Beim Abschluss einer Lebensversicherung können Sie zwischen verschiedenen Formen der Auszahlung wählen. Je nach Art der Versicherung gibt es neben der einmaligen Auszahlung der kompletten Versicherungssumme auch die Möglichkeit, regelmässige Auszahlungen zu erhalten, zum Beispiel, um die staatliche Rente zu ergänzen und eventuelle Vorsorgelücken zu schliessen. Welche Arten der Auszahlung möglich sind und wie genau diese funktionieren, hat Versicherung-Schweiz für Sie recherchiert.
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Kapitalbildende Lebensversicherung: Regelmässige Auszahlung, bis die Versicherungssumme aufgebraucht ist
Eine kapitalbildende Lebensversicherung wird grundsätzlich in zwei Fällen ausgezahlt: Endet die Laufzeit der Versicherung, erhält der Versicherungsnehmer die angesparte Summe plus eventuelle Zinsen und Überschussbeteiligung. Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit, wird dies als „Leistungsfall“ bezeichnet und die Auszahlung der Lebensversicherung erfolgt an die begünstigten Personen.
Während die Auszahlung im Leistungsfall meist auf einmal erfolgt, können Sie für den Erlebensfall beim Abschluss der Versicherung selbst entscheiden, ob die Versicherungssumme auf einmal oder in Raten ausgezahlt wird. Wie hoch die Raten ausfallen sollen und in welcher Häufigkeit diese ausbezahlt werden, entscheiden Sie ebenfalls selbst. Die Dauer der Auszahlung ist dann abhängig davon, welche Summe Sie angespart haben und welche Zahlungsintervalle Sie gewählt haben. Grundsätzlich bekommen Sie so lange Zahlungen, bis die Versicherungssumme, die zum Ende der Laufzeit bestand, aufgebraucht ist.
Lebensversicherungen in Säule 3a: Keine Aufteilung der Zahlung möglich
Die Möglichkeit zur Aufteilung der Auszahlung gibt es nur für Lebensversicherungen in Säule 3b, da Auszahlungen von Säule 3a immer auf einmal erfolgen müssen. Wer seine Altersvorsorge über Säule 3a dennoch nicht auf einmal erhalten möchte, kann dies nur über eine Aufteilung auf verschiedene 3a-Produkte erreichen. Aber auch in diesem Fall müssen laut den Bedingungen für Säule 3a alle Auszahlungen bis spätestens zum 70. Lebensjahr erfolgen, ein dauerhafter Rentenbezug ist mit Säule 3a also auf keinen Fall möglich.
Wie viele Säule 3a Produkte bei Ihnen erlaubt sind, erfahren Sie bei der kantonalen Verwaltung. Banken und Versicherungen akzeptieren meist den Abschluss von maximal zwei 3a-Anlageprodukten von einer Person.
Die Auszahlung einer kapitalbildenden Versicherung endet immer, sobald die angesparte Summe verbraucht ist. Sie eignet sich also nur bedingt für eine regelmässige Rente – zum Beispiel, wenn die Gesamtsumme so hoch ist, dass sie bis ins hohe Alter Auszahlungen garantiert. Wer sicherstellen möchte, auf jeden Fall bis zum Lebensende Zahlungen zu erhalten, sollte stattdessen über eine Leibrenten-Versicherung nachdenken. Diese garantiert nach der Einlage einer bestimmten Summe regelmässige Auszahlungen bis zum Versterben des Versicherten. Je länger Sie leben, desto mehr können Sie von einer Leibrente profitieren. Zwar ist die Rendite bei einer Leibrente nicht allzu hoch und bei einer kurzen Lebensdauer können Sie auch Verluste machen, dafür haben Sie aber die Garantie, bis zu ihrem Tod vorgesorgt zu haben und müssen sich keine Sorgen über finanzielle Notlagen im Alter machen.
Lebensversicherung für Erwerbsunfähigkeit: Zahlungen der Versicherung als Lohnersatz
Eine Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit zahlt Ihnen bei Eintritt des Versicherungsfalles eine regelmässige Rente, die als Ersatz für den weggefallenen Lohn dienen soll. Der Versicherungsfall bedeutet, dass Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig sind, also auch nicht nach einer längeren Genesung in den Beruf zurückkehren können. Die Auszahlung der privaten Rente erfolgt dann bis zu Ihrem Eintritt ins Rentenalter, also bis zum 65. Lebensjahr. Darüber hinaus erfolgen in der Regel keine Zahlungen, da Sie dann über die Altersvorsorge entsprechend abgesichert sind. Möglich ist allerdings, die Zahlungen schon früher enden zu lassen, etwa, weil Ihnen in einem bestimmten Alter eine andere Anlage ausgezahlt wird. Dies können Sie beim Abschluss der Versicherung festlegen.
Bedenken Sie beim Abschluss auch, dass nicht immer die volle Summe der Rente ausgezahlt wird: In der Regel erhalten Sie erst bei einem Grad der Invalidität von 67 oder mehr die vollen Zahlungen, darunter wird Ihnen ein Teilbetrag ausgezahlt. Bei einem Grad der Erwerbsunfähigkeit von weniger als 25 zahlt die Lebensversicherung keine Rente aus.
Unser Fazit
Schlussendlich ist es vor allem von Ihren Wünschen abhängig, wann und in welcher Form Ihnen Ihre Lebensversicherung ausgezahlt wird. Bedenken Sie am besten bereits vor dem Abschluss alle möglichen Optionen und wählen Sie die Variante, die am besten zu Ihren Bedürfnissen und Ihren finanziellen Möglichkeiten passt. Sind Sie noch unsicher, welche Versicherung Ihre Wünsche am besten erfüllt, kann Ihnen unser unabhängiger und persönlicher Versicherungsvergleich helfen. Hier finden Sie alle relevanten Informationen über die für Sie in Frage kommenden Verträge. Optimieren Sie noch heute Ihre Vorsorgesituation und fordern Sie Ihren individuellen Vergleich der Lebensversicherungen direkt an!
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.nzz.ch – Erwerbsausfallversicherung: Prämienvergleiche lohnen sich
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