Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (¹DWB)

zuerkennen, v.

zuerkennen, v.,
als wort der rechtsprache ebenso alt wie erkennen th. 3, 868, 5, ggth. aberkennen.
1)
durch richterliches urtheil einem ein recht, eine pflicht oder eine strafe zusprechen: weil aber die ordnung den gewercken zuerkent, das sie ... on gfar ertz hawen Mathesius Sarepta 21ᵃ; dem beweisführenden wird der gegenstand der klage zuerkannt, dem beweisfälligen ... aberkannt J. Grimm rechtsalterth. 2⁴, 500; mit dem denen medicis zuerkandten jurament Chr. Thomasius ged. u. erinn. (1720) 1, 29; zuerkennen also will mir der mann den tod. wohl! was soll ich mir nun dagegen zuerkennen, ihr Athener? doch gewisz, was ich verdiene Schleiermacher Platon 2, 220; einem das gefängnüsz zuerkennen Stieler 953; einem prügel, die tortur, den scheiterhaufen, das schwert, die kugel zuerkennen. der begriff der strafe liegt darin manchmal ohne nähere andeutung:
wir wollen hier nach deinem willen dulden
was du uns zuerkennst für unsere schulden
Logau 691 Eitner.
2)
in weiterm sinne, ohne den begriff des urtheils 'gewähren, zugestehn': sy habend im das regiment in Hispania übergäben und zuerkennt Frisius 657ᵃ; besoldungen, amtliche grade, auszeichnungen werden zuerkannt; die inquisition musz abgeschafft, die freiheit des gewissens und der presse unwiderruflich zuerkannt werden G. Forster 3, 111.
3)
mehr erhält sich der begriff des urtheilens und richtens in wendungen wie den preis, den lorbeer, die palme, den sieg, die ehre, den vorrang, den vortritt zuerkennen. dabei geht das zuerkennen in 'anerkennen' über, nicht blosz von vorzügen, sondern einfach von eigenschaften, wie zueignen, zuschreiben, zusprechen: es wird einer person ein talent, ein verdienst, einer sache ein werth zuerkannt; sintemal der schertz oder schimpff ... bey den Griechen von der jugend den namen παιδεία hat empfangen, so er fürnemlich den minderjährigen dienstlicher ... dann dem ernsthafften alter ist zuerkendt worden Fischart Eulenspiegel 12 Hauffen; bei all dem leichtsinn, welchen du mir so freigebig zuzuerkennen beliebst Moltke schr. u. denkw. 1, 45.
4)
gelegentlich mit persönlichem obj.
a)
bestimmen für, s. zueignen 2 a: cohaerarius ein scheffen oder zuͦgesatzten, der der ordenlichen oberkeit zuͦerkannt wirt iren etwas helffen auszerichten Frisius 244ᵇ, für sich gewinnen, s. zueignen 3 d: obgleich einige seiner vorgänger ... sich durch ihre freigebigkeit gegen dieselben (die gelehrten am hof) ebensoviele lobreder zuerkannten Wieland bibl. ält. schriftw. aus d. Schweiz II 3, 38.
b)
von liebenden, s. zueignen 4 d:
dein könnt ich doch nicht seyn,
weil das verhängnis mich Lysandern zuerkennet
A. Gryphius trauerspiele 305 Palm;
nur seelen fassen es, die die natur
einander ewig zuerkannt
Wieland 1, 364 acad.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 3 (1924), Bd. XVI (1954), Sp. 338, Z. 27.

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Zitationshilfe
„zuerkennen“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Erstbearbeitung (1854–1960), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb/zuerkennen>.

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