Grund­versicherung Leis­tungen

Übersicht der Leis­tungen in der Grund­versicherung

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Die obligatorische Grund­versicherung

Die Leistungen der Krankenpflegeversicherung sind für verschiedene Lebenssituationen vorgesehen. Dazu gehören Krankheit und Mutterschaft. Zusätzlich übernimmt die Kasse die Kosten für die medizinische Vorsorge und Prävention. Auch nach Unfällen zahlt die Krankenversicherung nötige Behandlungen. Allerdings nur, wenn die Person für diesen Fall nicht anderweitig versichert ist.

Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich - unabhängig von Modell, Franchise und Wohnort. Das ist per Gesetz festgelegt. Die Unterschiede in den Prämien der Grundversicherung resultieren also nicht aus einem gesteigerten Leistungsumfang. Im Gesetz heisst es, dass die obligatorische Krankenversicherung Leistungen übernehmen muss, die „zweckmässig, wirksam und wirtschaftlich“ sind. Sollte ein Arzt oder ein sonstiger Leistungserbringer eine Behandlung durchführen, die nicht im obligatorischen Versicherungsschutz enthalten ist, muss er den Behandelten oder die Behandelte darauf hinweisen.

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Welche Leis­tungen erbringt die Kranken­versicherung?

Nachfolgend finden Sie alle Leistungen, die die obligatorische Krankenversicherung deckt, in der Übersicht.

Leis­tungen beim Arzt oder bei der Ärztin
Leis­tungen in der Komplementär­medizin
Leis­tungen im Spital
Leis­tungen für Medi­kamente
Leis­tungen für präventive Massnahmen
Leis­tungen bei Mutterschaft
Leis­tungen nach der Geburt
Spitalkosten für Neugeborene
Leis­tungen bei Physiotherapie
Brillen und Kontaktlinsen
Hilfsmittel und Apparate
Leis­tungen bei Zahnbehandlung
Leis­tungen nach einem Unfall
Leis­tungen bei Badekuren
Leis­tungen für Pflege im Heim oder zu Hause (Spitex)
Leis­tungen bei Transport und Rettung
Leis­tungen im Ausland in einem EU- oder EFTA-Staat
Leis­tungen im Ausland ausserhalb der EU- und EFTA-Zone
Leis­tungen an Ausland­schweizer mit Wohnsitz in einem EU- oder EFTA-Staat

Grund­satz der Gleich­behandlung

Sämtliche Versicherer, die eine obligatorische Krankenversicherung anbieten, sind gesetzlich zu bestimmten Leistungen verpflichtet. Zudem ist die Gleichbehandlung aller Personen, die versichert sind, vorgeschrieben. Sogenannte „freiwillige Leistungen“, die über die definierte Abdeckung hinausgehen, dürfen in der obligatorischen Krankenversicherung nicht gezahlt werden.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll die Prämien verschiedener Anbieter zu vergleichen. Wer einen höheren monatlichen Beitrag bezahlt, erhält dafür keine Zusatzleistungen. Eine vergleichsweise günstigste Krankenversicherung sorgt also dafür, dass Sie monatlich Kosten sparen – ohne mit Leistungseinbussen rechnen zu müssen.

Tipp
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Mit Zusatz­versicherungen den Schutz der Grund­versicherung erweitern

Die Grundversicherung bietet allen Bewohnern der Schweiz eine gute medizinische Versorgung. Trotzdem sind die gedeckten Leistungen nicht allumfassend. So werden in der Grundversicherung z.B. Zahnbehandlungen nur in Ausnahmefällen gedeckt. In der Regel müssen Versicherte diese aus der eigenen Tasche bezahlen, was je nach benötigter Therapie teuer werden kann.

Schutz vor hohen Gesundheits­kosten

Aus diesem Grund bietet das Schweizer Gesundheitssystem die sogenannten Zusatzversicherungen. Versicherte können diese freiwillig abschliessen und damit den Versicherungsschutz der Grundversicherung ergänzen. So ist man auch bei Behandlungen, die über den Leistungsumfang der obligatorischen Krankenversicherung hinausgehen, finanziell abgesichert. Krankenkassen bieten unterschiedliche Leistungspakete bei Zusatzversicherungen an, sodass sich beinahe jede medizinische Leistung abdecken lässt. Zu den gängigsten Zusatzversicherungen der Schweiz zählen die Zahnzusatzversicherung, die Spitalversicherung sowie die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin.

Hier finden Sie die wichtigsten Zusatzversicherung in der praktischen Übersicht.

So funktioniert die Leistungs­erstattung

Für die Entschädigung der Leistungserbringer gibt es in der Grundversicherung zwei Varianten:

Tarife nach gesetz­lichen Vorgaben

Ärzte oder allgemein Leistungserbringer werden nach definierten Tarifen und Preisen entlohnt. Sie stellen dafür eine entsprechende Rechnung aus. Wie hoch die Kosten für eine bestimmte Behandlung sind, richtet sich meistens nach Verträgen, die zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherern geschlossen wurden. Seltener gibt es Festsetzungen durch die zuständige Behörde.

In jedem Fall muss die Höhe der Entlohnung amtlich geprüft und genehmigt werden. Grund dafür ist, dass die Tarife den gesetzlichen Vorgaben nach Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Zweckmässigkeit entsprechen müssen. Ziel ist eine hohe Qualität in der medizinischen Versorgung zu möglichst günstigen Konditionen.

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