Zusatz­versicherung

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So funktionieren Zusatz­versicherungen

Die medizinische Versorgung in der Schweiz ist zwar auf einem ausgezeichneten Niveau, aber im internationalen Vergleich auch recht kostspielig. Die Grundversicherung übernimmt deshalb nur Leistungen, die dem Erhalt der Gesundheit direkt dienen, eine Verschlechterung der Gesundheit vermeiden oder für die Heilung einer Krankheit oder eines Unfalls erforderlich sind, also etwa die Behandlung im Spital nach einem Unfall oder die Physiotherapie, um der fortschreitenden Arthrose Einhalt zu gebieten.

Zwar sind bereits viele Leistungen in der Grundversicherung enthalten, doch bei weitem nicht alle, die eine Person im Laufe ihres Lebens benötigt oder gerne hätte. Mit einer Zusatzversicherung ergänzen Sie den Schutz Ihrer Grundversicherung um weitere Leistungen oder erreichen eine höhere Kostendeckung. So können Sie zum Beispiel Behandlungen in Anspruch nehmen, die nicht im Leistungskatalog der Grundversicherung aufgeführt sind, ohne selbst dafür zu bezahlen. Auch, wenn Ihre Grundversicherung sich nur mit einem Anteil an den Kosten für eine Behandlung beteiligt, können Sie mit der passenden Zusatzversicherung eine deutlich höhere oder vollständige Übernahme erreichen.

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Zusatz­versicherungen: Diese Möglich­keiten gibt es

Das Angebot an Zusatzversicherungen auf dem Schweizer Markt ist sehr gross, dementsprechend schwierig kann es sein, den passenden Tarif zu finden. Wer sich auf die Suche begibt, sollte sich deshalb zunächst einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten verschaffen, um herauszufinden, was möglich ist und welche Tarife die passenden Leistungen enthalten. Insgesamt gliedert sich das Angebot an Zusatzversicherungen in drei unterschiedliche Bereiche, nämlich ambulante Zusatzversicherungen, solche fürs Spital und in Tarife der privaten Unfallversicherung.

Ambulante Zusatz­versicherungen

Das grösste Angebot an verschiedenen Leistungen bieten in der Schweiz die ambulanten Zusatzversicherungen, also alle Tarife, die eine Kostenbeteiligung an ambulanten medizinischen Leistungen bieten. Da der Leistungskatalog für private Tarife nicht per Gesetz festgelegt ist, gibt es eine sehr grosse Auswahl an Tarifen, die unterschiedliche Leistungen beinhalten. Auch auf den ersten Blick identisch wirkende Tarife können sich deshalb deutlich in den Leistungen unterscheiden, was es umso wichtiger macht, sich bei der Auswahl Zeit zu lassen und alle genau zu prüfen. Insgesamt gliedern sich die in der Schweiz angebotenen Tarife in drei verschiedene Bereiche.

Ambulante Be­handlungen und Hilfsmittel
Prävention und Komplementär­medizin
Zahn­versicherungen

Zusatz­versicherungen der Schweizer Kranken­kassen

Vivacare
Spital allgemein

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CSS
Spitalversicherung myFlex – Economy

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Agrisano
AGRI-spezial

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Aquilana
Krankenpflege PLUS

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Assura
Complementa Extra

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Visana
Spital allgemein

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Sana24
Spital allgemein

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Atupri
Mivita 0-12

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Sanitas
Hospital Standard Liberty

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CONCORDIA
Spitalversicherung ALLGEMEIN

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d'Entremont
Global CMVEO Niveau 1

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Einsiedeln
Spitalversicherung Allgemein

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Galenos
Hopital I

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Helsana
HOSPITAL ECO

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KPT
Krankenpflege-Plus-Versicherung

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Luzerner Hinterland
KRANKENPFLEGE-ZUSATZVERSICHERUNG

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Rhenusana
rhenuPLUS (Silber)

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SLKK
SLKK-QualiCare.basis

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Steffisburg
InVita Light

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Sumiswalder
Krankenpflege-Zusatz

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Vita Surselva
Allgemeiner Zusatz

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Easy Sana
Global 1

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Sympany
hospita halbprivat mit Selbstbehalt

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Visperterminen
sanvita Allgemein

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Malsauns
sanvita Allgemein

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Sanavals
activa Spitalzusatzversicherung Halbprivat

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Wädenswil
Heilungskosten-Zusatzversicherung (Stufe 1)

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Birchmeier
sanvita Allgemein

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Zusatz­versicherungen fürs Spital

Möchten Sie im Spital mehr als den Standard-Service, können Sie dies mit einer Spitalversicherung erreichen. Auch hier gibt es verschiedene Modelle, mit denen Sie unterschiedliche Leistungen erhalten können:

Allgemeine Spital­versicherung
Halbprivate Spital­versicherung
Private Spital­versicherung
Flexible Spital­versicherung
Private Unfall­versicherung

Diese Tarife sind besonders zu emp­fehlen

Zwar hat man in der Schweiz auch ohne Zusatzversicherung Anspruch auf die wichtigsten Behandlungen, früher oder später begegnen einem aber immer Leistungen, auf die man entweder verzichten oder den Betrag selbst aufbringen muss. Besonders in den Bereichen Zähne, Hilfsmittel und Unfälle sind Zusatzversicherungen jedem zu empfehlen, da fast niemand gänzlich ohne diese Leistungen gesund durchs Leben kommt.

