Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (¹DWB)

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stadthalter, m.

stadthalter, m.
im steirischen im solde einer stadt stehender viehhirt. quelle von 1526 bei Unger-Khull 567ᵇ.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 3 (1906), Bd. X,II,I (1919), Sp. 466, Z. 25.

statthalter, m.

statthalter, m.
stellvertreter, insbesondere eines fürsten, regent eines landes. nomen agentis zu der seltnen verbindung statt halten, erst seit anfang des 15. jahrh. (1410, s. unten) nachweisbar und jedenfalls dem mittellat. lociservator oder locumtenens, s. Du Cange 5, 134, nachgebildet. mhd. stathalter Lexer hwb. 2, 1149. nachtr. 369, mnd. stedeholder (s. 3, a. 4, b; vereinzelt stadhoder, l. -holder?, und stadtholdener) Schiller-Lübben 4, 373ᵃ: vicarius hd. nd. eyn stede-, stet-, stathelder, holder, hd. stat-, statthalter, sted heller, vorsteer Dief. gloss. 617ᶜ (15. jahrh.); so auch nl. stadhouder legatus, vicarius: vice et loco alterius sub. stitutus. vulgo vicedominus, locum tenens: loci servator- Kilian 2, 625ᵃ, dän. statholder, schwed. staͦthaͦllare. vgl. Weigand 2, 801. — infolge des zurückgehens von statt kommt unter einflusz von stadt die schreibung stadthalter auf, z. b.: stadt-halter, luogotenente, vicario. v. stadt. Kramer dict. 1, 604ᵇ. so schon im 16. jahrh., s. weisth. 3, 347 unter 2, a. (auch stadhalter, z. b. bei Luther, s. 1, c. 4, b.) s. ferner Kramer und Apin unter 5. so noch bei Göthe, s. 3, a, und vereinzelt bei Schiller, s. 5. richtig bemerkt dazu Stieler 2117: 'statt, die, vicis ... scribitur cum tt, ideoque non recte pingimus: stadthalter, quia vicem alterius gerit, et substitutus est in locum principalis'. ähnlich Wachter 1592 (letztes stat) und Adelung (anm.). formen mit umlaut (stathelder, stadthelter) in quellen von 1447 und 1548, s. 2, c. eine auffällige nebenform ist der plur. statthalten Garg. 316, s. 4, c.in mundarten nicht sehr verbreitet: schweiz. appenzell. stadhalter (pl. -hälter) Tobler 405ᵇ f., bair. s. Schm.² 2, 794; nd. stedeholder, -holler brem. wb. 6, 338, pomm. städeholler (als veraltet). Dähnert 456ᵃ, meklenb. staatholler Mi 85ᵇ, vgl. 6, c; s. auch Hupel 227. bedeutung:
1)
statthalter, m. lieutenant, luogotenente. Hulsius (1616) 307ᵃ; legatus fiduciariam operam obtinens, ein stadthalter oder leutenant, gallico vocabulo quasi locum tenens. Corvinus fons latin. 353ᵃ; 'eine jede person, welche einer andern statt oder stelle vertritt; im mittlern lat. lociservator, locumtenens, franz. lieutenant; in welcher weitern bedeutung es doch nur noch in einigen fällen gebraucht wird.' Adelung (1).
