliesslich auf den Preis achten. Die Prämien fallen nämlich in der Regel recht ähnlich aus. Viel wichtiger sind die gedeckten Risiken: Diese können deutlich variieren und sollten bestmöglich auf den eigenen Bedarf abgestimmt sein.

Es gibt also nicht die eine Haftpflichtversicherung, die zu allen Versicherten passt. Stattdessen sollte die Deckung mit Bedacht gewählt werden. Folgende Faktoren sind bei der Auswahl einer passenden Privathaftpflichtversicherung aber in jedem Fall zu berücksichtigen.

Tipp
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Wann ist eine Kündi­gung oder ein Wechsel möglich?

In den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) Ihrer jetzigen Privathaftpflichtversicherung finden Sie die genauen Kündigungsfristen. In der Regel haben Privathaftpflichtversicherungen Laufzeiten von ein, drei oder fünf Jahren. Wenn der in der Police eingetragene Zeitraum verstrichen ist, wird der Tarif automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Je nach Versicherer betragen die Kündigungsfristen zwischen ein und drei Monaten vor Fälligkeit.

Es gibt aber auch noch andere Umstände, bei denen eine Kündigung möglich ist. So können Sie die Privathaftpflichtversicherung beispielsweise nach einem Schadensfall kündigen oder wenn Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammenziehen.

In diesen Fällen können Sie Ihre Haftpflicht­versicherung kündigen

Sie können dann ganz einfach per Kündigungsschreiben kündigen. Achten Sie aber darauf, dass das Schreiben rechtzeitig beim Versicherer, spätestens einen Tag vor dem Ablauf der Frist eintrifft. Wir empfehlen, das Kündigungsschreiben unbedingt als Einschreiben zu versenden. So haben Sie etwas in der Hand, falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte. Geht die Kündigung nicht rechtzeitig beim Versicherer ein, wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

Welche Risiken deckt die Privat­haftpflicht nicht?

In den nachfolgend aufgeführten Fällen tritt die Haftpflichtversicherung nicht für Schäden ein:

Sonderfall geliehene Gegenstände

In der Regel kommt eine Privathaftpflichtversicherung nicht für Schäden auf, die an geliehenen Gegenständen entstehen. Wenn freiwillige Helfer wie Freunde und Bekannte beim Umzug helfen, sind diese in aller Regel nicht versichert. Hilft man selbst einer dritten Person beim Zügeln und lässt einen teuren Fernseher fallen, ist der Schaden nicht durch die Privathaftpflicht gedeckt. Das bedeutet, sie kommt nicht für den entstandenen Schaden auf.

Mögliche Zusatz­optionen für Ihre Haftpflicht

Zusätzlich lassen sich Zusatzdeckungen abschliessen, um den Deckungskreis der Haftpflichtversicherung zu erweitern:

Fremdlenkerversicherung
Miete oder Entlehnung fremder Pferde
Modellflugzeughalter
Hole-in-One-Versicherung

Der Selbst­behalt in der Haftpflicht­versicherung

In der Schweiz gibt es normalerweise bei jeder Haftpflichtversicherung einen Selbstbehalt. Dieser ist entweder pro Jahr oder pro einzelnen Schaden pauschal oder prozentual festgelegt.

Tipp
Gut zu wissen: Selbst­behalt

Unter Selbstbehalt wird der Teil am entstandenen Schaden verstanden, der vom Versicherten selbst getragen wird. Das kann ein Prozentsatz sein oder auch ein fixer Betrag. Dadurch wollen die Versicherer vermeiden, dass Versicherungsnehmer zu viele kleine Schäden melden. Mitunter wird der Selbstbehalt auch als „Franchise“ oder „Selbstbeteiligung“ bezeichnet.

In der Privathaftpflichtversicherung sind Selbstbehalte in Höhe von 200 Franken üblich. Der Selbstbehalt kann auf Wunsch aber auch reduziert, erhöht oder ganz ausgeschlossen werden – je nach Versicherungsgesellschaft. Selbstbehalte für das „Führen fremder Motorfahrzeuge“ und Schäden im Mietverhältnis sind meist gesondert geregelt. Details dazu sind bei den Produktmerkmalen aufgeführt.

Unser Tipp: Bei Schäden, die man als Mieter verursacht wird der Selbstbehalt gesondert geregelt. Achten Sie darauf, ob er pro Schadenereignis, pro Zimmer oder pro Auszug gilt.

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Wer ist in der Haftpflicht ver­sichert?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf die Personen, die in der Police aufgeführt sind. Es besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen Einzelperson- oder einer Deckung für die ganze Familie. Jeder Versicherer definiert Familiendeckung allerdings anders. Während einige Versicherungsgesellschaften Kinder in der Familie bis zum 30. Lebensjahr voll mitversichern, erstreckt sich die Mitversicherung bei anderen Gesellschaften hingegen nur auf Kinder bis zum 20. Lebensjahr. Folgende Haftungen sind in der Regel mitversichert:

FAQ Privat­haftpflicht­versicherung

Neuwert oder Zeitwert?
Wie hoch ist die Deckungs­summe einer Privat­haftpflicht?
Was hat es mit "Grober Fahrlässigkeit" auf sich?
Fällt das Velo & Elektrovelo unter die Haftpflicht?
Was ist ein "passiver Rechtsschutzeinschluss"?
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