Zahn­versicherung

Eine Kostenübernahme für zahnmedizinische Behandlungen ist in der Grundversicherung generell nicht vorgesehen und bis auf wenige Ausnahmen sind die Behandlungen nicht erstattungsfähig. Dementsprechend wichtig ist eine private Zusatzversicherung für den Zahnarzt. Die Auswahl ist gross und für jeden Geldbeutel ist etwas dabei: Premium-Pakete übernehmen umfangreiche Leistungen und sämtliche Möglichkeiten der Prophylaxe, haben dafür aber eine hohe monatliche Prämie. Auch Basis-Tarife können eine wertvolle Unterstützung sein, denn diese übernehmen zumindest anteilig die Kosten für Zahnarztbesuche, meist begrenzt auf eine bestimmte Anzahl im Jahr, und sind zudem bereits für wenige Franken monatlich zu bekommen.

Ver­sicherung für Hilfsmittel

Nicht ganz so dringend wie eine Zahn­versicherung, aber doch für die meisten Menschen sehr nützlich ist eine Ver­sicherung für Hilfsmittel. Schliesslich benötigen aktuell rund zwei Drittel aller Schweizerinnen und Schweizer eine Brille oder Kontaktlinsen. Zudem haben Sie mit einer solchen Versicherung auch Zugriff auf Medikamente, die nicht auf der Medikamentenliste der Grundversicherung stehen.

Private Unfall­versicherung für Ver­sicherte ohne UVG

Wer keine Unfallversicherung über den Arbeitgeber hat, ist in der Grundversicherung auch bei Unfällen versichert. Dies geht jedoch über einen Basisschutz nicht hinaus und ist meist nicht dazu geeignet, die Folgen eines Unfalls finanziell abzufedern. Besseren Schutz für solche Situationen bietet eine private Unfallversicherung, die zum Beispiel Taggeld auszahlt oder auch den Lohn für eine Haushaltshilfe übernimmt.

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So melden Sie sich bei der Zusatz­versicherung an

Eine Anmeldung bei der Zusatzversicherung ist unkompliziert und in der Regel schnell gemacht. Interessieren Sie sich für einen bestimmten Tarif, müssen Sie der Versicherung in der Regel einige Fragen zu Ihren Daten und Ihrem Gesundheitszustand beantworten, in manchen Fällen wird auch eine kurze Untersuchung nötig. Abhängig von den gewonnenen Daten macht Ihnen die Versicherung dann ein Angebot und teilt Ihnen mit, welche Prämie Sie für die gewünschte Versicherung zahlen müssten.

Bei grösseren Vorerkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen kann es passieren, dass die Versicherung diese von der Deckung ausschliesst, da in diesem Bereich zu hohe Kosten befürchtet werden. In seltenen Fällen können bestimmte Erkrankungen sogar zur Ablehnung durch die Zusatzversicherung führen.

Ablehnung der Zusatz­versicherung: Das können Sie tun

Eine Ablehnung von der Zusatzversicherung ist natürlich ärgerlich und kann frustrieren. Allerdings sollten Sie auch bei einer Ablehnung nicht aufgeben, sondern versuchen, in einer anderen Versicherung oder einem anderen Tarif unterzukommen. Oft sind die Kriterien für einen Ausschluss von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und es ist gut möglich, dass eine andere Versicherung Sie ohne Probleme aufnimmt.

Spielen Sie auf jeden Fall mit offenen Karten, denn wenn Sie eine Krankheit verschweigen und dies wird später aufgedeckt, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Erstattung von Leistungen – selbst, wenn diese gar nichts mit der verschwiegenen Erkrankung zu tun haben.

So wechseln Sie die Zusatz­versicherung

Möchten Sie Ihre Zusatzversicherung wechseln, weil Sie ein besseres Angebot gefunden haben oder mit dem Anbieter nicht mehr zufrieden sind, sollten Sie darauf achten, dies in der richtigen Reihenfolge zu tun, um nicht am Ende ohne Versicherung dazustehen.

Wichtig ist, dass Sie sich zuerst von Ihrer neuen Versicherung eine verbindliche Bestätigung über Ihre Aufnahme besorgen oder abwarten, bis die Verträge von beiden Parteien unterschrieben sind, denn eine Garantie darüber, dass Sie von der neuen Versicherung aufgenommen werden, gibt es in anderer Form nicht. Erst, wenn eines davon vorliegt, sollten Sie die bisherige Versicherung kündigen. Hier ist es wichtig, die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen einzuhalten, um nicht länger als gewollt in der Versicherung zu verbleiben.