a)
so z. b.: auch jezt war ein statthalter nöthig, der ihre (der consuln) gegenwart erseze, wie einst für die könige. Niebuhr 2, 125 (hier für den custos oder praefectus urbis), mit der anm.: der statthalter in schweizerischen republiken ist der welcher das abwesende oder sonst behinderte standeshaupt vertritt: dasz man im übrigen Deutschland gewohnt ist sich unter diesem namen nur den zu denken der eine provinz für seinen fürsten regiert, kann den gebrauch eines worts nicht unangemessen machen, welches um so willkommner ist als es schleppende oder uneigentliche ersezt. präfect der stadt kann um so weniger vorgezogen werden, da ... der statthalter wenigstens bis zum decemvirat nicht einmal so, sondern custos urbis hiesz. vgl. noch: so oft die könige im felde standen, wurden sie zu Rom durch den ersten senator vertreten ... hat innere oder äuszere gefahr gedroht, so ist der statthalter ohne allen zweifel befugt gewesen völker auszuheben. 126; der amtsname des statthalters war custos urbis, nach dem wesen seines berufs. 136. die allgemeine bedeutung ist hier also künstlich erneuert in verallgemeinerung der in der Schweiz lebendigen speciellen, s. u. 6, a.
b)
der statthalter vertritt jemand, besonders einen regierenden, indem er bei dessen abwesenheit oder sonstiger behinderung seine functionen ausübt. daher: es kan yhe kein stathalter weytter regieren den sein her. Luther an d. christl. adel s. 28 neudr. (C 3ᵇ); er (der papst) ist nit ein stathalter Christi ym hymel, szondern allein Christi auff erden wandellend, dan Christus ym hymel, in der regierenden form, darff keynis stathalters, sondern sitzt, sihet, thut, weysz, unnd vormag alle ding. 38 (F 3ᵇ).
c)
ein herrscher ernennt daher für den fall längerer abwesenheit aber auch sonst einen statthalter (z. b. der deutsche könig, s. Schröder d. rechtsgesch.² s. 469): einen statthalter oder verwäser an sein statt stellen oder ordnen, dare vicarium. Maaler 385ᵇ; da machte sich der könig eilends auff, das er den auffrhur stillete, und lies hinder jm den fürsten Andronicum zum stadhalter (διαδεχόμενον). 2 Macc. 4, 31; weil er erfaren hatte, das Philippus abgefallen war, den er hinder sich zu Antiochia zum stadhalter gelassen hatte (τὸν ἀπολελειμμένον ἐπὶ τῶν πραγμάτων). 13, 23; und ward an sein stat von den churfürsten erwellt künig Alphonsus von Castilia. derselbig, als er verr war von dem reich, do ordnet er vier stathalter uf des reichs grenizen, namlich Österreich wider Ungarn u. s. w. Zimm. chron.² 1, 259, 14; das neue königspaar rief sie zu seinen statthaltern āuf erden aus. Novalis 2, 204 Meiszner (Heinr. v. Ofterd. 1, schlusz).
2)
der statthalter ist immer der stellvertreter von jemand und verlangt ursprünglich immer eine nähere bestimmung durch einen gen. (oder possessivpron.): eines anderen statthalter mit gleychem recht und gewalt wie er, vicarius alieni iuris. Maaler 385ᵇ. so im einzelnen:
a)
statthalter eines herrschers, besonders eines königs (s. auch 1, c): statthalter, als eines königs, prorex. Frisch 2, 321ᵇ; vgl. nl. stad-houder des konincks, prorex. regis absentis locum et vices gerens. Kilian 2, 625ᵃ. in anderm sinne: statthalter eines abgestorbnen künigs, interrex. Maaler 385ᵇ; interrex, qui regis defuncti vice fungitur, vicarius, des reichs, eines königs stadthalter. Corvinus fons latin. 541ᵇ. als festes amt neben dem herrscher (statthalter des kaisers auf reichstagen s. Schröder d. rechtsgesch.