So hoch ist der Maximal­betrag der Säule 3a 2021

01.02.2021
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Die private Vorsorge gewinnt in der Schweiz zusehends an Wichtigkeit, da die gesetzliche Altersvorsorge in vielen Fällen nicht mehr ausreicht, um die Lebenshaltung in der Rente zu finanzieren. Viele Schweizer zahlen deshalb in Produkte aus Säule 3a ein, da diese zu den steuerlich bevorzugten Vorsorgeprodukten gehören und man so die drohende Finanzlücke schliessen kann. Damit sich der Abschluss eines solchen Vorsorgeprodukts lohnt, sollte man die steuerlichen Vorteile voll ausnutzen.

Jährlich legt das Bundesamt für Sozialversicherungen einen Maximalbetrag für die Einzahlungen fest, der von der Zahlung der Einkommenssteuer befreit ist. Wie hoch dieser ist, ist vor allem abhängig von Ihrem Beschäftigungsverhältnis. Versicherung-Schweiz hat für Sie zusammengefasst, wie hoch die Maximalbeiträge im Jahr 2021 sind und was Sie bei der Einzahlung beachten sollten.

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Wie viel kann man 2021 in die Säule 3a ein­zahlen?

6'883 Franken

Maximalbetrag 2021 der Säule 3a für Angestellte (Erwerbstätige mit Pensionskasse)

34'416 Franken

Maximalbetrag 2021 der Säule 3a für selbstständig Erwerbstätige (Erwerbstätige ohne Pensionskasse)

Die Maximalsumme für Einzahlungen liegt im Jahr 2021 etwas höher als im Vorjahr. Sind Sie in einem festen Arbeitsverhältnis angestellt und erhalten einen AHV-pflichtigen Lohn, können Sie im Jahr 2021 bis zu 6'883 Franken in Ihr Säule 3a-Konto einzahlen. Diese Einzahlungen werden dann bei der Steuerberechnung von Ihrem steuerbaren Einkommen abgezogen. Im Gegensatz zu Angestellten zahlen Selbstständige häufig in keine Pensionskasse ein. Ist dies der Fall, können Sie 2021 insgesamt 20% ihres Nettoeinkommens in die private Altersvorsorge einzahlen. Diese Regelung gilt bis zu einer Maximalsumme von 34'416 Franken.

Steuer­vorteile der Säule 3a

Den grössten Vorteil bei der Steuer bietet der Abzug der Einzahlungen in Säule 3a von der Einkommenssteuer. Dazu kommen aber noch weitere Vergünstigungen: Über die gesamte Dauer der Vorsorge fallen weder Vermögens- noch Verrechnungssteuern an. Auch bei der Auszahlung stehen Sie besser da: Zwar ist der Auszahlungsbetrag nicht steuerfrei, er unterliegt aber im Vergleich zum restlichen Einkommen einem reduzierten Steuersatz.

Tipp
Tipp: Maximal­betrag immer ausschöpfen

Haben Sie ein gutes Einkommen und dementsprechend genügend freie Mittel, sollten Sie sich bei den aktuellen Maximalbeträgen unbedingt auf dem Laufenden halten und diese voll nutzen, um die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen. Gelingt Ihnen dies über längere Zeit nicht, verringert sich die Steuerersparnis beträchtlich, sodass die Rendite dann deutlich geringer ausfällt als bei voller Inanspruchnahme der maximalen Einzahlungssumme.

Bis wann kann in die Säule 3a einbezahlt werden?

Der jährliche Maximalbetrag für Säule 3a ist nicht an einen bestimmten Zahlungsrhythmus oder eine bestimmte Höhe der einzelnen Zahlungen gebunden. Sie können die Einzahlungen zu einem selbst gewählten Zeitpunkt auf einmal vornehmen oder Ihre Einzahlungen über das ganze Jahr verteilen. Es ist auch nicht nötig, den Maximalbetrag in jedem Jahr auszuschöpfen. Natürlich sollte die Maximalsumme für die maximale Ersparnis möglichst häufig ausgeschöpft werden – gelingt dies aber nicht, wird die Steuerersparnis zwar etwas kleiner, die Altersvorsorge selbst bleibt aber unverändert bestehen.

Wichtig ist vor allem, dass alle Zahlungen vor Ablauf des Kalenderjahres bei der Bank oder der Versicherung eingehen. Um sicherzustellen, dass Ihre Zahlungen rechtzeitig gutgeschrieben werden, sollten Sie diese möglichst früh vornehmen, spätestens aber vor den Feiertagen im Dezember.

Tipp
Tipp: Ein­zahlungen über das Renten­alter hinaus

Normalerweise erfolgt die Auszahlung von Säule 3a spätestens bei Eintritt ins Rentenalter. Bleiben Sie aber weiterhin erwerbstätig, können Sie noch weitere 5 Jahre in Säule 3a einzahlen. So können Sie die gesamte Ersparnis erhöhen und stocken ausserdem die Altersvorsorge um die Beiträge einiger Jahre auf.

Wie wird die Aus­zahlung der Säule 3a besteuert?

Im Gegensatz zu den Einzahlungen in Säule 3b ist der Auszahlungsbetrag nicht gänzlich von der Steuer befreit. Es gilt zwar ein reduzierter Satz, gänzlich um die Zahlung von Steuern kommen Sie aber nicht herum. Dies sollten Sie unbedingt bei der Planung Ihrer Altersvorsorge bedenken. Aufgrund der progressiven Besteuerung lohnt sich eventuell die Aufteilung der privaten Vorsorge auf mehrere 3a-Konten. Dadurch wird die Steuerlast nicht nur auf mehrere Jahre verteilt, sondern auch insgesamt reduziert. Wie viele 3a-Konten an Ihrem Wohnort erlaubt sind, erfahren Sie bei der kantonalen Verwaltung.

Unser Fazit

Bei der privaten Altersvorsorge sollten Sie möglichst alle steuerlichen Vorteile ausnutzen. So lässt sich zum Beispiel die in einigen Fällen geringe Verzinsung wieder ausgleichen, vielfach ist der Gewinn durch die steuerliche Begünstigung höher als bei anderen Produkten der privaten Altersvorsorge. Sind Sie auf der Suche nach einem passenden Produkt für Ihre Vorsorge, sollten Sie die steuerliche Ersparnis unbedingt bei der Ermittlung der zu erwartenden Rendite miteinbeziehen.

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