Spital­zusatz­versicherung

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Das leistet eine Spital­versicherung

Spitalversicherungen ergänzen die Leistungen der Grundversicherung und sind bei den Schweizerinnen und Schweizern durchaus beliebt. Verschiedene Tarife bieten die Möglichkeit, den am besten passenden auszuwählen und die Versorgung im Spital zu optimieren.

Eine Spitalversicherung ermöglicht Ihnen die Inanspruchnahme von Leistungen und anderen Dingen im Spital, die Ihre Grundversicherung nicht oder nur anteilig übernimmt. Mit einem solchen Tarif können Sie zum Beispiel die Unterbringung in einem besseren Zimmer finanzieren oder Anspruch auf die Behandlung durch den Chefarzt haben. Am Markt gibt es viele unterschiedliche Varianten von Spitalversicherungen, sodass für jeden ein passender Tarif dabei ist.

Mehr Komfort im Spital - dank der passenden Spitalversicherung!

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Diese Formen der Spital­versicherung gibt es

Bei Zusatzversicherungen für das Spital gibt es verschiedene Varianten. So können Sie zwischen verschiedenen Tarifen wählen und sich für den entscheiden, der am besten zu Ihren Wünschen und Ansprüchen passt.

Allgemeine Abteilung

Die allgemeine Spitalversicherung ist die günstigste Zusatzversicherung für einen Spitalaufenthalt. Diese bewirkt, dass Sie bei der Auswahl eines Spitals nicht auf die Spitalliste Ihres Wohnkantons beschränkt sind, die Ihre Grundversicherung führt. Stattdessen können Sie sich schweizweit behandeln lassen und eventuell anfallende Mehrkosten von Ihrer Zusatzversicherung erstattet bekommen. Natürlich gilt dies nur für von der Versicherung anerkannte Spitäler und nicht für Privatkliniken. Für diese benötigen Sie eine private Spitalversicherung.

Flexible Spital­versicherung

Die grösste Flexibilität und die meisten Wahlmöglichkeiten bieten Ihnen flexible Spitalversicherungen. Hier müssen Sie sich nicht schon im Vorhinein auf ein bestimmtes Leistungspaket festlegen, sondern können bei jedem Spitalaufenthalt neu wählen, wer Sie behandeln soll und wie Sie untergebracht werden möchten. So können Sie beispielsweise bestimmte Eingriffe in einer privaten Einrichtung vom Chefarzt vornehmen lassen, während Sie für Standard-Behandlungen das Spital Ihres Wohnkantons aufsuchen. Nach der Behandlung erhalten Sie, sollten Sie sich für die halbprivate oder private Variante entschieden haben, eine anteilige Rechnung, die Sie selbst zahlen müssen. Entscheiden Sie sich für die allgemeine Behandlung, werden die Kosten hingegen komplett übernommen.

Halbprivate Abteilung

Mit einer halbprivaten Spitalversicherung haben Sie neben der freien Spitalwahl Anspruch auf die Unterbringung in einem Zweibettzimmer. Zusätzlich haben Sie die freie Wahl beim behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin, wobei Sie im Minimum von einem Oberarzt behandelt werden. Die Prämien für eine halbprivate Spitalversicherung sind stark vom Alter und Gesundheitszustand des Versicherten abhängig. Während junge Erwachsene ohne Vorerkrankungen mitunter Prämien von 40 Franken pro Monat bezahlen, können diese für ältere Personen deutlich höher ausfallen und durchaus auch dreistellig werden.

Hotelversicherung: Nur noch bei wenigen Anbietern zu haben

Inzwischen ein Auslaufmodell, aber immer noch bei vereinzelten Versicherungen zu finden ist die sogenannte Hotelversicherung: Diese hat lediglich Einfluss auf die Unterbringung im Spital, nicht aber auf die ärztliche Behandlung oder andere Leistungen. So können Sie zum Beispiel ein Einzelzimmer bekommen, sich aber dennoch vom Stationsarzt behandeln lassen. Bei den meisten Versicherern ist die Hotelversicherung inzwischen allerdings der flexiblen Spitalversicherung gewichen.