² 783): by dosses tyden (um 840) was in des keysers palase eyn to male geleret man, de hette Wilhelmus und was des keysers stadt hoder (es ist doch wol holder zu lesen). Münsterschr. chron. 1, 98 (bald nach 1424); ere (der Türken) koningk quam nouwe wech mit kleneme volke. de stedeholder des koninges mit alle sinen eddelsten wart gheslaghen (viceimperatore cum omnibus nobilioribus Turcorum omissis). chron. Sclav. (gedr. 1485) s. 208 Laspeyres; als sich churfürsten, fürsten und stände desz reichs ... bewilligt haben, unsern verordneten statthalter, regiment und cammergericht ... ein zeitlang zuverlegen. reichstags absch. s. 151 (Nürnberg 1522); zahlmeyster .., die solch gelt ... auff jhr pflicht, die sie deszhalben auff vorhalten unsers statthalters und regiments, thun sollen, empfahen, zu underhaltung desz kriegszvolcks, ... unnd davon statthalter unnd regiment, erbarliche rechnung thun, ebenda; demnach haben unsere statthalter und regiment mit verwilligung churfürsten, fürsten unnd stände ernstlich befehl geben. ebenda; die mögen vor unserm statthalter und regiment vorbracht werden. ebenda; so ohne gen. (vgl. 4, a): am 23 ten may 1618 erschienen die deputirten bewaffnet ... auf dem königlichen schlosz, und drangen mit ungestüm in den saal, wo die statthalter Sternberg, Martinitz, Lobkowitz und Slawata versammelt waren. Schiller 8, 69. — von andern fürsten: dem Ber[tolt] von Rehberg ritter, stathalter des jungen von Wirtemberg 30 gr. d. städtechron. 2, 47, anm. 4 (Nürnb. schenkb. zu 1427); ob ein scheffen verbreche, wer denselben zu rechtfertigen hat? darauf weisen wir fur recht, dasz niemand die anders rechtfertigen soll, dann u. gn. h. von Cölne oder seiner gnaden statthalter. weisth. 6, 650 (Andernach, 1500, § 9); in den jahren 1532 hat Philips landgrave zu Hessen das buch des eigengerichts zu Eisenhausen durch seinen stadthalter Ludwig von Boyneburg und canzler Johan Feygen besichtigen und bessern lassen. 3, 347; wie bald Mathusalah ze grab ist tragen, sol der statthalter, trugsäss und der hofmeister des fürsten mit einanderen härfür gon ... in dem redt der statthalter zum trugsässen und hofmeister. J. Ruff Adam u. Heva, nach v. 5551; erstlich soll ein jeder, er sei auch wer er wolle (ausgenommen unsere [des herzogs] statthaltere, cantzler und räthe ...) seinen kirchen-stand ... bahr bezahlen. Lüneb. kirchenordn. v. 1643, cap. 13, § 21, bei Ebhardt ges. des consist. zu Hannov. 1, s. 259. in Göthes briefen bezeichnet stadthalter (so) öfter den kurmainzischen statthalter zu Erfurt, Karl Theodor v. Dalberg: auch der stadthalter lässt sie grüsen. 3, 113 (an Ch. v. Stein 27. sept. 1776); der stadthalter hat mich auch eingeladen. 138 (6. märz 1777); es fällt mir auf einmal ein zum stadthalter zu reiten. 149 (20. april); ging erst nur zum stadthalter. 247 (10. sept. 1778); der stadthalter war vergnügt ... der stadthalter ist doch eigentlich auch kein rechtes kind dieser welt. 4, 215 (5. mai 1780); ich fahre nach Belvedere den stadthalter bewirthen zu helfen. 5, 146 (21. juni 1781); mit dem stadthalter hab ich mich angenehm unterhalten. 6, 170 (12. juni 1783). (herzoglicher statthalter in Baiern s. Schröder d. rechtsgesch.² s. 583, anm. 55.) — in demselben sinne von Niebuhr für den römischen custos urbis gesagt, s. 1, a.
b)
statthalter eines burgermeisters, proconsul. Maaler 385ᵇ; das sol ain jeglîcher zuͦ stunt und ône alles verziehen ainem burgermaister oder sînem statthalter furbringen und zuͦ wiszen tuͦn. stadtb. v. Schaffhausen (vom jahre 1431), s. Alem. 6, 238, 8.
