Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (¹DWB)

innung, f.

innung, f.
verbindung, zusammensein innerhalb éiner umschlieszung, mhd. innunge, nach dem verbum innen sich anschlieszen, innig verbinden (Lexer wb. 1, 1440. 1442):
nun halt, o liebende gesinnung,
die ring in unzerbrochner innung.
schon früh aber auf die enge verbindung und corporative einigung von berufsgenossen, vornehmlich handwerkern, eingeengt: qui antea de corpore, innunge dicto, eorum qui in valle operantur et negotiantur (d. h. in der innung der Hallischen salzwirker), non fuerit. urk. von 1276 bei Dreyhaupt Saalcreys 2, 425; innung, collegium, societas, die innung der krämer, collegium mercatorum Steinbach 1, 813; weil ein jedes handwerk und innung für sich seine gewisse und verfaste ordnung hat. d. stadt Leipzig ordnungen 1701 s. 191; wer darf sich in die buchhandlung nicht mischen? seit wenn ist der buchhandel eine innung? welches sind seine ausschlieszenden privilegien? Lessing 7, 460; es heiszt in die innung aufgenommen werden, in die innung treten, die innung aufgeben; wann aber eine tochter aus der innung heiraten .. würde. der stadt Leipzig ordn. 180; die innung gebrauchen, der mit ihr verbundenen rechte sich bedienen: so soll dessen (eines kramers) wittib, so lange sie ihren wittbenstand unverruckt behält, sich der cramerei und innung zu brauchen befugt, sobald sie sich aber auszerhalb der innung verehlicht, derselbigen ganz verlustig sein. 179 innung auch die gesamtheit der zu einer solchen gehörigen personen: die innung tritt zusammen, beschlieszt; ihre einkünfte, vgl. Haltaus 1030; ihre satzungen: innungen statuta opificum Stieler 369. bei neueren auch in freier verwendung: die löbliche innung der sämmtlichen könige im Elysium. Wieland 28, 264 (244);
'was willst du dasz von deiner gesinnung
man dir nach ins ewige sende?'
er gehörte zu keiner innung,
blieb liebhaber bis ans ende.
Göthe 3, 255;
Möser braucht innung für eine politische körperschaft: seitdem alle solche kleine gemeinschaften in einen staat erwachsen, kömmt es ihm (dem landesherrn) zu, dafür zu sorgen, dasz sie ihren vortheil nicht zum nachtheil des ganzen suchen. allein dieses bei seite gesetzt, ist er in solchen fällen blos richter und nicht landesherr, und der verlust seiner bruchfälle darf ihm kein recht geben, sich den löblichen absichten einer solchen innung zu widersetzen. osn. gesch. 1, 20. Das wort hat seine heimat in Mittel- und Niederdeutschland, oberdeutsch ist es unbekannt und durch zunft ersetzt. vgl. auch einung.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 10 (1876), Bd. IV,II (1877), Sp. 2136, Z. 56.

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Zitationshilfe
„innung“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Erstbearbeitung (1854–1960), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb/innung>.

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