Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Neubearbeitung (²DWB)

bevorrechtigung, f

Fundstelle: Band 5, Spalte 61, Zeile 11 [Schulz]
BEVORRECHTIGUNG f.   abl. von bevorrechtigen vb. das bevorrechtigtsein, privileg. im 19. jh. auch standesprivileg: 1898 ich darf es .. für eine ungerechte einschätzung meiner auffassung .. erklären, wenn .. behauptet wird, daß erinnrung an bevorrechtigung des adels der ausgangspunkt meiner innern politik gewesen wäre Bismarck gedanken (1920)1,33 va. 1914 (man erkennt) eine weit über die unserige hinausgehende selbständigkeit der frau, ja, man möchte sagen eine bevorrechtigung Legien arbeiterbewegung 56. 1984 die bevorrechtigung ist zunächst einmal darin begründet, daß der beamte über die bewilligung oder nicht‐bewilligung des antrages des bürgers entscheidet Wenzel verstehen 10. 2000 sie (privatanleger) erhalten jeweils 35 aktien zugeteilt. mit dieser bevorrechtigung hatte die telekom im vorfeld des börsengangs wieder massiv geworben süddt. ztg. (17.4.)25.

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Zitationshilfe
„bevorrechtigung“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Neubearbeitung (1965–2018), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/dwb2/bevorrechtigung>.

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