c)
vertreter eines gerichtsherrn, so oft in der sprache der weisthümer: es sol kein richter, noch ire official oder stathelder furbas durch sich oder einen andern geschickte personen laden oder manen. Würzburger quelle v. 1447 bei Scherz - Oberlin 1561; ain vogther oder sin statthalter mügend öch richten und gericht haben zuo Glattburg oder zuo Gebhartswil. weisth. 5, 147, § 4 (stiftsland St. Gallen 1466); ein vogthuon., daz ze geben und ze nemen sige, wenn er darumb ermant wirt von aim vogt oder sim statthalter. 158, § 4 (ebenda v. 1468); item es sol ouch ain vogt oder sin statthalter in sinem namen jerlich zu Burgow drü offne jargericht haben, zway zu mayen und ains zu herpstzyt, oder zway zu herpstzyt und ains zu mayen, weders ainem vogt oder sinem statthalter komlicher ist. 1, 194 (Burgau, St. Gallen 1469); darumb ist der meyer m. h. v. P. (Prüm) schuldig, demselbigen vogt oder seinem stadthelter zu liebern den dritten deill der böessen. 2, 315 (Mernich, Untermosel, 1548). vgl.: demnach sichs offt begeben, dasz die graven ... dem hoff beygewohnet, oder wider die feindt zum krieg und streit auszgezogen, haben sie stättigs, so wol in jhrem an als abwesen, neben sich in verwaltung der gericht und justitz wesens, jhre statthalter gehabt, die man ins gemein schultheisz, unnd præpositos, vögt genennt, welche die gericht zu bestimpten zeiten gehalten und besessen. die namen berührter statthalter, nemlich desz schultheisz unnd præpositi deuten auff einen unterschiedt jhres ampts und verrichtung, nemlich, dasz man vorm schultheisz allein schuldtsachen geklaget. Chr. Lehmann chron. v. Speyr (1612) 102ᵃ E; der centgrave ist desz gauwgraven oder landtrichters statthalter, in verwaltung der wochentlichen gemeiner verhörtäge auffm landt gewesen. 105ᵇ E.
d)
ungewöhnlich: statthalter eynes feldherren, oder obersten haubtmanns im krieg, oder fürsten, legatus, vicarius. Dasypodius.
3)
statthalter in kirchlicher sprache.
a)
stellvertreter eines geistlichen, ganz den fällen unter 2 analog: und de vorsz. werdige bisschop Lullus, und stedeholder Bonifacy de tor tyt (beim tode des Bon.) was in synen pallese. Dorow denkm. 1, 85 (stiftung v. Freckenhorst, angeblich 13. jahrh.); (wir haben verkauft) fraw Elspeten Volkerstalerin stadhalterin de[r] eptissin und hern Johansen von Pegniz stadhalter des gemainen peychtigers und dem gantzen covent swestern und prüdern sant Salvators orden. urk. v. 1444 s. monum. Boica 25, 46, s. auch 55 (v. 1447) unter statthalterin; (er soll) all mitwochen vor denselben pfintztägen des abennds ain vigili durch den pharer, oder seinen stathallter zu Pegnitz, ... bestellen zesinngen. s. 528 (vom jahre 1495).
