Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (¹DWB)

zuglauben, v.

zuglauben, v.,
mnd. toloven Schiller-Lübben 4, 572, früher für 'anvertrauen' und 'zutrauen': was kann sie (die handwerker) das mehr helffen, es geschehe denn auff diese weise, dasz sie dasjenige, was ihnen zu verbessern zugeglaubt, verkauffen und den werth in ihren nutzen verwenden Kirchhof wendunm. 2, 178 lit. ver.; das haben wir euch y zugeglewbet lehnsurk. Schlesiens 1, 422 (v. j. 1451). länger in gebrauch geblieben als verstärkung von glauben in der wendung einem etwas zuglauben: ich glaube ihm das nicht zu, einem allzuviel zuglauben Stieler 666; glauben sie mir zu, dasz Caledonia dieser jüdin sich nicht anvertrauen wollen A. U. v. Braunschweig Octavia 1, 836; um desto eher wird mans mir zuglauben, dasz J. H. Vosz musenalmanach 1777, inhaltsverz.; so dürfen wir ihr (Knytlingasaga) ... den sonst nicht bekannten namen der gattin des Magnus wohl zuglauben Dahlmann gesch. v. Dännemark 1, 223. das entspricht niederdeutschem gebrauch, s. sp. 150.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 3 (1924), Bd. XVI (1954), Sp. 430, Z. 42.

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Zitationshilfe
„zuglauben“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Erstbearbeitung (1854–1960), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb/zuglauben>.

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