Private Spital­versicherung

Eine private Spitalversicherung bietet noch einmal umfassendere Leistungen. Bei Spitalaufenthalten haben Sie mit einem solchen Tarif nicht nur Anspruch auf die Unterbringung in einem Einzelzimmer, sondern auch auf die Behandlung durch den Chefarzt. Natürlich besteht keine Verpflichtung, alle Leistungen auch zu nutzen – sie haben aber mit diesem Tarif die grösste Wahlfreiheit und Anspruch auf die besten Leistungen des Spitals. Zudem bietet die private Spitalversicherung die Möglichkeit, weitere Leistungen zu nutzen, die einen Aufenthalt in einem Spital oder einer vergleichbaren Einrichtung erfordern:

Gut zu wissen
Anspruch auf Einzel­zimmer nur bei vorhandenen Kapazitäten

Viele Versicherte meinen, mit einer privaten Spitalversicherung die Garantie für ein Einzelzimmer zu bekommen. Dies ist aber nicht der Fall – zwar werden Sie bei der Zimmerauswahl vorrangig behandelt, sollten aber keine Kapazitäten zur Verfügung stehen, haben Sie keinen rechtlichen Anspruch auf ein Einzelzimmer. Auch in Spitälern, die generell keine Einzelzimmer anbieten, gilt dieser Anspruch nicht.

Spital­versicherungen der Schweizer Kranken­kassen

Vivacare
Spital halbprivat

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CSS
Spitalversicherung myFlex – Balance

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Assura
Priveco Varia

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Visana
Spital halbprivat

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Sana24
Spital halbprivat

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Aquilana
Spitalpflege (SV/HP)

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Sanitas
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CONCORDIA
Spitalversicherung HALBPRIVAT

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d'Entremont
Assurance d’hospitalisation mi-privée

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Einsiedeln
Spitalversicherung Halbprivat

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Galenos
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KPT
Spitalkosten-versicherung (H) Halbprivat

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Luzerner Hinterland
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SWICA
HOSPITA HALBPRIVAT

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Atupri
Comforta Halbprivat

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Spitalzusatzversicherung (Halbprivat)

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Spitalzusatzversicherung (Halbprivat)

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Spitalzusatzversicherung (Halbprivat)

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Sympany
hospita halbprivat mit Selbstbehalt

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Spitalzusatzversicherung (Halbprivat)

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Philos
Spitalzusatzversicherung (Halbprivat)

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SUPRA
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Glarner
Kombi HALBPRIVAT

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Visperterminen
sanvita Spitalzusatzversicherung Halbprivat

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Malsauns
sanvita Spitalzusatzversicherung Halbprivat

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Sanavals
activa Spitalzusatzversicherung Halbprivat

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Vita Surselva
sanvita Spitalzusatzversicherung Halbprivat

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Wädenswil
Spitalzusatzversicherung (Halbprivat)

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Agrisano
Spitalzusatz Halbprivat

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Birchmeier
sanvita Spitalzusatzversicherung Halbprivat

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Spital­versicherung für Schwangere: Warte­zeit beachten

Gerade in der Schwangerschaft und vor allem bei der Geburt haben viele werdende Eltern das Bedürfnis auf die bestmögliche Behandlung und einen komfortablen und geschützten Raum. Für den Abschluss einer privaten Spitalversicherung ist es aber meist zu spät, wenn die Schwangerschaft festgestellt wird. Denn wie bei allen Versicherungen ist nach dem Abschluss eine bestimmte Wartezeit zu beachten, in der noch keine Leistungen erbracht werden. Diese beträgt in der Regel 9-12 Monate.

Planen Sie also in der Zukunft eine Familie, sollten Sie einen solchen Tarif frühzeitig abschliessen, um in der Schwangerschaft und bei der Geburt Anspruch auf alle enthaltenen Leistungen zu haben.