b)
entsprechend 2, a ist statthalter Christi eine häufige bezeichnung des papstes: fanatische eiferer sahen ihn schon mit einer armee über die Alpen klimmen und den statthalter Christi selbst in Italien entthronen. Schiller 8, 223; die reformationszeit übt an dem ausdruck scharfe kritik, die zugleich den wortsinn lehrreich beleuchtet: sie sprechen, er sey ein herr der welt, das ist erlogenn, den Christus, des stathalter und amptman er sich rumet, sprach fur Pilato, mein reich ist nit von disser welt. es kan yhe kein stathalter weytter regieren den sein her, er ist auch nit ein stathalter des erhebtenn, sondern des gekreutzigten Christi. Luther an d. christl. adel s. 18 neudr. (C 3ᵇ); Christus auch des stathalter ehr sich rumet, wolt noch nie mit weltlichem regiment zuschaffen haben ... aber der bapst ... unterwindet sich aller dinge, wie ein got, bisz das er selb nit mehr weysz, was Christus sey, des stathalter er sich auffwirfft. 39 (F 4ᵇ), s. auch s. 38 unter 1, b; sihe wie ungleych seyn, Christus und seyne statthalter, szo sie doch alle wollen seyne statthalter seyn, und ich furwar furcht, sie seyen altzu warhafftig seyne statthalter. denn eyn stathalter, ist ym abweszen seynes herrnn eyn statthalter. wenn den eyn bapst, ym abweszen Christi, der nit ynn seynem hertzen wonet, regieret, ist der selb nit altzu warhafftig Christi statthalter? ... wie viel besser thetten die apostel, die sich nur knechte Christi ynn yhn wonend, nit stathalter, des abweszendes, nenneten. sendbr. an papst Leo s. 12 neudr. (B 2ᵇ f.);
darumb treit er der kronen dri,
dass er über all herren si
und sig ein statthalter Jesu Christ,
der uf dem esel geritten ist.
Cläiwe Pfluͦg: das möcht wol ein hoffertig statthalter sin! ...
des ewigen gotts sun treit ein dörne kronen ...
so ist sins statthalters kronen gold.
Manuel s. 107 Bächtold (von papsts u. Christi gegens. 93—102). vgl. auch oben 1, b.
daher dann auch dafür: der beste aber der die welt wol regieret, wie sie es wirdig ist, das ist der sathan in seinem statthalter dem bapst. Luther tischred. (1571) 3ᵃ.
c)
dafür auch statthalter gottes: nächst der Bartholomäusnacht hat keine so viel jammer und noth auf erden gestiftet als die, welche gottes statthalter auf erden durchwachte, um einen verderblichen kreuzzug zu gebären. Musäus 1, 76 Hempel (Melechsala); die zukunft, die bey dieser that (d. hinrichtung Konradins) erblassen wird, wagt es nicht, dieses verbrechen dem statthalter gottes zuzuschreiben, sondern euch (Karl v. Anjou)! Klinger 1, 343 (Korn. 4, 2; vgl.: ihr lästert den himmel in seinem statthalter. ebenda). daneben in einem weitern sinne:
der priester, und der künicklich stadt (stand)
hondt beide gottes vicariadt:
stathalter gottes seind sie beit.
Murner badenfahrt 15, 54 (G 1ᵇ).
d)
in noch freierer verwendung steht statthalter, wozu der gen. gottes aus dem zusammenhange zu ergänzen ist, in der ältern nhd. dichtung:
(du gott) hast yn gesetzt zuͦm herren uͦnt stat-halter,
uber's geschoͤpf deiner hend ainn verwalter.
Melissus ps. 8, 6;
von jhm hat fürst und baur, von jhm hat herr und knecht,
sein land und seinen pflug, sein lehen und sein recht,
als ein stathalter und verwalter.
Weckherlin ged. 301 (2, 184 Fischer; ps. 146, 11),
e)
in freier poetischer übertragung von c aus: Goethe, der jetzt der wahre statthalter des poetischen geistes auf erden ist. Schlegel Athenaeum 1 (1798), 1, 103; danach: in der that sind sie (die beiden 'Dioskuren') durch ihre fähigkeiten zu keiner so subalternen (rolle) bestimmt, wie sie pro tempore unter der fahne 'des zeitigen wahren statthalters des poetischen geistes auf erden' spielen. Wieland bei Böttiger lit. zust. 2, 180.
