1. Säule – staatliche Vor­sorge

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So funktioniert die erste Säule des Schweizer Vorsorgesystems

Die 1. Säule sorgt für die Absicherung des Existenzbedarfs. Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) garantiert diesen im Alter oder im Todesfall. Die IV (Invalidenversicherung) dient zur Existenzsicherung im Fall von Invalidität. Ergänzungsleistungen (EL) bekommt, wer mit AHV oder IV und seinem Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken kann.

Info
Die Funktion der ersten Säule

Die 1. Säule ist eine staatliche Vorsorgeeinrichtung. Ihr Grundgedanke basiert auf der Idee der Solidarität zwischen jungen und alten Menschen. Die Erwerbstätigen zahlen gemäss einem Generationenvertrag monatlich Leistungen für Betagte, Hinterbliebene und Invalide ein. Alle erwachsenen Personen in der Schweiz sind verpflichtet, Beiträge in die 1. Säule einzuzahlen. Dies gilt auch für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige. Mit eingeschlossen sind Studenten und Haushaltsführende.

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AHV – Alters- und Hinterlassenen­versicherung

Erfahren Sie hier, wie die AHV-Rente funktioniert

Pensionierte und Hinterbliebene erhalten von der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ihre Renten. Die Altersrente sichert den Existenzbedarf nach Wegfallen des Erwerbseinkommens im Alter. Die Hinterlassenenrente sorgt für die Absicherung des Ehepartners oder der Kinder der versicherten Person, wenn diese stirbt.

Die Bundesverfassung nennt als Zweck der AHV die Sicherung des Existenzbedarfs. Die Renten sollen der Armut vorbeugen. Diese sozialpolitische Aufgabe löst die AHV, indem sie alle in der Schweiz wohnhaften oder dort arbeitenden natürlichen Personen erfasst. Die AHV gilt als eine für alle gültige und obligatorische Versicherung. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren: Erwerbstätige und Arbeitgeber zahlen monatlich Leistungen für die aktuellen Betagten, Hinterbliebenen und Invaliden.

Wie steht es um die Zukunft der AHV?

Der heutige Stand der Bevölkerungsentwicklung zeigt, dass die Zahl der Pensionierten immer mehr zunimmt, während die der Erwerbsfähigen deutlich abnimmt. Die Differenz vergrösserte sich in den letzten Jahren. Es besteht ein Ungleichgewicht zwischen Personen, die Geld einzahlen, und solchen, die Geld beziehen. Dieses nimmt auch deswegen zu, weil einerseits immer weniger Kinder zur Welt kommen, andererseits jedoch die Lebenserwartung der Menschen steigt. Dadurch erhöht sich das Problem der Rentenfinanzierung.

Es besteht die Möglichkeit, dass irgendwann nicht mehr genug Gelder zur Auszahlung der AHV vorhanden sind. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich deswegen heute schon um seine Altersvorsorge bemühen. Am besten fragt man bei der Ausgleichskasse nach der zu erwartenden Rente und kümmert sich um die Leistungen der 2. Säule. Um sich zusätzlich abzusichern, kann man eine Lebensversicherung abschliessen.

Tipp
Der AHV-Ausweis

Jeder, der AHV-Beiträge zahlt und/oder Leistungen von dieser bezieht, bekommt einen Versicherungsausweis. Dies ist die AHV-Karte. Sie muss bei Antritt einer neuen Stelle dem Arbeitgeber übergeben werden. Dieser informiert im Anschluss die zuständige Ausgleichskasse.

Den ersten AHV-Ausweis bekommt der Versicherte vom Arbeitgeber. Dieser muss den Ausweis bei seiner Ausgleichskasse anfordern. Wer seinen Namen ändert oder heiratet, muss einen neuen AHV-Ausweis bei der Ausgleichskasse beantragen. Ihm wird dann ebenfalls eine neue Versicherungsnummer zugewiesen.

IV – Invaliden­versicherung

So funktioniert der staatliche Schutz vor In­validität

Die Invalidenversicherung (IV) sorgt für die Wiedereingliederung ins Erwerbsleben. Dies betrifft Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen länger nicht erwerbstätig waren. Ist eine Eingliederung ins Berufsleben nicht möglich, zahlt die IV eine Invalidenrente aus. Für die IV ist invalid, wer durch körperliche, psychische oder geistige Gesundheitsschäden mehr als ein Jahr ganz oder zum Teil erwerbsunfähig war.

Eingliederung vor Rente
Leis­tungen der IV
IV-Renten

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EL – Ergänzungs­leistungen

Wer hat Anspruch und wie hoch fallen die Ergänzungs­leistungen aus?

Anspruch
Höhe

Wissenswertes zu AHV und IV

Hier finden Sie Antworten zu häufigen Fragen zur ersten Säule

Es sind sämtliche natürliche Personen versichert, die in der Schweiz wohnen und in der Schweiz arbeiten. Versichert ist auch, wer in der Schweiz arbeitet und seinen Wohnsitz im Ausland hat. Weiter gilt als versichert, wer in der Schweiz lebt, aber keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Dies sind zum Beispiel Studenten, Invalide oder Frührentner. Personen, die im Ausland leben und nicht in der Schweiz arbeiten, sind nicht obligatorisch versichert. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern, damit Ihnen später keine Beitragslücken entstehen.

Beiträge entrichten: Wer zahlt ab wann wie viel?
Renten­bezug: Wer bekommt ab wann wie viel?
Beitragslücken: Was kann der Ver­sicherte tun?
Einkassieren der Beiträge und Aus­zahlung der Rente: Wer ist zuständig?
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