Spitallisten der Ver­sicherer beachten

Auch die umfangreichste private Zusatzversicherung zahlt nicht alle Spitalaufenthalte ohne Einschränkung. Stattdessen führen die Versicherer Listen mit Spitälern, bei denen die Kosten erstattet werden. Haben Sie ein bestimmtes Spital oder eine bestimmte Behandlung im Auge, sollten Sie deshalb vorher bei der Versicherung anfragen, ob das Spital auf der Liste verzeichnet ist. Die Versicherungen stellen Ihren Mitgliedern meist auch die Spitalliste zur Verfügung, sodass man für eine geplante Behandlung ein passendes Spital auswählen kann.

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Kosten für die Spital­zusatz­versicherung

Natürlich kann man über die Kosten eines solchen Tarifs keine pauschale Aussage treffen, da zu viele Faktoren darauf Einfluss haben. Je nachdem, wie alt Sie sind, welche Vorerkrankungen Sie haben und in welchem Kanton Sie wohnen, können unterschiedliche Prämien fällig werden. Generell gilt aber der Grundsatz: Je umfangreicher die Versicherung ist, desto mehr müssen Sie dafür bezahlen. In der Regel beginnen die Beiträge für Spitalzusatzversicherungen bei etwa 30 Franken im Monat, können bei umfangreicheren Leistungspaketen aber auch bis zu 200 Franken im Monat erreichen. Um die günstigste Variante zu finden, sollten Sie unbedingt auch alle in Frage kommenden Tarife miteinander vergleichen, denn trotz ähnlicher Leistungen gibt es hier grosse Unterschiede.

Passende Beiträge aus unserem Rat­geber

Welche Spital­versicherung am besten zu Ihnen passt

Bei Spitalversicherungen gibt es keine allgemeine Lösung, die für alle gültig ist. Zu viele individuelle Faktoren haben Einfluss darauf, welcher Tarif sich am besten eignet: Wichtig sind zum einen Ihre Wünsche und Ansprüche, zum anderen Ihr Gesundheitszustand und Ihr Umgang mit Krankheiten und Unfällen. Auch die finanziellen Möglichkeiten sollte man nicht ausser Acht lassen.

Generell lässt sich sagen, dass Zusatzversicherungen fürs Spital sich vor allem dann lohnen, wenn Sie auch tatsächlich genutzt werden. Sind Sie nur selten im Spital und möchten sich lediglich für den Notfall absichern, genügt eine allgemeine oder halbprivate Versicherung. Mehr Leistungen, aber auch mehr Kosten haben Sie in privaten Tarifen. Flexible Tarife sind vor allem geeignet für Personen, die gerne spontan entscheiden und flexibel bleiben möchten.

Keine Aufnahme­pflicht in der Zusatz­versicherung

Während in der Grundversicherung Aufnahmepflicht besteht, kann die Zusatzversicherung Sie als neues Mitglied auch ablehnen. Dies kann passieren, wenn Sie ein bestimmtes Alter überschritten haben oder Vorerkrankungen aufweisen, die in der Zukunft hohe Kosten verursachen können. Manche Versicherer schliessen auch Verträge, die die Behandlung bestimmter Krankheiten ausschliessen.

Dies sollten Sie unbedingt berücksichtigen, wenn Sie bereits über eine Spitalversicherung verfügen und diese wechseln möchten. Um nicht zu riskieren, am Ende gänzlich ohne Spitalversicherung dazustehen, sollten Sie sich die Aufnahme im neuen Tarif unbedingt bestätigen lassen, bevor Sie Ihre alte Versicherung kündigen. Bei Neuabschluss eines Vertrags sollten Sie sich von einer Ablehnung nicht abschrecken lassen und es bei einem anderen Versicherer probieren, denn nicht alle Versicherungen haben die gleichen Kriterien für die Aufnahme.

So sparen Sie in der Zusatz­versicherung

Ist Ihnen eine Spitalversicherung wichtig, aber die Kosten bereiten Ihnen Sorgen, sollten Sie versuchen, alle Sparmöglichkeiten auszuschöpfen.

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