4)
ein leises abblassen der ursprünglichen bedeutung ist deutlich, wenn statthalter nicht mit dem gen. einer personenbezeichnung verbunden ist, sondern:
a)
mit dem gen. eines abstractums, besonders einer amtsbezeichnung, sodasz es in die bedeutung 'inhaber' übergeht: statthalter desz obersten und küniglichen gewalts, conestable. tribunus celerum. statthalter einer vogtey, praeses. Maaler 385ᵇ; und des zuͦ offem wǎren urkünde so hon ich erbetten die fromen und weisen juncher Hansen von Tierberg, ietz statthalter dez burgemaisteramtz zu Villingen, und Hansen den Tüffer, alt schulthais da selbs. urk. vom 30. april 1420 s. Mone zeitschr. f. d. gesch. des Oberrh. 8, 21. so wird der erzb. v. Köln von Sigismund zum statthalter der heimlichen gerichte eingesetzt. Schröder d. rechtsgesch.² s. 562.
b)
im sinne eines regenten (s. 5) mit ländernamen u. ähnl., s. 5, ae. allgemeiner: du muszt verstehen, Sancho Pansa, dasz es eine sehr gewöhnliche sitte der alten irrenden ritter war, ihre stallmeister zu statthaltern (gobernadores) von inseln und reichen zu machen, die sie gewannen. Tieck don Quix.⁵ 1, 39 (1, 7); ich habe doch schon statthalter gesehen, sagte Sancho, die nach meiner einsicht nicht verdienten, mir die schuhriemen aufzulösen, und die man dennoch excellenzen nannte. 2, 23 (6, 3); ich sage dir, frau, antwortete Sancho, dasz, wenn ich nicht dächte, mich in kurzer zeit als statthalter einer insel zu sehen, ich hier vor dir todt niederfallen würde. 2, 33 (6, 5); dasz weder grosze geschicklichkeit noch viele gelehrsamkeit nöthig ist, um ein statthalter zu sein; denn es giebt hundert, die kaum lesen können, und doch wie die engel regieren. 247 (8, 15); wie es mit den statthaltern geschieht, die ritter und keine studirte sind, welche mit dem beistande eines assessors urtheile sprechen. ebenda. so auch im sinne 3, a: zu denen zeiten, als herr Jerg truchsess von Walpurg statthalter in Würtenberg gewest, welcher etlichen geschlechter vil damit gedient, das er one schaden seines herrn ... denselbigen, was in der canzlei von den alten sachen irer forder gefunden, mit het getailt. Zimm. chron.² 1, 158, 34. vgl. auch: stedeholder tho Delmenhorst. Oldenb. urk. v. 1523 bei Schiller- Lübben 4, 373ᵃ; der bapst ist ein nachkomer S. Peters, ist nicht ein stadhalter uber alle kirchen der gantzen welt, von dem herrn Christo in S. Peters namen verordnet. Luther 1, 258ᵃ.
c)
wenn es überhaupt ohne solche bestimmung auftritt, s. 5—6, vgl. auch 2, a: ein gesinnungsmann ohne kenntnisse und verstand wünscht sich in der stille mit solcher inbrunst zum statthalter oder minister, bis er eines tages, also brevetirt, aufsteht. Immermann Münchh.² 1, 105 (1, 9). so auch als militärische charge (s. oben 2, d): zwischen dem essen bestellt er die ämpter, ... die ober unnd unterwachten, hut, statthalten, starten, forderst und hinderst unterhalten, schilt und scharwachten. Garg. s. 316 neudr.in freierem, nicht recht deutlichem gebrauche: sollte es dem theismus gelingen, durch den süszteig der feinsten logik und ethik einen protector, wie Cromwell, oder statthalter mit schlüsseln zu den schätzen der alten und neuen welt hervorzubringen? Hamann 4, 250.
