Vorsorgesystem der Schweiz

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Das Drei-Säulen-System der Schweiz: Alters­vorsorge, Invaliditäts- und Hinterbliebenen­versorgung

Das «Drei Säulen Prinzip» in der Schweiz dient der sozialen Sicherheit und wurde im Jahre 1972 in der Schweizer Bundesverfassung verankert. Sinn und Zweck ist die umfassende finanzielle Absicherung der Bevölkerung bei Risiken wie Invalidität, im Alter und bei Tod.

Tipp
Gesetzliche Regelungen zur Vor­sorge

Geregelt ist das Vorsorgesystem der Schweiz in Art. 111 ff. der schweizerischen Bundesverfassung (BV). Zuvor konnte die Bevölkerung in den genannten Notlagen auf unterschiedliche Einrichtungen und Zusammenschlüsse zurückgreifen. Erst später wurde die Sozialversicherung, wie sie heute bekannt ist, zu einem Teil des öffentlichen Rechts. Infolge kamen Hilfsgesellschaften wie z.B. der Armenfürsorge, die dem Gesetz der gegenseitigen Unterstützung in finanziellen Schieflagen folgte sowie die Privatversicherungen, weniger Bedeutung im Schweizer Sozialwesen zu.

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Entstehung des Drei-Säulen-Konzepts

Die Geschichte des Schweizer Vorsorgesystems und was es Ihnen heute bietet

Erst seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts wird im engeren Sinne von der Sozialversicherung gesprochen. Beispielsweise wurde das KUVG, das Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, bereits zu Beginn des Jahres 1912 geschaffen, genau am 1. Januar, dennoch gingen nochmals weitere vier Jahrzehnte ins Land, bis schliesslich die AHV, die Alters- und Hinterlassenenversicherung am 1. Januar 1948 in Kraft gesetzt wurde.

Für diese verspätete Installation im Schweizer Sozialgesetzwesen waren massgeblich der 1. und. 2. Weltkrieg verantwortlich. In dieser Zeit gerieten zunehmend auch Soldaten mitsamt ihren Familien in finanzielle Notlagen. Verantwortlich für diese Notsituationen war hauptsächlich die Arbeitslosigkeit der ehemaligen Kriegsdienstleistenden, sie konnten oft wegen Verwundungen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen. Und noch schlimmer – viele von ihnen verstarben und die Hinterbliebenen kamen dann auf diese Weise in wirtschaftliche Bedrängnis. Auf Grundlage dieser, zunächst sehr misslichen Lage, kam es zunehmend zu parlamentarischen Vorstössen, um eine Lösung herbeizuführen, die den Kriterien entsprach, wie sie auch heute noch in der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung manifestiert sind. Einige Zeit später, im Jahre 1960, wurde dann Invalidenversicherung im Gesetzestext verankert.

Erst lange Zeit danach, wurde das Drei Säulen Konzept im Jahre 1972 als Gesetz in der Bundesverfassung etabliert. So hielt das erste Mal in der Sozialversicherungsgeschichte der Schweiz ein transparentes Konzept Einzug in die soziale Versicherungsgesetzgebung. Für die Bevölkerung bedeutete diese Massnahme gleichzeitig einen wirksamen Versicherungsschutz vor allen Risiken, die im Zusammenhang mit Tod, Invalidität und Alter des Hauptversorgers standen.

Die 1. Säule
Die 2. Säule
Die 3. Säule

Wie haben Sie sich in Sache Vor­sorge aufgestellt?

Die seit Generationen altbewährte Lebensversicherung stellt auch heute noch einen erheblichen Anteil der individuellen Vorsorge dar. Auf diese Weise sind Sie finanziell abgesichert. Darüber hinaus, sofern Sie einen ausreichenden Todesfallschutz integriert haben, trägt die Leistung aus der Lebensversicherung massgeblich zur Hinterbliebenenversorgung bei.

Tipp
Erwerbs­unfähigkeit – oft schneller als man denkt

Heute noch leben Sie glücklich und zufrieden mit Ihrer Familie zusammen. Eines Tages verlässt Sie allerdings das Glück und durch schwere Krankheit können Sie Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben. Sie sind erwerbsunfähig, Ihre Familie muss aber finanziell versorgt werden. Nun ist guter Rat teuer – es sei denn Sie haben sich rechtzeitig dazu entschlossen eine Versicherung bei Erwerbsunfähigkeit abzuschliessen. Jetzt sind Ihre Familie und Sie vor finanzieller Not geschützt und Ihr gewohnter Lebensstandard kann aufrechterhalten werden.

Alters­vorsorge: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not

Zugegeben, es klingt schon ein etwas konservativ und spiessig. Leider ist es aber so, dass selbst wer lebenslang gearbeitet hat, im Alter lediglich noch mit zwei Drittel des bisherigen Arbeitseinkommens rechnen kann. Daher sollten sich alle, die noch etwas Zeit haben, eine solide, private Zusatzvorsorge aufbauen. Spätestens 10 Jahre vor der absehbaren Pensionierung, lassen sich Versorgungslücken im Alter immer noch schliessen.

Freie oder gebundene Vor­sorge
Fondsgebundene Vor­sorge
Gemischte Vor­sorge
Risiko bei Tod
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