Das hat es mit der Karenzfrist auf sich

Eigentlich jede Zusatzversicherung in der Schweiz hat eine Karenzfrist. Das beschreibt eine Zeit, in der Sie noch keine Leistungen der Versicherung abrufen können, obwohl Sie bereits Beiträge zahlen. In der Regel beträgt die Wartezeit in Zusatzversicherungen zwischen 3 und 12 Monaten. Damit soll verhindert werden, dass man „noch schnell“ eine Zusatzversicherung abschliesst, wenn sich die Notwendigkeit einer Behandlung bereits abzeichnet. In Tarifen, die zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft und bei der Geburt anbieten, beträgt die Wartezeit deshalb mindestens neun Monate.

Tipp
Anmeldung so früh wie möglich

Während es für ältere Menschen schwierig sein kann, werden junge und gesunde Menschen von jeder Krankenkasse gern aufgenommen, denn diese werden meist nur selten krank. Dementsprechend günstig sind auch die Prämien, die man als junger Mensch zahlen muss. Wir empfehlen deshalb, eine private Zusatzversicherung möglichst früh abzuschliessen – dies mag zwar zunächst wie ein Verlustgeschäft erscheinen, lohnt sich aber sehr, sobald man ein höheres Alter erreicht. So vermeiden Sie nicht nur die Ablehnung der Versicherung, sondern sichern sich auch günstige Prämien.

Franchise und Selbst­behalt in der Zusatz­versicherung

In der privaten Zusatzversicherung gibt es keine Franchise wie in der Grundversicherung. Einen Selbstbehalt gibt es zwar, dieser ist aber nicht gesetzlich festgelegt, sondern abhängig von Ihrem gewählten Tarif. Im Versicherungsvertrag ist genau festgelegt, welche Leistungen die Versicherung übernimmt und zu welchem Anteil sie dies tut. Manche Versicherungen legen einen prozentualen Anteil fest, andere tun dies in absoluten Summen. In der Regel werden pro Behandlung oder Medikament zwischen 50 und 90 Prozent der Kosten erstattet.

Anders als in der Grundversicherung gibt es aber einen Maximalbetrag in der Zusatzversicherung. Dies ist die Summe, über die hinaus keine weiteren Leistungen im Kalenderjahr mehr erstattet werden. Achten Sie beim Abschluss der Versicherung unbedingt darauf, dass die Deckungssumme hoch genug ist, dass Ihnen auch in einem Jahr mit vielen Behandlungen keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Unzählige Tarife: Vergleichen lohnt sich

Egal, für welche Zusatzversicherung Sie sich interessieren, es gibt für alle Leistungen unzählige verschiedene Möglichkeiten. Sowohl bei den Leistungen als auch bei der Prämie unterscheiden sich viele Tarife erheblich. Deshalb sollten Sie sich vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung unbedingt ausreichend Zeit nehmen, um die in Frage kommenden Tarife genau miteinander zu vergleichen. Nutzen Sie auch unseren individuellen Vergleich der Zusatzversicherungen. Nur so finden Sie eine Versicherungslösung, die nicht nur zu Ihrem Geldbeutel, sondern auch zu Ihrem Bedarf optimal passt.

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Zusatz­versicherungen für Kinder

Bei Zusatz­versicherungen für Kinder gibt es prinzipiell die gleiche Auswahl wie für Erwachsene. Meist sind die Tarife etwas günstiger, da Kinder nur sehr selten ernsthaft erkranken. Zu empfehlen sind Zusatzversicherungen aber auch für Kinder unbedingt: Wer schon einmal eine Zahnspange für den Nachwuchs aus eigener Tasche zahlen musste, weiss genau, wie viel sich mit einer guten Versicherung sparen lässt. Zudem bieten viele Krankenversicherungen besondere Möglichkeiten für Familien, mit denen Sie Ihren Nachwuchs günstig versichern können:

Tipp
Vorgeburtliche Anmeldung der Kinder

In einigen Tarifen, zum Beispiel bei vielen Zahn­versicherungen, ist es möglich, Kinder bereits vor der Geburt anzumelden. Dies hat zwei grosse Vorteile: Zum einen entfällt die Gesundheitsprüfung, und der Nachwuchs wird zu den bestmöglichen Konditionen versichert, da man von einem gesunden Neugeborenen ausgeht. Zum anderen ist Ihr Kind ab dem Tag der Geburt bestens versichert, sollte sich also herausstellen, dass Ihr Kind nach der Geburt medizinische Hilfe braucht, sind bereits alle möglichen Kosten abgedeckt.

Welche Leis­tungen auch die Zusatz­versicherung nicht über­nimmt

Auch wenn die Zusatzversicherungen für viele unterschiedliche Behandlungen aufkommen, gibt es doch ein paar Dinge, die bisher von keiner Versicherung gedeckt sind. So gehören zum Beispiel kosmetische Eingriffe mit ganz wenigen Ausnahmen zu den Fällen, bei denen eine Kostenübernahme ausgeschlossen ist. Auch bei alternativmedizinischen Behandlungen gibt es Methoden, die von einer Kostenübernahme ausgeschlossen sind. Planen Sie eine neue Behandlung, sollten Sie sich deswegen immer vorher bei Ihrer Versicherung erkundigen. Lassen Sie sich im Zweifel die Kostenübernahme vor der Behandlung schriftlich bestätigen, um hinterher keine böse Überraschung zu erleben.

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