5)
die neuere sprache kennt statthalter fast nur noch in dieser gebrauchsweise, während es sonst durch stellvertreter zurückgedrängt ist. und zwar ist statthalter besonders, in der allgemeinen sprache fast ausschlieszlich, üblich in einer an 2, a anschlieszenden verwendung, als bezeichnung eines regierenden, der ein land oder eine provinz regiert in vertretung und im auftrage eines souveränen herrschers, der anderswo residiert, wo die bezeichnungen gouverneur, regent, vizekönig concurrieren: statthalter ... pre̜fecti provinciarum. Maaler 385ᵇ; königlicher stadthalter, vice-rè. Kramer dict. 1, 604ᵇ; stadthalter, lat. praetor. s. gouverneur. Apin gloss. 508; statthalter, der an eines regenten statt regiert, qui pro aliquo regit; provinciae praeest. zum statthalter machen, provinciae oder regno praeficere. Frisch 2, 321ᵇ; 'am üblichsten ist es, 2) in engerer und vorzüglicher bedeutung, derjenige, welcher des landesherren oder höchsten obrigkeit stelle in einem lande oder in einer provinz vertritt, und welchen man mit ausländischen wörtern auch einen vice-könig, wenn die höchste landesobrigkeit ein könig ist, noch häufiger aber einen gouverneur zu nennen pflegt.' Adelung. vgl.: die nobili's allein können die länder verwalten, welche unter der herrschaft der republik (Venedig) stehen; und die personen vom gröszten stande, die ersten obrigkeiten in diesen ländern betrachten sie wie souverains, nicht wie stadthalter. Schiller 4, 119. — insbesondere ist statthalter in gewissen fällen üblich:
a)
verwalter von provinzen des alten römischen reiches, so in Palästina, dem proconsul von Syrien unterstellt, griechischen ἡγεμών, ἔπαρχος, ἐπίτροπος, lat. procurator entsprechend, wofür Luther: landpfleger sagt. s. Schenkel bibellex. 5, 601 f.; Hamburger realencyclop. des judent. 3, suppl. 4, 134—136. vgl. auch Adelung und oben 1, c: im sitzungssaal des statthalters verklagen sie ihn (Jesus) als politischen verschwörer. der statthalter ... hat in kaisers dienst wunderliche sitte von manchen völklein gesehen. Frenssen Hilligenlei 567. — ferner: wenn die, für die bedürfnisse des in Mainz residierenden kaiserlichen statthalters von Obergermanien notwendigen geldsendungen in neuer münze erfolgten. Jacobi Saalburg (1897) 399;
statthalter von Cheruska grüsz' ich dich!
Kleist 2, 442 E. Schmidt (Hermannsschl. 5, 18).
b)
stadthalter von Holland, lat. praefectus totius Belgii supremus. Apin. gloss. 508; 'der statthalter in den vereinigten Niederlanden bekleidet eine beynahe königliche würde, und vertritt die stelle der general-staaten in einigen stücken, besonders im kriege.' Adelung. das wort bezeichnet sowol die gouverneure der einzelnen provinzen: in unsrer provinz singen wir was wir wollen. das macht dasz graf Egmont unser statthalter ist. Göthe 8, 175 (Egmont 1); während dasz ... seine statthalter preszten, und seine nachrichter schlachteten, versicherte er (Karl V.) sich ihrer herzen durch eine freundliche miene. Schiller 7, 56; jeder provinzstatthalter (vgl. theil 7, 2179) ... hatte in der provinz, der er verstand, das kommando über das kriegsvolk, welches sie deckte, die oberaufsicht über die bürgerliche regierung und das gerichtswesen; nur Flandern ausgenommen, wo der statthalter in rechtssachen nichts zu sagen hatte. 93 f., wie den regenten des ganzen landes (der vereinigten staaten): Philipp konnte in den Niederlanden keinen statthalter brauchen, dem der gute wille und die kraft des volks zu gebote stand. 88; dafür genauer: die wahl eines obersten statthalters für die Niederlande war die hauptangelegenheit, die ihn (Philipp II.) jezt noch beschäftigte. ... die beinahe unumschränkte gewalt, welche dem oberstatthalter verliehen werden muszte, ... muszten nothwendig diese wahl erschweren. das gesetz, welches jeden ausländer von bedienungen entfernt, macht bei dem oberstatthalter eine ausnahme. 79.
c)
dänischer statthalter in Norwegen: nach dem tode des alten Hamlet werden die erst eroberten Norweger unruhig. der dortige statthalter schickt seinen sohn Horatio ... nach Dänemark. Göthe 19, 162.
d)
jetzt ist statthalter der officielle titel der höchsten regierungsstelle in den reichslanden Elsasz-Lothringen; er ist vom kaiser bestellt und absetzbar, mit den gesetzlichen zuständigkeiten des reichskanzlers und einzelnen landesherrlichen befugnissen. s. Stengel wb. des deutschen verwaltungsrechts 2, 538.
e)
in den Ostseeprovinzen: 'statthalter, der, wurde nach der eröfnung der statthalterschaften anfangs jeder generalgouverneur genannt, doch hörte dies bald auf'. Hupel 227.
f)
gelegentliches: sein seckel war von eins oriflans und libischen urochsens hoden, welchen im monsier Pracontal der statthalter inn Libien verehret. Garg. s. 179 neudr.
6)
in andern speciellen bedeutungen ist statthalter in einzelnen gegenden bis in die neuere zeit üblich geblieben.
a)
schweiz. stadhalter 'nach den landammännern der erste beamtete des landes'. Tobler 405ᵇ f., der aus der verfassung von 1829 den satz anführt: der landesstatthalter übernimmt in abwesenheit oder krankheit des landammanns das präsidium und die amtsverrichtungen des regierenden landammanns. vgl. Niebuhr unter 1, a.
b)
'bey dem kaiserlichen landgerichte in Schwaben heiszt derjenige, der des landrichters stelle vertritt, dessen statthalter.' Adelung.
c)
'in Pommern wird ein verwalter auf adeligen gütern, der des eigenthümers stelle in der aufsicht über die ökonomische verwaltung vertritt, und der in Meissen ein hofmeister heiszt, statthalter genannt.' Adelung. so in Meklenb. nd. staatholler, vogt auf dem lande. Mi 85ᵇ; stathöller, wofür anderwärts hohmester (so z. b. um Goslar). nd. korrespondenzbl. 11, 87: dei Meiersch dei har jo nu den Glawer stathöller meint hadd .., den sei frigen wol. Brinckman 3, 113 Weltzien (uns' herrg. up reisen 27). — 'vormals hiesz der ökonomiedirector in Dorpat und in Arensburg, auch statthalter.' Hupel 227.
7)
übertragen, bei den appenzellischen hirten, 'der name einer stattlichen ziege'. Tobler 406ᵃ (2).
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 6 (1908), Bd. X,II,I (1919), Sp. 1024, Z. 67.

statthaltern, verb.

statthaltern, verb.
statthalter sein, als solcher regieren; gelegentliche bildung mit scherzhaftem anstrich, vgl. Campe:
einst, da der pabst noch in ruh statthalterte.
Voss 2, 253 (der bezauberte teufel 25).
transitiv gebraucht: schaut auch, herr irrender ritter, wohl zu, dasz ihr das nicht vergeszt, was ihr mir von wegen der insula versprochen habt, ich will sie gewisz statthaltern (gobernar), und wäre sie noch so grosz. Tieck don Quix.⁵ 1, 39 (1, 7); das unglück ist nur, dasz diese insel sich, weisz gott wo? versteckt hält, aber daran liegts nicht, dasz ich nicht kopfs genug habe, sie zu statthaltern. 2, 23 (6, 3), s. auch 2, 38 unter statthalterei.
Fundstelle
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 6 (1908), Bd. X,II,I (1919), Sp. 1032, Z. 6.

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Zitationshilfe
„statthalter“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Erstbearbeitung (1854–1960), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb/statthalter>.

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